Hallo zusammen !
Noch ohne konkreten Anlass, also vorsorglich gefragt :
Wie wuerden Aufstockungszahlungen im Rahmen einer bereits existierenden Alterteilzeitregelung - steuerfrei, jedoch unter Progressionsvorbehalt ausgezahlt - bewertet werden
a - bei der Ermittlung der Leistungsfaehigkeit ?
b - bei der Ermittlung eines Schonvermoegens ?
Danke im Voraus fuer interessante Beitraege !
Elternunterhalt und Altersteilzeit
9. Oktober 2009
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Frage vom 9. Oktober 2009 | 22:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt und Altersteilzeit
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