Guten abend,
ich habe eine Frage zum Elternunterhalt bzw. dem Schonvermögen.
Ich habe vor etwa einem Jahr mein Haus verkauft und dabei einen Gewinn von ca. 30000 Euro gemacht. Dieses Geld habe ich auf ein Tagesgeldkonto gepackt und auch teilweise davon etwas genutzt, wie z.B. eine neue Küche.
Ich habe heute ein Schreiben bekommen, das ich Elternunterhalt zahlen muss. Nun geht es mir um die Frage, ob das o.g. Geld als Schonvermögen anerkannt wird ?? Ich frage deshalb, weil ich überall gelesen habe, das man es auf ein Sparbuch packen muss ? Da ich das Geld aber auf ein Tagesgeldkonto habe: Würde es Sinn machen, es jetzt auf ein Sparbuch zu legen ??? Das Geld ist nicht nur für die Altervorsorge gedacht sondern auch als Notgroschen im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Elternunterhalt Schonvermögen
16. Februar 2018
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Frage vom 16. Februar 2018 | 20:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt Schonvermögen
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#1
Antwort vom 16. Februar 2018 | 23:02
Von
Status: Unbeschreiblich (116291 Beiträge, 39240x hilfreich)
ZitatNun geht es mir um die Frage, ob das o.g. Geld als Schonvermögen anerkannt wird ?? :
Bischen spät sich damit zu befassen. Das hätte man vorher überlegen sollen.
Wobei das "beiseite schaffen" dann auch nicht wirklich geholfen hätte, wenn man schon zur Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhälnisse aufgefordert wäre ...
ZitatIch frage deshalb, weil ich überall gelesen habe, das man es auf ein Sparbuch packen muss ? :
In welcher Form (Sparbuch, Tagesgelkonto) das verwahrt wird, ist nicht relevant. Der BGH hat entschieden das ein Altersvorsorgevermögen in Höhe von 5 % des lebenszeitigen Bruttoeinkommens anrechnungs- und verwertungsfrei zusteht.
ZitatDas Geld ist nicht nur für die Altervorsorge gedacht sondern auch als Notgroschen im Falle einer Arbeitslosigkeit. :
Ein "Notgroschen im Falle einer Arbeitslosigkeit" ist meines Wissens nach nicht vorgesehen, dieser ist im Sinne des Elternunterhalts zu verwerten.
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