Elterngeldrückzahlung

21. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
marry123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeldrückzahlung

Wir haben im Sep 2010 ein Kind bekommen und ich habe während des Elterngeldbezuges in Teilzeit gearbeitet. Im Vorfeld hat die Elterngeldstelle meinen Elterngeldbezug aufgrund der Teilzeitstelle gemindert. Nach Ablauf des Elterngeldes machte die Elterngeldstelle noch einmal eine "Abschlussrechnung" und wir bekamen im Dezember ein Schreiben, dass ich 2.500 Euro zuviel erhalten hätte und gemäß Sozialgesetzbuch diesen Betrag zurückerstatten müsse. Es hätte allerdings bereits eine Verrechnung mit dem Elterngeldanspruch stattgefunden und ich müsse nur einen Restbetrag von 500 Euro an die Bundeskasse überweisen. Gesagt, getan, das habe ich gemacht und heute bekomme ich ein Schreiben, in dem die Bundeskasse die restlichen 2.000 Euro PER SOFORT einfordert. Was soll ich jetzt machen? Kann sich die Bundeskasse über den Amtsbescheid der Elterngeldstelle hinwegsetzen und den Betrag einfordern? Wenn sich die Elterngeldstelle verrechnet haben sollte, ist das doch ein Amtsfehler und somit auch verbindlich oder? Danke für Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Schicken Sie einfach das Schreiben der Elterngeldstelle an die Bundeskasse und bitten Sie um eine korrigierten Bescheid. Steht eine Widerspruchsfrist auf dem Schreiben der Bundeskasse, legen Sie Widerspruch ein.
Das müßte ein Selbstgänger sein.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Swafnan
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich habe selbst einige Zeit bei einer Elterngeldstelle gearbeitet.
Du musst die 2000€ nicht bezahlen, ganz klar. Die Bundesbank kann nicht Geld einfordern, welches ihr nicht zu steht bzw. welches gar nicht gezahlt werden muss. Ganz klar umgehen Widerspruch einlegen, dadurch wird die Zahlung auch nicht umgehend fällig, da ein Widerspruch aufschwiebende Wirkung hat. Nächster Schritt wäre, umgehend die zuständige Elterngeldstelle zu informieren, damit diese sich mit der Bundesbank in Verbindung setzt.


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