Hallo,
Die Elternzeit mit meinem 2. Sohn endet am 25.4.2008. Angestellt bin ich bei meiner Firma in Hamburg.
Im September 05 zogen wir (berufsbedingt durch meinen Mann) nach Berlin und im Januar 08 ziehen wir - wieder berufsbedingt durch meinen Mann - nach München.
Demnach kann ich meine Arbeit ab April in meiner Fa. im HH nicht antreten. Kündigen kann mein Arbeitgeber mich auch nicht, da es keinerlei wirtschaftliche Gründe für eine Kündigung gibt.
Ich möchte in München sobald als möglich eine Arbeit antreten - sollte ich bis April allerdings keine gefunden haben, müsste ich rein theoretisch bei meinem jetzigen ARbeitsgeber kündigen, ohne einen neuen Job zu haben.
Wäre ich dann automatisch für 3 Monate für das ALG 1 gesperrt, oder gibt es Ausnahmeregelungen, wenn ich quasi dem Haupternährer der Familie "folge" und dadurch eine Wiederaufnahme meiner alten Arbeit unmöglich ist?
Vielen herzlichen Dank für Antworten,
Ratlos 123
Ende Elternzeit - Sperre bei Kündigung?
20. November 2007
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Frage vom 20. November 2007 | 13:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ende Elternzeit - Sperre bei Kündigung?
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