Elternunterhalt Schonvermögen

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
SteffenLaa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt Schonvermögen

Guten abend,

ich habe eine Frage zum Elternunterhalt bzw. dem Schonvermögen.

Ich habe vor etwa einem Jahr mein Haus verkauft und dabei einen Gewinn von ca. 30000 Euro gemacht. Dieses Geld habe ich auf ein Tagesgeldkonto gepackt und auch teilweise davon etwas genutzt, wie z.B. eine neue Küche.

Ich habe heute ein Schreiben bekommen, das ich Elternunterhalt zahlen muss. Nun geht es mir um die Frage, ob das o.g. Geld als Schonvermögen anerkannt wird ?? Ich frage deshalb, weil ich überall gelesen habe, das man es auf ein Sparbuch packen muss ? Da ich das Geld aber auf ein Tagesgeldkonto habe: Würde es Sinn machen, es jetzt auf ein Sparbuch zu legen ??? Das Geld ist nicht nur für die Altervorsorge gedacht sondern auch als Notgroschen im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go484381-66):
Nun geht es mir um die Frage, ob das o.g. Geld als Schonvermögen anerkannt wird ??

Bischen spät sich damit zu befassen. Das hätte man vorher überlegen sollen.
Wobei das "beiseite schaffen" dann auch nicht wirklich geholfen hätte, wenn man schon zur Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhälnisse aufgefordert wäre ...



Zitat (von go484381-66):
Ich frage deshalb, weil ich überall gelesen habe, das man es auf ein Sparbuch packen muss ?

In welcher Form (Sparbuch, Tagesgelkonto) das verwahrt wird, ist nicht relevant. Der BGH hat entschieden das ein Altersvorsorgevermögen in Höhe von 5 % des lebenszeitigen Bruttoeinkommens anrechnungs- und verwertungsfrei zusteht.



Zitat (von go484381-66):
Das Geld ist nicht nur für die Altervorsorge gedacht sondern auch als Notgroschen im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Ein "Notgroschen im Falle einer Arbeitslosigkeit" ist meines Wissens nach nicht vorgesehen, dieser ist im Sinne des Elternunterhalts zu verwerten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.707 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.