Hallo,
Jemand der Grundsicherung bei Erwerbsminderung bekommt, hat geerbt.
Sagen wir um die 30.000€
Wie kann er dieses Geld jetzt ausgeben? Muss er jeden Kauf nachweisen für einen späteren erneuten Antrag.
Kann er sich z.b einen 5000€ teuren Fernseher kaufen, ein Gaming PC für 2000€
Weihnachtsgeschenke für die ganze Familie, Freunde etc und dann nach ca 6 Monaten sagen das Geld ist alle und einen neuen Antrag stellen?
Erbe ausgeben bei Grundsicherung
18. November 2021
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Frage vom 18. November 2021 | 20:24
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeben bei Grundsicherung
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#1
Antwort vom 18. November 2021 | 21:14
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 14x hilfreich)
Zunächst einmal kann das Erbe erst dann berücksichtigt werden, wenn das Geld daraus real verfübgar ist. So lange läuft die Grundsicherung weiter.
Zu deiner Frage: Ich würde vermuten, dass es im Streifalll auf eine richterliche Ermessensentscheidung im Einzelfall hinauslaufen würde, also inwieweit die aus dem Erbe resultierenden Ausgaben eine totale Verschwendung darstellen oder nicht. Eines ist allerdings klar: Nach Erhalt der 30.000 EUR muss derjenige nicht auf Sozialhilfeniveau leben. Er kann reisen, die Wohnung mit Geräten und Möbeln ausstatten, renovieren, sich die Zähne sanieren lassen etc. pp.
Mit allzu großzügigen Geschenken, insbesondere außerhalb des engsten Familienkreises, wäre ich vorsichtig, da sich das Sozialamt sonst das Geld später wegen Verarmung des Schenkers wieder zurückholen könnte (Überleitung der Ansprüche bei erneuter Bedürftigkeit).ZitatWeihnachtsgeschenke für die ganze Familie, Freunde etc :
#2
Antwort vom 19. November 2021 | 11:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Wie er möchte, allerdings soll er sich nicht absichtlich entreichern, d.h. er soll sein Erbe nicht verschleudern.ZitatWie kann er dieses Geld jetzt ausgeben? :
Nein, muss er nicht. Es ist aber trotzdem ratsam, Belege für Anschaffungen/Ausgaben für sich selbst aufzuheben.ZitatMuss er jeden Kauf nachweisen für einen späteren erneuten Antrag. :
Das kann er sagen und er kann auch einen neuen Antrag stellen.Zitatdann nach ca 6 Monaten sagen das Geld ist alle und einen neuen Antrag stellen? :
Allerdings ist dann garantiert zu erwarten, dass die GruSi-Behörde wissen möchte, wohin das Geld gewandert ist.
Zuerst hat der Grundsicherungsbezieher dem Amt anzugeben, dass überhaupt ein Erbfall eingetreten ist. Unabhängig davon, ob und wieviel vom Erbe vorhanden/zugeflossen/verfügbar ist.
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#3
Antwort vom 20. November 2021 | 08:36
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie er möchte, allerdings soll er sich nicht absichtlich entreichern, d.h. er soll sein Erbe nicht verschleudern. :
Das ist es ja. Wo fängt verschleudern an?
#4
Antwort vom 20. November 2021 | 08:53
Von
Status: Bachelor (3536 Beiträge, 558x hilfreich)
ZitatWo fängt verschleudern an? :
Z. B. hier.
ZitatKann er sich z.b einen 5000€ teuren Fernseher kaufen, ein Gaming PC für 2000€ :
#5
Antwort vom 20. November 2021 | 09:09
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 25x hilfreich)
ZitatDas ist es ja. Wo fängt verschleudern an? :
Wie bereits gesagt wurde: Dazu würde es im Zweifel immer zu einer Einzelfallentscheidung kommen.
Beim Thema Vermögensverschwendung handelt es sich um einen sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriff". Was im Prinzip auf Deutsch heißt: "Da müssma im Streitfall im Einzelfall mal gucken!".
Die "hübscheste" Umschreibung die ich zu dem Thema kenne ist: Von Vermögensverschwendung ist auszugehen, "wenn der Wertverzehr außerhalb einer nachvollziehbaren Verhaltensweise liegt." (LG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2008 - 326 T 16/08)
Eine aktuellere Entscheidung sprach davon, dass Vermögensverschwendung in Betracht kommt, "wenn das Vermögen zielgerichtet zum möglichst baldigen Wiedereintritt in den Leistungsbezug verschleudert wird."
(LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2019 - L 10 AS 632/16)
Ansonsten geistern noch weitere Umschreibungen durch die Gegend, die aber alle von ähnlicher Schwammigkeit sind.
Ausgaben dürfen "nicht grob unangemessen" oder "wirtschaftlich nicht nachvollziehbar" sein. etc. pp.
Aber eine Stelle an der sowas steht wie "1999 Euro pro Monat verjubeln ist noch okay - ab 2000 wirds dann langsam kaka" gibt es nicht.
Jetzt weißt Dus ganz genau, oder?;) Aber eine genauere Antwort wird man Dir hier glaube ich nicht geben können
#6
Antwort vom 20. November 2021 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Nix genaues weiß man nicht. Haste ja gelesen.ZitatWo fängt verschleudern an? :
Du kannst ja dem Erbe sagen, mach langsam mit die jungen ferde und koof watt wichtijes, mach vernünftige Jeschenke. Hamm alle länger was von und du keen stress mit de Behörde.
Ein TV für 5000,- dürfte vermutlich als Luxusgut eingestuft werden.
Oder ich bleibe bei: Er kann ausgeben, wie er möchte...
Der Erbe gibt den Erbfall beim Sozialamt an. Die Grusileistung läuft darlehensweise weiter, bis Geldzufluss erfolgt.
Zahlt von den 30.000,- erstmal die Grusi für X Monate zurück.
Vielleicht weist das Amt ihn dann sogar darauf hin, was es unter Verschwendung und Verschleuderung versteht?
Der Erbe lebt dann mit/von seiner restlichen Erbschaft bis das geerbte Geld *alle* ist, bzw. bis 5.000,- übrig sind und stellt dann den neuen Antrag.
...und wartet, was das Amt dann schreibt.
Dann würde mich interessieren, was draus wurde bzw. wird.
Evtl. liest man mal was dazu?
#7
Antwort vom 20. November 2021 | 17:45
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 14x hilfreich)
Ergänzend dazu: Die Grundsicherung wird weiterhin als Beihilfe, also nicht als Darlehen, gezahlt, wenn das Erbe erst nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes verwertet werden kann.ZitatDer Erbe gibt den Erbfall beim Sozialamt an. Die Grusileistung läuft darlehensweise weiter, bis Geldzufluss erfolgt. :
-- Editiert von Bruni2016 am 20.11.2021 17:46
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