Hallo zusammen,
ich hoffe man kann mir hier bei meiner Frage weiterhelfen.
Aktuell befindet sich meine Frau bis zum 15.06.2024 in ihrer 2-jährigen Elternzeit. Es war geplant, dass sie danach wieder in ihren Job einsteigt, jedoch ist sie nun schwanger und soll zum 30.08.2024 unser Kind zur Welt bringen. Der Mutterschutz würde somit theoretisch am 19.07.2024 beginnen und sie würde mehr als einen Monat arbeiten, jedoch wird sie für ihren Beruf ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Nun stellt sich uns die Frage wie sich der Anspruch des Elterngeldes berechnet. Wird das Einkommen, welches in dem o.g. Zeitraum, erzielt wird als Grundlage genommen oder das Einkommen des letzten Jahres und somit der Bezug des Elterngeldes, welches bis zuletzt bezogen wurde?
Liebe Grüße
RasmusB
Elterngeldanspruch unklar
17. Januar 2024
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Frage vom 17. Januar 2024 | 08:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeldanspruch unklar
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#1
Antwort vom 17. Januar 2024 | 14:43
Von
Status: Bachelor (3067 Beiträge, 1000x hilfreich)
Grundsätzlich sind die zwölf Monate vor der Geburt maßgeblich.
Der Zeitraum verlängert sich jedoch bei bestimmten Sachverhalten, z.B. beim Bezug von Elterngeld für ein anderes Kind. Ganz grob ist es also der Zeitraum vom Ende des derzeitigen Elterngeldbezuges bis zum Beginn des Mutterschutzes + die notwendigen Monate vor dem Beginn des derzeitigen Elterngeldbezuges.
#2
Antwort vom 17. Januar 2024 | 22:59
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 14x hilfreich)
Für die Berechnung sind in dem Fall die Monate 07/23 bis 06/24 zur Bemessung heranzuziehen.
Es wird also darauf ankommen, ob sie in diesem Zeitraum erwerbstätig war. Der Mindestbetrag sollte bei 375 € liegen (Stand heute)
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