Hallo zusammen,
ich habe da mal einige Fragen und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Die Schwester meines Mannes ist verstorben (sie waren insgesamt 4 Kinder), sie bezog Grundsicherung. Sie war geschieden seit Jahren und auch die Eltern sind bereits verstorben.
Die Beerdigung (Bestatter, welche Art etc.) wurde von einer der Schwestern und ihrem Ehemann übernommen. Wir wussten bisher nicht genau was geplant wurde, wir bekamen nur eine Nachricht in dem man uns den Tag der Beerdigung mitteilte.
Zudem haben wir einige Tage vor der Beerdigung das Erbe ausgeschlagen beim Nachlassgericht.
Vorhin bekamen wir eine Nachricht von der Schwester die, die Beerdigung mit Ehemann übernommen hat, das diese die Bestattungskosten zurück erstattet haben möchten vom Sozialamt (beide sind aber nicht im Bezug, falls das eine Rolle spielt) und wir müssten auch einen Fragebogen ausfüllen bezüglich unserer Finanzen.
Jetzt die Fragen:
-Bekommt man wirklich eine Rückerstattung des Betrages beim Sozialamt obwohl die Beerdigung schon geplant und vollzogen wurde durch die Schwester mit ihrem Ehemann?
-Muss ich als Ehefrau auch mein Einkommen offen legen oder nur mein Mann (Bruder der Verstorbenen) ?
Ob es wichtig ist weiß ich nicht, aber die anderen Geschwister haben das Erbe bisher nicht ausgeschlagen der Termin steht wohl bei denen noch an und zwar am gleichen Tag, wo Sie die Fragebögen/den Antrag bekommen vom Sozialamt.
Vielleicht kennt sich ja jemand bezgl. der Fragen aus.
Vielen Dank schon mal !
-- Editiert von Moderator topic am 11.02.2022 09:22
-- Thema wurde verschoben am 11.02.2022 09:22
Erbausschlagung-Wer trägt die Kosten?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatBekommt man wirklich eine Rückerstattung des Betrages beim Sozialamt obwohl die Beerdigung schon geplant und vollzogen wurde durch die Schwester mit ihrem Ehemann? :
Das hängt vom Einkommen ab. Letztlich zahlt das Sozialamt nur, wenn keiner der drei Geschwister leistungsfähig ist. Um das zu prüfen bekommst Dein Mann einen Fragebogen.
ZitatMuss ich als Ehefrau auch mein Einkommen offen legen oder nur mein Mann (Bruder der Verstorbenen) ? :
Nur Dein Mann muss sein Einkommen offen legen.
ZitatOb es wichtig ist weiß ich nicht, aber die anderen Geschwister haben das Erbe bisher nicht ausgeschlagen :
Das ist für die Frage, ob das Sozialamt die Beerdigungskosten übernehmen muss nicht relevant.
-- Editiert von hh am 10.02.2022 19:10
Vielen Dank hh für deine Antworten erst einmal.
ZitatNur Dein Mann muss sein Einkommen offen legen. :
Okay, denn es wird gerade diskutiert in der Familie das ich es doch muss. Und man soll den ausgefüllten Fragebogen dann denen zurück geben, das sie es dann samt Antrag zurück schicken können.
Ich mein, ich bin ja nicht kleinig, aber ich finde das die finanziellen Sachen keinen was angehen außer dem Amt. Kann man dann den "Fragebogen" persönlich beim Sozialamt abgeben dann?
ZitatDas hängt vom Einkommen ab. Letztlich zahlt das Sozialamt nur, wenn keiner der drei Geschwister leistungsfähig ist. Um das zu prüfen bekommst Dein Mann einen Fragebogen. :
Okay.
Was wäre aber wenn genug Einkommen da wäre, was die Beerdigungskosten decken könnte, dann wird der Antrag ja sowieso abgelehnt, aber kann dann der Schwager mit Frau gegen die Geschwister rechtlich vorgehen um das anteilig dann zurückholen zu können?
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ZitatDie Beerdigung (Bestatter, welche Art etc.) wurde von einer der Schwestern und ihrem Ehemann übernommen. :
Wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde, dann ist die Chance, dass das Sozialamt sich an den Beerdigungskosten beteiligt nur noch minimal.
ZitatDen Fragebogen sendet das Amt. :
Wir wurden vorhin kontaktiert das die Schwester die Fragebögen für alle erhalten hat und sie unseren bis Montag vorbei bringt. Deswegen ja auch die Frage ob ich den Fragenbogen dann einfach selbst beim zuständigen Amt abgeben kann, denn zurück in ihren Händen zu geben, damit Sie Infos hat (finanzielle Sachen) geht sie meiner Meinung nach, nichts an.
ZitatAlso von denen bezahlt? :
Das wissen wir leider nicht ob es bereits gezahlt wurde.
Da fiel uns gerade noch eine Frage ein.
Mein Mann hat aus früherer Beziehung noch ein Kind, was mitlerweile 20 J. dieses Jahr wird.
Er musste Sie beim Nachlassgericht natürlich angeben und sie wurde als "Erbin" auch aufgeführt (ob sie es ausschlägt oder nicht, wissen wir nicht). Muss diese auch einen Fragebogen ausfüllen? Oder spielt dies auch keine Rolle bei der Beantragung der Beerdigungskosten beim Sozialamt?!
Wenn Kinder da sind, sind die als erstes in der Zahlungspflicht. Gibt es keine oder können die nicht, kommen Eltern, Geschwister an die Reihe.
Übrigens, das "Amt" zahlt nicht die Bestattung, sondern nur notwendige bzw angemessene Kosten für die Beerdigung. Das deckt sich nicht zwangsläufig mit den Vorstellungen der Verwandtschaft bzw des Bestatters. Das Ziel des letzteren ist es ja, so viel zu verkaufen wie möglich.
Ja, das spielt eine Rolle. Alle Erben sind damit gemeint.Zitatdas diese die Bestattungskosten zurück erstattet haben möchten vom Sozialamt (beide sind aber nicht im Bezug, falls das eine Rolle spielt) :
§ 74 SGB XII:
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Es gibt insgesamt 4 benannte Erben, drei Geschwister und das Kind deines Mannes. Richtig?
Das kann dein Mann doch fragen, wenn sie die Fragebögen bringt.ZitatDas wissen wir leider nicht ob es bereits gezahlt wurde. :
Falls du den Fragebogen doch ausfüllen musst (ich meine nein), dann gib ihn separat direkt beim Amt ab. Die Schwester bringt ja nur die Formulare---ihr habt genug Zeit, in Ruhe auszufüllen.ZitatDeswegen ja auch die Frage ob ich den Fragenbogen dann einfach selbst beim zuständigen Amt abgeben kann :
Evtl. hat sie den Fragebogen für das *Kind* schon dem Kind gegeben. Auch für das Kind würde es nach dessen Einkommen gehen.ZitatMuss diese auch einen Fragebogen ausfüllen? :
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