Erben und Wohngeld

12. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Freya777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben und Wohngeld

Hallo liebe Leser

Ich habe eine Frage :
Ich beziehe Wohngeld , und Stelle gerade meinen Weiterbewilligungs Antrag. Und nun soll ich eine Erbschaft von 16000€ bekommen. Wie verhalte ich mich da richtig ?

-- Editiert von Moderator topic am 12.05.2022 11:46

-- Thema wurde verschoben am 12.05.2022 11:46

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Freya777):
Und nun soll ich eine Erbschaft von 16000€ bekommen. Wie verhalte ich mich da richtig ?
Du sollst die Summe bekommen? Ist das definitiv ?

Du gibst im WB-Antrag bei *Veränderungen im Einkommen* die Erbschaftssumme an.

Dann wird die Wohngeldstelle deinen Anspruch berechnen und dir im Bescheid vermutlich mitteilen, dass du vorerst keinen Anspruch auf Wohngeld hast.
Das Einkommen aus Erbschaft wird aufs Gesamteinkommen/ Jahreseinkommen deines Haushaltes berechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Für künftigen Wohngeldbezug stellt das Erbe übrigens kein Problem dar - bis zu 60.000 Euro Vermögen sind beim Wohngeld nämlich erlaubt.

-- Editiert von muemmel am 12.05.2022 15:35

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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