Elternzeit/Elterngeld Kind geboren: 16. Mai 2024

21. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
go675937-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit/Elterngeld Kind geboren: 16. Mai 2024

Guten Tag,

ich arbeite bei Stadtreinigung Hamburg (Netto um die 3000€) und wohne in Schleswig-Holstein. Meine Frau ist Hausfrau. Unsere Kind ist am 16. Mai 2024 (3 Tage früh als geplant) geboren. Ich würde auch gerne ins Elternzeit gehen aber ich weiß nicht wie ist am beste machen oder was ich beachten soll oder welche Datum ich ins Elternzeit gehe soll. Ein Kollege hat mir beraten, dass ich zwischen 12. Monat des Kindes ins Elternzeit beantragen kann und zwischen 2 mal 4 Wochen ins Elternzeit gehen kann sowie ausnahmsweise bis zum 14. Monat des Kindes nehmen könnte. Und wie ich am meisten Elterngeld bekomme könnte.. Könnt ihr mir beraten lassen welche Elternzeit Datum ich nehmen kann und wie was und wo ich am meisten Elterngeld bekomme oder bekomme ich nur von meine Arbeitgeber und wie ich beantragen soll und andere Tipp mir geben könnte?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Klajbor :)

-- Editiert von Moderator topic am 21. Juli 2024 18:25

-- Thema wurde verschoben am 21. Juli 2024 18:25

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33362 Beiträge, 17419x hilfreich)

wie was und wo ich am meisten Elterngeld bekomme Wie: Antrag stellen. Was: 1.800 Euro - mehr Elterngeld gibt es nicht (Deckelung). Wo: Elterngeld ist überall in D gleich hoch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go675937-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für schnelle Antwort muemmel.

Also wenn ich keinen cent Elterngeld bekomme, bekomme ich dann vielleicht was von mein Arbeitgeber wenn ich ins Elternzeit bekomme?

mfg

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33362 Beiträge, 17419x hilfreich)

Also wenn ich keinen cent Elterngeld bekomme Ich habe doch deutlich geschrieben, dass Sie 1.800 Euro bekommen - wo bitte lesen Sie denn "keinen Cent"?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von go675937-58):
Also wenn ich keinen cent Elterngeld bekomme,

Liest du nicht?
Zitat (von muemmel):
Was: 1.800 Euro - mehr Elterngeld gibt es nicht


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#5
 Von 
go675937-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, ich habe es falsch gelesen bzw. verstanden..

Wie sollte ich am besten den Elternzeit nehmen? Mein Kollege meinte mir, dass ich bis zum 12. Monat des Kindes ins Elternzeit nehmen soll aber man kann ausnahmsweise bis zum 14. Monat des Kindes nehmen. Also:

Variant 1: 16. Februar 2025 bis 15. März und 16. April bis 15 Mai
Variant 2: 16. März 2025 bis 15. April und 16. Mai bis 15. Juni
oder
Variant 3: 16. April 2025 bis 15. Mai und 16. Juni bis 15. Juli

wäre diese Variant machbar? Und wenn ja, welche Datum wäre möglich

mfg

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2961 Beiträge, 959x hilfreich)

Elternzeit nimmt man dann, wenn die Zeit gut geeignet ist, um sie mit seinem Kind zu verbringen. Das ist eine subjektive Einschätzung und keine Rechtsfrage.

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#7
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 346x hilfreich)

Du kannst auch mehr als zwei Monate Eltergeld beziehen. Nur bekommt deine Frau dann keine 12 Monate Elterngeld sondern entsprechend weniger. Da deine Frau Hausfrau ist, bekommt sie wahrscheinlich eh nur 300 Euro Elterngeld.

Wichtig ist, dass für dich die neuen Regelungen gelten (Geburten ab dem 01.04.2024). D.h. du kannst nur einen Monat Elterngeld beziehen, in der Zeit in der auch deine Frau Elterngeld bezieht. Also wenn deine Frau vom 1. bis 12. Lebensmonat Elterngeld bezieht, kannst du einen Monat in dieser Zeit nehmen, einen Monat danach (kannst du dann den 13. oder 14. Lebensmonat nehmen). Aber wenn du z.B. den 8. und 9. Lebensmonat nehmen wolltest, könnte deine Frau ihren Bezug auch entsprechend unterbrechen und dann den 13. und 14. Lebensmonat nehmen. Das sollte kein Problem sein, muss nur richtig mit der Elterngeldstelle kommuniziert werden (wahrscheinlich wurden für deine Frau ja schon Anträge gestellt).

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#8
 Von 
go675937-58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok wenn ich das so verstanden habe dann bekomme ich im ersten Monat von mir 1800€ von Elternzeit plus 300€ von meine Frau für ersten Monat, richtig? zählt das auch im 2. Monat oder nur einmal im Monat? Meine Frau hatte den Brief bekommen, dass wenn Sie im Elternzeit wäre, könnte sie 300€ bekommen.

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