Erbe Hartz4

1. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Katja37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Hartz4

Guten Abend, es geht um folgendes ich habe von meinem Opa einen Pflichtanteil geerbt 7800 Euro.
Ich beziehe alg2 das ich das Erbe angeben muss das weiß ich. Ich wollte jezt wissen ob das Amt das komplette Geld anrechnet oder ob es da vielleicht Freibeträge gibt. Habe was gelesen das man wohl einen Freibetrag von 100 Euro hat und vom Rest werden 90 Prozent angerechnet. Ist das richtig?

-- Editiert von Moderator topic am 01.02.2022 17:33

-- Thema wurde verschoben am 01.02.2022 17:33

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Habe was gelesen das man wohl einen Freibetrag von 100 Euro hat und vom Rest werden 90 Prozent angerechnet. Ist das richtig? Nein. M. W. wird das Erbe auf 6 bis 12 Monate verteilt. Eine Verteilung auf 6 Monate würde hier wohl die Einstellung der Leistungen bewirken, die Verteilung auf 12 Monate die entsprechende Reduzierung der Leistung.

-- Editiert von muemmel am 01.02.2022 17:41

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Katja37):
abe was gelesen das man wohl einen Freibetrag von 100 Euro hat und vom Rest werden 90 Prozent angerechnet.
Beides falsch. Angerechnet wird die volle Summe, die Dir zufließt.

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#3
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Erbe würde als einmaliges Einkommen auf 6 Monate verteilt werden.

Sollte aufgrund dessen die Leistung eingestellt werden, könnte nach 6 Monaten wiederum ALG 2 bezogen werden. Das Resterbe (falls noch welches vorhanden ist) wäre dann mit als Vermögen anzugeben.

Siehe § 11 Abs. 3 SGB 2:

https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37296.htm

-- Editiert von Bruni2016 am 01.02.2022 19:37

-- Editiert von Bruni2016 am 01.02.2022 19:39

-- Editiert von Bruni2016 am 01.02.2022 19:41

-- Editiert von Bruni2016 am 01.02.2022 19:42

-- Editiert von Bruni2016 am 01.02.2022 19:48

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Katja:

Die von Dir genannten Freibeträge (wobei die 90% so nicht stimmen) gelten nur für Erwerbseinkommen. Bei der Erbschaft handelt es sich jedoch nicht um Erwerbseinkommen. Diese wird deshalb vollständig angerechnet, bzw. abzgl. einer Versicherungspauschale von 30,00 Euro monatlich, sofern sonst kein Einkommen vorhanden ist.

Die Aufteilung auf sechs Monate ist inzwischen verbindlich gesetzlich geregelt (§ 11 Abs. 3 SGB II). Sofern Du für Dich alleine eine Bedarfsgemeinschaft bildest, dürfte die Anrechnung also tatsächlch dazu führen, dass Dein Leistungsanspruch für diese sechs Monate vollständig entfällt. Wobei es fast schon knapp werden könnte, wenn man bedenkt, dass Du Dich in der Zeit selbst krankenversichern musst.

Darüber hinaus gilt auch Folgendes:

Wenn Du Dir z.B. innerhalb der ersten 2, 3 Monate ein paar neue Dinge anschaffst, wie z.B. Haushaltsgeräte erneuerst, neue Möbel kaufst, ein Auto, oder ähnliches und damit das Erbe vor Ablauf der sechs Monate aufgebraucht ist, ohne dass Du Geld verschwendet hast, kannst Du auch schon früher wieder ALG II beantragen, welches dann auch zu bewilligen wäre.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Katja37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Axel, ich bin total überfordert im Moment hab davon überhaupt keine Ahnung. Ich lebe mit meinem Mann und meiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen 1177 euro vom Amt. Mein Mann ist zuhause ich verdiene 410 Euro Netto. Im Juli 2021 haben wir uns eine neue Couch und eine Wohnwand bestellt die ich nun in Raten zahle. Könnte ich mit dem Erbe fie Rechnung dafür zahlen?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Katja37):
Könnte ich mit dem Erbe fie Rechnung dafür zahlen?

Grundsätzlich ja.


Wie hoch sind denn die Rechnungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Katja37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie hoch sind denn die Rechnungen?
insgesammt ca 1200 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Katja:

Grundsätzlich können aus dem Erbe auch Schulden getilgt werden. Dieses gilt nicht nur für die auf Raten gekauften Möbel, sondern auch für andere Schulden. Bei insgesamt 1.200 Euro für eine Couch und eine Wohnwand wird man auch nicht ernsthaft davon sprechen können, dass das unangemessen oder verschwenderisch sein könnte. Von daher sehe ich da kein Problem.

Bei einem derzeitigen Leistungsanspruch von 1.177 Euro und einem Erbe von 7.800 Euro, wird das Jobcenter dennoch erstmal die Leistungen einstellen und darauf verweisen, dass das Erbe auf sechs Monate anzurechnen ist und Ihr insoweit jetzt erstmal davon leben müsst.

Schuldentilgung und/oder Anschaffungen sollten erst nach erfolgter Leistungseinstellung vorgenommen werden.

Beispiel:

Die Leistungen werden zum 01.03.2022 eingestellt. Im März bezahlst Du die restlichen Raten für die Möbel. Außerdem werden Miete, Lebensunterhalt, Krankenversicherung etc. in Gesamthöhe von z.B. 1.400 Euro (der jetzige Leistungsbetrag des Jobcenters + Krankenversicherung) bezahlt. Verbleiben vom Erbe noch 5.400 Euro.

Im April gehen wieder 1.400 Euro für den laufenden Lebensunterhalt weg. Zusätzlich werden die schon alten Elektrogeräte im Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank etc.) ausgetauscht, zum Preis von insgesamt 600 Euro. Verbleiben Ende April noch 3.400 Euro vom Erbe.

Im Mai gehen wieder 1.400 Euro für den Lebensunterhalt weg. Außerdem gönnt Ihr Euch als Familie mal ein paar Tage Urlaub und vielleicht das eine oder andere Kleidungsstück für insgesamt 600 Euro. Verbleiben 1.400 Euro Rest.

Im Juni ist also gerade noch Euer laufender Bedarf für den Monat Juni gedeckt. Das heißt, Anfang Juni stellt Ihr beim Jobcenter einen neuen Leistungsantrag mit Wirkung zum 01.07.2022. Diesem Antrag solltet Ihr u.a. eine Erklärung beifügen, dass von der Erbschaft über den laufenden Bedarf für Juni hinaus nichts mehr vorhanden ist. Ihr solltet auch darlegen, wofür das Geld verwendet worden ist und entsprechende Belege (in Kopie) beifügen.

Es kann passieren, dass das Jobcenter Euren Antrag zunächst ablehnen wird, weil die sechs Monate noch nicht um sind. Dagegen müsste dann Widerspruch eingelegt werden. Wenn es soweit ist, solltest Du Dich dann hier wieder melden.

Das Vorstehende ist ausdrücklich nur als Beispiel dafür gedacht, wie man es - völlig legal - machen KANN. Man kann natürlich auch einfach "ganz normal" von dem Erbe leben und erst nach sechs Monaten einen neuen Antrag stellen. Wie immer birgt die genannte Vorgehensweise auch ein gewisses Risiko, dass das Jobcenter und - im Streitfall - das zuständige Sozialgericht die Rechtslage anders beurteilen, auch wenn das der BSG Rechtsprechung zuwider laufen würde. Dennoch solltet Ihr Euch dieses gewissen Restrisikos bewusst sein. Entscheiden, wie Ihr damit umgehen wollt, müsst Ihr selber.

Wie ist denn überhaupt der aktuelle Sachstand? Weiß das Jobcenter schon von der Erbschaft und hat schon irgendwie reagiert? Ist das Erbe überhaupt schon ausgezahlt?

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Katja37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Wie ist denn überhaupt der aktuelle Sachstand? Weiß das Jobcenter schon von der Erbschaft und hat schon irgendwie reagiert? Ist das Erbe überhaupt schon ausgezahlt?


Nein ausgezahlt ist noch nix ich muss dem Erben nun ein Brief schreiben und um Auszahlung den Pflichtanteil bitten.

Wenn ich dann das Geld habe wollte ich dem Jobcenter bescheid geben.

Ich hab angst das sie jezt die Leistung schon streichen wenn sie davon erfahren, denn ich weiß ja gar nicht wie lang es dauert bis ich das geld dann habe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Katja37):
Nein ausgezahlt ist noch nix ich muss dem Erben nun ein Brief schreiben und um Auszahlung den Pflichtanteil bitten.
Dann bitte alles auf Anfang. Warum fängst du denn ganz hinten an?

Jetzt wäre nur die Mitteilung ans JC über einen Erbfall nötig. Nur diese Mitteilung, (kein Datum, keine Summe, kein Zufluss).
Zitat (von Katja37):
Ich hab angst das sie jezt die Leistung schon streichen wenn sie davon erfahren,

FALSCHINFORMATION GELÖSCHT

Zitat (von Katja37):
Könnte ich mit dem Erbe fie Rechnung dafür zahlen?
Zunächst hast du noch gar kein Geld aus dem Erbe.
Du zahlst also die Raten aus dem jetzigen Einkommen. Das kannst du weiterhin tun.

Zitat (von Katja37):
insgesammt ca 1200 Euro
Wie hoch sind die Raten? Seit wann zahlst du Raten?

Erst dann, wenn dir tatsächlich das Geld zugeflossen ist (auf dein Konto), ist es Einkommen und muss berücksichtigt/angerechnet werden. Von der Summe können auch noch Raten bzw. der Rest gezahlt werden, falls dann noch was offen ist.

Also bitte keine Angst haben, sondern wichtige Schritte der Reihe nach und ganz in Ruhe gehen.
FALSCHINFORMATION GELÖSCHT
2. Weiterhin Raten an den Möbelfritzen zahlen.
3. Der Person schreiben, dass du den Pflichtteil aus der Erbschaft haben willst.



-- Editiert von Anami am 02.02.2022 17:30

-- Editiert von Anami am 02.02.2022 17:33

-- Editiert von Moderator am 02.02.2022 17:49

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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