Hallo da draussen !
Ich bin etwas beunruhigt.: Ich bekomme Wohngeld, habe im.Junj meinen Bewilligungsbescheid bekomme , und danach unerwartet geerbt und zwar einmalig im Ganzen einen Betrag von 16000€. Ich weiß , dass das unter der Freigrenze von 60000 liegt , aber muss ich das angeben und wenn ja, wann ?.bisher dachte ich immer,.dass ich es im nächsten Folgeantrag mit angeben und dann ja auch die Kontoauszüge, die ich gesammelt habe, aber : ist das korrekt ? Hat da jemand mehr Informationen als ich ? Barbara
Erben während des Bezuges von Wohngeld
4. Oktober 2022
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Frage vom 4. Oktober 2022 | 00:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben während des Bezuges von Wohngeld
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 10:41
Von
Status: Schüler (243 Beiträge, 52x hilfreich)
Hallo,
die Freigrenze gilt für Vermögen, nicht für Einkommen. In Deinem Fall handelt es sich um Einkommen, welches wohl auf 3 Jahre verteilt anzurechnen ist, § 15 WoGG.
Das Einkommen wäre anzugeben gewesen, das solltest Du schnellstens nachholen.
Viele Grüße
sonmischt
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