Elternzeit in Elternzeit und selbständige Arbeit

6. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit in Elternzeit und selbständige Arbeit

Hallo,

ich habe bei meinem zweiten Kind drei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber genommen, die im März 2023 enden würde. Aktuell bin ich mit Nummer drei schwanger, Geburtstermin ist Mitte Oktober 2022.

In der Elternzeit habe ich mich selbstständig gemacht und darüber mein Einkommen erhalten.

Dazu habe ich ein paar Fragen:
- Ist es sinnvoll, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um Mutterschutzgeld zu bekommen (In meiner selbstständigen Arbeit kann ich nicht bis zur Geburt arbeiten, da die Aufträge meist mehrere Wochen bis Monate laufen)
- Entstehen dadurch auch Nachteile?
- Verfallen die ca. 5 Monate Elternzeit für mein zweites Kind, wenn im OktoberNummer 3 kommt oder kann man diese dann "dranhängen)?
- Wird das Elterngeld dann aufgrund meiner Einnahmen aus der Selbstständigkeit berechnet?

Lieben Dank!
Carina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Carina87):
In der Elternzeit habe ich mich selbstständig gemacht und darüber mein Einkommen erhalten.
Hat der Arbeitgeber dem zugestimmt?

Zitat (von Carina87):
Ist es sinnvoll, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um Mutterschutzgeld zu bekommen
Die Frage, ob etwas sinnvoll ist, muss man sich unter Berücksichtigung seiner Finanzen und Lebensverhältnisse selbst beantworten. Es ist auf jeden Fall möglich.

Zitat (von Carina87):
Verfallen die ca. 5 Monate Elternzeit für mein zweites Kind, wenn im OktoberNummer 3 kommt oder kann man diese dann "dranhängen)?
Ein Anteil von bis zu 24 Monaten Elternzeit kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Das kann man sich also zurechtschieben und mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Zitat (von Carina87):
Wird das Elterngeld dann aufgrund meiner Einnahmen aus der Selbstständigkeit berechnet?
Das kommt darauf an, ob noch Elterngeld bezogen wird und wann die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde.

Die Elterngeldstelle hilft für eine genauere Ermittlung und Beratung sicher besser weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carina87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die Elterngeldstelle


Danke für den Hinweis, dass ich hier nicht ganz richtig bin! Dann wende ich mich mit allen Fragen an die Elterngeldstelle

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