Erben und ALG II

26. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
fox1875
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben und ALG II

Wie ist es wenn die Großmutter der Tochter und dem Enkel 2 Häuser schenken möchte in einer Erbengemeinschaft.
Ein Haus mit 3 Wohnungen in dem die Großmutter lebt und eine Wohnung vermietet ist, die dritte Wohnung ist nicht als Wohnung hergerichtet dementsprechend noch nicht vermietbar.
Und ein Haus mit 6 Wohnungen in dem Tochter und Enkel wohnen. Beide Zahlen aktuell Miete an die Großmutter
Die Großmutter würde lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen in der Wohnung und dem Haus in dem sie lebt.
Der Enkel bezieht ALG II.

Wie verhält sich diese Konstellation mit dem Arbeitsamt bei einer Erbengemeinschaft?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 53x hilfreich)

Sollen Tochter und Enkel jetzt erben oder geschenkt bekommen?
Sollte letztlich aber auf dasselbe hinauslaufen, wer gemeinsam mit der Mutter 2 Häuser mit 7 vermietbaren Wohnungen hat und zudem noch mietfrei wohnt, ist wohl kaum bedürftig.
Ist doch schön für den Enkel, wenn er nicht mehr von Sozialleistungen leben muss.
Das Arbeitsamt dürfte die Sache nicht interessieren.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Wie ist es wenn die Großmutter der Tochter und dem Enkel 2 Häuser schenken möchte in einer Erbengemeinschaft.


Solange Oma noch lebt, gibt es keine Erbengemeinschaft. Sie kann ihre Häuser natürlich verschenken. Nur an die Tochter, anteilig an Tochter und Enkel (wobei die Anteile nicht zwingend gleich groß sein müssen), oder auch an jemand völlig anderen. Zu beachten ist, dass eine 'Schenkung gegebenenfalls rückabgewickelt werden muss, wenn Oma später pflegebedürftig werden und ins Heim kommen sollte und dann die Rente, Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie weiteres Vermögen für die Heimkosten nicht ausreichen.

Soviel zum allgemeinen.

Hinsichtlich des Bezuges von ALG II würde die Immobilie - unabhängig davon, ob geerbt oder geschenkt - als Einkommen und später als Vermögen gelten. Jedenfalls die nicht selbst bewohnten Wohnungen dürften auch verwertbares Vermögen darstellen. Das heißt, ALG II würde - wenn überhaupt - wohl nur noch als Darlehen gezahlt werden.

Die Mieteinnahmen würden anteilig dem Enkel als Einkommen angerechnet werden. Bei der Anzahl der vermieteten Wohnungen dürften diese Mieteinnahmen vermutlich bedarfsdeckend sein, sodass ein weiterer Leistungsbezug schon deshalb nicht mehr in Betracht kommen dürfte. Die Verwertung der Immobilien - im Sinne eines Verkaufes - würde in dem Fall natürlich entfallen.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
fox1875
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hilft mir schon mal weiter, vielen Dank für die ausführliche Antwort

0x Hilfreiche Antwort

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