Erben während des Bezuges von Wohngeld

4. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Freya777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben während des Bezuges von Wohngeld

Hallo da draussen !
Ich bin etwas beunruhigt.: Ich bekomme Wohngeld, habe im.Junj meinen Bewilligungsbescheid bekomme , und danach unerwartet geerbt und zwar einmalig im Ganzen einen Betrag von 16000€. Ich weiß , dass das unter der Freigrenze von 60000 liegt , aber muss ich das angeben und wenn ja, wann ?.bisher dachte ich immer,.dass ich es im nächsten Folgeantrag mit angeben und dann ja auch die Kontoauszüge, die ich gesammelt habe, aber : ist das korrekt ? Hat da jemand mehr Informationen als ich ? Barbara

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,

die Freigrenze gilt für Vermögen, nicht für Einkommen. In Deinem Fall handelt es sich um Einkommen, welches wohl auf 3 Jahre verteilt anzurechnen ist, § 15 WoGG.
Das Einkommen wäre anzugeben gewesen, das solltest Du schnellstens nachholen.

Viele Grüße
sonmischt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.527 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.