Hallo !
Eine kurze Frage zum Elternunterhalt.
Nach Recherechen im Internet habe ich rausgefunden, dass ab 01.01.2020 ein Einkommensfreibetrag für leibliche Kinder in Höhe von 100.000EUR Brutto besteht.
Gilt dabei nach wie vor, dass das Einkommen des Ehepartners des Kindes keine Berücksichtigung findet ?
Demnach wären die bisher angestezten Freibeträge (1800EUR und 1440EUR") dann hinfällig ?
Wie kann dann ab 2020 das Vermögen des Kindes (und evt. das seines Ehepartners) zur Deckung des Elternunterhalts herangezogen werden ?
Danke schonmal vorab für Eure Antworten !
Elternunterhalt und Freibeträge
14. Oktober 2019
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Frage vom 14. Oktober 2019 | 10:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt und Freibeträge
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (26640 Beiträge, 4951x hilfreich)
Das Gesetz wird aller Voraussicht nach am 1.1.2020 in kraft treten.
Es wurde nach der 1. Lesung im Bundestag nun an den Ausschuss für Arbeit u Soziales gegeben.
Es gab hierzu auch schon im Forum Anfragen.
zB. hier
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Angehoerigenentlastungsgesetz-__f559017.html
In den Links finden sich auch die geplanten Änderungen zum Nachlesen.
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