Hallo,
Elterngeld wird für volle Lebensmonate des Kindes gewährt. Erhält man dann gar kein ELterngeld, auch wenn man nur einige Tage weiter arbeitet?
Z.B. Kind wird am 05.11 geboren. 1. Lebensmonat also vom 05.11 bis 04.12. Nun erhält der Vater am 05.11 einen Tag Sonderurlaub, nimmt dann noch weitere 3 Tage Urlaub und arbeitet zunächst bis zum 20.11 weiter. Zum 21.11 beantragt er Elternzeit und Elterngeld. Erhält er für den 1. Lebensmonat dann gar kein Elterngeld?
Danke und Gruß
Elterngeldbezug
9. November 2013
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Frage vom 9. November 2013 | 13:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Elterngeldbezug
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