Ich werde in Kürze ca 40000€ Erben und habe eine Frage bezüglich Erben vor dem Hartz4 bezug.
Habe das letzte mal vor ca 2 1/2 Jahren Hartz 4 für 3 Monate bezogen. Die letzten 7 Monate hat mich mein Vater unterstützt mit Geld für Essen,Strom und Wasser, Miete musste ich nicht zahlen da ich im Haus des verstorbenen Gelebt habe.
Habe ca. 10000€ Schulden die ich natürlich von dem Erbe bezahlen werde. Wollte außerdem ein Führerschein machen und mir ein billiges Auto kaufen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage ob das überhaupt geht wenn ich sobald das Erbe verbraucht ist Hartz 4 anmelden möchte.Würde das Erbe nicht verprassen, Schulden abzahlen,Führerschein und ein Billiges Auto kaufen, und mit dem Rest auf Hartz 4 niveau leben.
Drehen dir mir ein Strick aus dem Führerschein und Auto ?
Möchte natürlich nicht hinter her da stehen und kein Hartz 4 (falls ich keinen Job finde) bekommen weil ich einen Führerschein gemacht habe und mir ein Auto für maximal 7500€ (Ist doch der maximale Wert was ein Auto im Hartz4 bezug wert sein darf richtig ?)gekauft habe.
moralapostel brauchen nicht antworten Danke für jede Hilfreiche Antwort
-- Editiert von Moderator am 09.06.2020 13:32
-- Thema wurde verschoben am 09.06.2020 13:32
Erben vor Hartz 4 bezug
8. Juni 2020
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Frage vom 8. Juni 2020 | 23:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben vor Hartz 4 bezug
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#1
Antwort vom 9. Juni 2020 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (30523 Beiträge, 5451x hilfreich)
Ja. Das geht. Man kann Hartz 4/Alg2/Leistungen nach SGB II beim zuständigen Jobcenter beantragen. Wenn die Voraussetzungen gem. SGB II erfüllt sind, der Antragsteller also *bedürftig* im sozialhilferechtlichen Sinne ist, bekommt er Leistungen.ZitatJetzt stellt sich für mich die Frage ob das überhaupt geht wenn ich sobald das Erbe verbraucht ist Hartz 4 anmelden möchte. :
Sozialbehörden drehen keine Stricke, sondern prüfen Anträge. Danach bewilligen sie Leistungen oder lehnen Anträge ab.ZitatDrehen dir mir ein Strick aus dem Führerschein und Auto ? :
Keinesfalls muss man ein Erbe in Geld erst verbrauchen, bevor man Leistungen beantragen kann.
Da du das mit dem Wert des KFZ weißt, kennst du sicher auch das sog. Schonvermögen, welches auch Leistungsbezieher haben dürfen.
#2
Antwort vom 9. Juni 2020 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30523 Beiträge, 5451x hilfreich)
übrigens
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#3
Antwort vom 9. Juni 2020 | 15:37
Von
Status: Philosoph (13018 Beiträge, 4428x hilfreich)
@Remeti:
Zitat:Miete musste ich nicht zahlen da ich im Haus des verstorbenen Gelebt habe.
Wird das auch in Zukunft so sein, oder was wird sich an Deiner Wohnsituation ändern?
Zitat:Habe ca. 10000€ Schulden die ich natürlich von dem Erbe bezahlen werde. Wollte außerdem ein Führerschein machen und mir ein billiges Auto kaufen.
Alles drei ist erlaubt.
Zitat:und mit dem Rest auf Hartz 4 niveau leben.
Solange Du keine Leistungen beziehst, musst Du nicht auf Hartz 4 Niveau leben. Also, Du solltest - wie Du selbst schon geschrieben hast - das Vermögen nicht verprassen, darfst aber durchaus monatlich etwas mehr ausgeben, als im Leistungsbezug verfügbar wäre. Auch Anschaffungen sind - sofern es Du nicht Luxusartikel kaufst - zulässig.
Zitat:sobald das Erbe verbraucht ist Hartz 4 anmelden möchte.
Das Erbe muss vor der Antragstellung nicht vollständig verbraucht sein. Neben dem dann vorhandenen Auto als priviligiert geschütztem Vermögen hast Du auch noch einen "normalen" Vermögensfreibetrag in Höhe von 150,- € Euro pro Lebensjahr zzgl. einmalig 750,- €. Bist Du also beispielsweise 40 Jahre alt, ist der Freibetrag 6.750,- €. Sobald dieser Guthabenbetrag unterschritten wird steht Dir - wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen - ALG II zu. Den Antrag kannst Du auch schon kurz vor Unterschreiten dieses Betrages und dann z.B. mit Wirkung zum 1. des folgenden oder des übernächsten Monats stellen.
Gruß,
Axel
#4
Antwort vom 9. Juni 2020 | 17:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWird das auch in Zukunft so sein, oder was wird sich an Deiner Wohnsituation ändern? :
Nein, bin schon ausgezogen das es Verkauft wird und lebe in einem Apartment wofür ich 460€ warm
Zahle
ZitatSolange Du keine Leistungen beziehst, musst Du nicht auf Hartz 4 Niveau leben. Also, Du solltest - wie Du selbst schon geschrieben hast - das Vermögen nicht verprassen, darfst aber durchaus monatlich etwas mehr ausgeben, als im Leistungsbezug verfügbar wäre :
Du sagst "darfst aber durchaus monatlich etwas mehr ausgeben,als im Leistungsbezug verfügbar wäre".
Gibt es da irgendwie eine Regelung wo das Amt (Falls ich ALG2 bentragen muss weil ich keinen Job finde) sagen könnte ich habe das Erbe verprasst? Also über meinem Niveau gelebt
#5
Antwort vom 9. Juni 2020 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30523 Beiträge, 5451x hilfreich)
Da stellt sich die Frage: Was ist denn dein Niveau?ZitatAlso über meinem Niveau gelebt :
Es wird von den 40.000 nicht grad viel übrig bleiben, wenn du ca. 20.000 für Schuldentilgung+ KFZ + Fahrschule ausgibst und jetzt noch jeden Monat evtl. 1.200,- für Miete+KV+Lebensunterhalt zu zahlen hast.
Das Apt. ordentlich einrichten kostet auch. Ebenso gute Klamotten und Schuhe...
Da ist nicht viel übrig für *Erbe verprassen*...
#6
Antwort vom 9. Juni 2020 | 18:33
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 10x hilfreich)
Du schreibst nicht dazu ob du jetzt arbeitest, deshalb werf ich mal die Frage der Krankenversicherung ein.
Auch schreibst du, falls du keinen Job findest.
Also arbeitest du jetzt, bist du jetzt auch krankenversichert?
Falls nicht, käme der Krankenkassenbeitrag ja noch dazu.
#7
Antwort vom 9. Juni 2020 | 19:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Momentan Arbeite ich nicht,die KK Beiträge hat mein Vater bezahlt.
#8
Antwort vom 10. Juni 2020 | 00:13
Von
Status: Philosoph (13018 Beiträge, 4428x hilfreich)
@Remeti:
Zitat:Gibt es da irgendwie eine Regelung wo das Amt (Falls ich ALG2 bentragen muss weil ich keinen Job finde) sagen könnte ich habe das Erbe verprasst?
Also eine klare Regel wieviel Geld Du monatlich ausgeben darfst, gibt es nicht. Du solltest halt Belege aufbewahren von den Dingen, die Du dann von dem Erbe gekauft/bezahlt hast. Also jetzt nicht jeden Kassenbon vom Lebensmitteleinkauf, sondern eher so Sachen wie eben die Schuldentilgung, der Führerschein, das Auto, wenn Du Dir Anziehsachen oder Möbel kaufst oder so. Und da wird das Jobcenter dann möglicherweise schauen, was Du gekauft hast und das es eben keine Luxussachen waren. Also, ne normale Jeans ist sicher in Ordnung, auch wenn es mal 2, 3 mehr sind, als man unbedingt benötigt, regelmäßig die teuren Designer-Klamotter, Luxusuhren oder ne Karibik Kreuzfahrt würde man wohl eher als verschwenderisch und sozialwidrig ansehen müssen.
Im Kern hat @Anami aber recht: Nach Abzug der Kosten für Schuldentilgung, Führerschein und Auto bleiben vielleicht vielleicht noch 20.000,- €. Davon kannst Du dann noch den normalen Vermögensfreibetrag abziehen. Und dann brauchst Du für Lebensunterhalt, Miete und Krankenversicherung - selbst auf Hartz IV Niveau so zwischen 1.000 und 1.100,- € monatlich. Bei meinem Beispiel mit dem Vermögensfreibetrag von 6.750,- € könntes Du von dem Erbe also - selbst auf Hartz IV Niveau vielleicht ein knappes Jahr leben. Wenn dann schon nach 7, 8 Monaten das Geld soweit aufgebraucht ist, wird man kaum von sozialwidrigem Verhalten reden können. Und wenn Dir Dir auch noch ein paar Möbelstücke kaufen musst, verkürzt sich der Zeitraum nochmal entsprechend.
Was bisher auch noch gar nicht angesprochen wurde: Je nachdem, in welchem Verwandschaftsverhältnis Du zu dem Verstorbenen gestanden hast, musst Du möglicherweise auch noch Erbschaftssteuer bezahlen.
Alles in allem machst Du Dir in Anbetracht der überschaubaren Summe zuviele Gedanke. Lebe einfach sparsam und bescheiden, aber nicht übertrieben geizig, dann dürftest Du relativ auf der sicheren Seite sein.
Gruß,
Axel
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