Hallo ihr Lieben, vielleicht kann mir jemand für meine Bekannte weiterhelfen.
Von einer Bekannten, die Bürgergeld bezieht hat deren Kind ein Haus geerbt. Das Erbe wurde nicht ausgeschlagen. Das Haus ist verschuldet.
Der Erblasser bezog ebenso Bürgergeld und hatte folgende Schulden:
In der Grundschuld stehen Wasser und Abwasser, Grundstücksteuer und Krankenkassenschulden.
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese rückläufig bezahlt werden, sodass die Schulden entfallen?
Er hatte Anspruch auf Bürgergeld. Der Antrag wurde bewilligt, ihm wurde das nur nie gezahlt, da er das nicht wusste, dass er es bekommen könnte.
Sie hat mir das so gesagt, weil sie die Kosten fürs Wasser bezahlt bekommt.
Würde sich das da nicht lohnen, einen Anwalt zu nehmen?
Ich frage das, weil meine Bekannte sehr daran interessiert ist, das Haus für ihren minderjährigen Sohn zu behalten, zu vermieten, um die restlichen Schulden zu begleichen, sodass er etwas hat, wenn er Erwachsen ist, um nicht möglicherweise auch Bürgergeld beziehen zu müssen.
Sie selbst hat auch kein Internet, daher stelle ich für sie die Frage.
Erbfall Bürgergeld und minderjähriges Kind
Hier geht wohl einiges durcheinander. Ich versuche mal etwas zu sortieren.
Auch wenn man Bürgergeldempfänger ist, werden nicht alle Zusatzkosten für die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Dasselbe gilt für die Nebenlosten, die hier angeführt sind. Das muss im Einzelfall anhand der vorliegenden Bescheide überprüft werden.
So, wenn denn ein Bewilligungsbescheid vorliegt über die Kosten, die noch nicht bezahlt sind, dann kann man die Rechnungen doch jetzt auch noch beim JC einreichen. Und bei Kosten, die für die medizinische Betreuung angefallen sind, da gibt es doch bei Bürgergeldempfängern eine Deckelung nach oben. Es müssen Zusatzkosten nur bis zu einem bestimmten Betrag gezahlt werden.
Das Einreichen der Rechnungen sollte die gesetzl. Vertreterin des Kindes alleine hin bekommen. Wenn sie der Rest überfordert, ist die Inanspruchnahme eines Anwalts zu empfehlen.
wirdwerden
Vielen Dank für die Antwort.
Ich finde es schon hilfreich, wenn das jemand so sieht wie ich.
Die ganze Sache ist sehr verstrickt. Sie meinte zum Beispiel, dass diese Krankenkassenschulden gar nicht von ihm kommen. Aber ich denke mal, ein Anwalt wird das schon herausfinden.
Zur Sache mit den Unterlagen. Sie hat sich damals mal zu seinen Lebzeiten einen Bescheid von ihm angesehen, allerdings stand da wohl nichts von Wasserkosten.
Leider kommt sie nun an keine Papiere mehr ran - aus dem Grund, weil dort noch andere Erben waren, welche das Erbe ausgeschlagen haben und sich zuvor wohl alle Rechnungen und Unterlagen (vom Jobcenter) an sich genommen haben.
Mir tut sie sehr leid, zumal der Verlust für sie schon sehr schwer war, daher werde ich ihr helfen mit den Anwaltskosten, wenn das nun wirklich Sinn macht.
Allerdings, wie ist denn das mit Ihrem Sohn? Ich habe gelesen, wenn er Erbe ist, dann wird das wohl angerechnet als Vermögen. Hätte Sie denn da überhaupt eine Chance, das umsetzen, was sie sich gedacht hat?
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Es wäre deutlich sinnvoller, Deine Bekannte würde sich selbst hier anmelden und ihre Frage stellen. Dann wären Nachfragen schneller und besser zu klären.
Vorerst meine Nachfragen:
Zitat:Von einer Bekannten, die Bürgergeld bezieht hat deren Kind ein Haus geerbt.
Deine Bekannte und ihr Kind wohnen aber nicht in dem Haus?
Zitat:Der Erblasser bezog ebenso Bürgergeld und hatte folgende Schulden:
In der Grundschuld stehen Wasser und Abwasser, Grundstücksteuer
Wann ist der Erblasser verstorben?
Für welche Zeiträume sind die genannten Verbindlichkeiten entstanden?
Sind die Verbindlichkeiten in Zeiträumen entstanden, in denen der Erblasser durchgehend Bürgergeld bezogen hat?
Zitat:und Krankenkassenschulden.
Was genau heißt Krankenkassenschulden? Geht es um Beiträgsrückstände oder z.B. irgendwelche Zuzahlungen oder Eigenanteile, die nicht gezahlt worden sind?
Falls es um Beitragsrückstände geht, wiese war der Erblasser nicht vom Jobcenter bei der Krankenkasse als pflichtversichert angemeldet, inkl. der Beitragsübernahme durch das Jobcenter? Hat er Bürgergeld ggf. lediglich als Darlehen erhalten, weil das Haus als verwertbares Vermögen angesehen wurde?
Wenn es um Zuzahlungen oder Eigenanteile geht, die werden vom Jobcenter nicht erstattet. Weder grundsätzlich noch erst recht nicht rückwirkend.
Zitat:Gibt es eine Möglichkeit, dass diese rückläufig bezahlt werden, sodass die Schulden entfallen?
Kaum. Der Erblasser selbst hätte zu Lebzeiten vermutlichen einen entsprechenden Anspruch gehabt (jedenfalls was die Unterkunftskosten betrifft). Dafür hätte er diesen Anspruch geltend machen müssen, indem gegen einen möglicherweise fehlerhaften Bewilligungsbescheid vorgegangen wäre. Für die Erbin/den Erben dürfte es kaum einen Anspruch auf Übernahme dieser Schulden durch das Jobcenter geben.
Zitat:Er hatte Anspruch auf Bürgergeld. Der Antrag wurde bewilligt, ihm wurde das nur nie gezahlt, da er das nicht wusste, dass er es bekommen könnte.
Das heißt, der Erblasser hat Bürgergeld bezogen, ihm wurden aber keinerlei Unterkunftskosten gewährt? Er hat diese auch nicht geltend gemacht, z.B. durch Widerspruch? So leid es mir tut, aber der Zug dürfte abgefahren sein.
Zitat:Ich frage das, weil meine Bekannte sehr daran interessiert ist, das Haus für ihren minderjährigen Sohn zu behalten, zu vermieten, um die restlichen Schulden zu begleichen, sodass er etwas hat, wenn er Erwachsen ist, um nicht möglicherweise auch Bürgergeld beziehen zu müssen.
Anhand der bisherigen Informationen halte ich dieses Vorhaben derzeit für kaum realisierbar. Die Immoblie wird vom Erben zu verwerten und der Erlös für den eigenen Lebensunterhalt einzusetzen sein. Vermietung ist zwar grundsätzlich auch eine Verwertungsmöglichkeit, die zumeist aber nicht ausreichend ist, um unabhängig vom weiteren Bürgergeldbezug seinen Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Hier könnte es zum Vorteil sein, dass der Erbe ein Kind ist, welches nur den eigenen, nicht aber den Lebensunterhalt der Eltern und eventueller Geschwisterkinder decken muss. Das könnte schon eher funktionieren.
Zitat:Würde sich das da nicht lohnen, einen Anwalt zu nehmen?
Eine anwaltliche Erstberatung bezüglich des weiteren Vorgehens könnte sinnvoll sein, wird aber selbst zu bezahlen sein.
Bitte erstmal die vorstehenden Fragen beantworten, dann kann man weiter diskutieren.
Nachtrag zu #2:
Zitat:Aber ich denke mal, ein Anwalt wird das schon herausfinden.
Ich denke nicht, dass ein Anwalt das als seine Aufgabe ansehen wird.
Zitat:Leider kommt sie nun an keine Papiere mehr ran - aus dem Grund, weil dort noch andere Erben waren, welche das Erbe ausgeschlagen haben und sich zuvor wohl alle Rechnungen und Unterlagen (vom Jobcenter) an sich genommen haben.
Möglicherweise (da bin ich aber nicht sicher) könnte der Erbe einen Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen, mindestens aber von Kopien haben.
Gruß,
Axel
-- Editiert von User am 25. April 2026 11:14
Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich frage mich die ganze Zeit eigentlich auch, warum sie sich das antut..naja.
Aber ich möchte ihr halt helfen.
Sie hat leider Internet, daher frage ich für sie.
Zur 1. Frage:
Nein, sie wohnt mit dem Kind nicht in dem Haus, hatte das aber überlegt, ob sie nicht dort einziehen könnte.
Zur 2. Frage:
Der Erblasser ist im Dezember vergangenen Jahres entstanden. Die Schulden (außer Krankenkasse) sind auch letztes Jahr entstanden.
Bürgergeld bezog er schon seit über 20 Jahren, demnach sind die Schulden während des Bezuges entstanden.
Die Zahlungen fürs Wasser und Abwasser und Grundstückssteuet hat er immer aus eigener Tasche finanziert.
Zur 3. Frage:
Ganz ehrlich: Ich verstehe auch nicht, was das für Krankenkassenschulden sein sollen. In der Grundschuld ist da wohl der Gläubiger die Krankenkasse.
Zur. 4. Sache:
Ich habe mich etwas falsch ausgedrückt: Ich meinte eigentlich, hätte das Jobcenter die Kosten für das Wasser und Abwasser zahlen müssen? Meine Bekannte bekommt das auch übernommen, weil das die Kosten der Unterkunft sind.
Zur 5. Sache:
Ja, er hat alles was an dem Haus angefallen ist (Wasser, Schornsteinfeger...) selbst bezahlt und nie Unterkunftskosten verlangt, da er das nicht wusste.
Gewährt wurden ihm Unterkunftskosten für die Heizung, dafür hat er Kohle bekommen, weil da nur ein Ofen drin war.
Widerspruch hat er nie eingelegt.
Das mit den Papieren ist eben leider so, dass die nicht mehr da sind. Da haben sich die anderen Kinder des Erblassers daran bedient und wohl entsorgt.
Ich resümiere mal: ein riesiges Chaos, niemand weiß etwas genaues. Deshalb, das wird ohne Anwalt nicht in geordnete Verhältnisse gebracht werden können. Und das Kinderspiel "stille Post," das kann doch nur in eine Katastrophe führen. Sie hat mal irgendwann irgendwas gesehen. Klar, sie könnte von den Behörden Unterstützung bekommen, aber das hilft doch auch nicht weiter.
Nur noch eine Anmerkung zu den Krankenkassenbeiträgen: Es kann sein, dass die aus früheren Zeiten stammen; es kann weiterhin sein, dass der Verstorbene eben hartnäckig die Zusatzkosten, die auch ein Bürgergeldempfänger tragen muss, nicht bezahlt hat.
Also, ab zum Anwalt, und zwar ganz schnell.
wirdwerden
Von einer Bekannten, die Bürgergeld bezieht hat deren Kind ein Haus geerbt. Dann hat die Bedarfsgemeinschaft jetzt doch verwertbares Vermögen, da das Haus nicht von der BG bewohnt wird - das dürfte dann das Ende des Bürgergeldbezugs bedeuten...
Ich sehe das auch als ein wahres Durcheinander an, ein Durcheinander, welches ihr Sohn da nun geerbt hat.
Daher auch auf meine erste Frage bezogen, demnach macht es Sinn, einen Anwalt zu kontaktieren.
Ich werde ihr sie nun finanziell dabei unterstützen bezüglich den Anwaltskosten.
Mir persönlich ist nur eine Frage gekommen:
Ihr Sohn hat neben den Schulden und dem Haus auch noch etwas Geld von der Lebensversicherung des Verstorbenen bekommen (2000€). Müsste dieses Geld nicht eigentlich abgezogen werden von den Schulden? Also kann ein Gläubiger das nicht verlangen?
@ muemmel
Das Haus hat einen Wert von 60.00, die Schulden die der Erblasser hinterlassen hat bezogen sich auf 65.000 Euro. Daher ist das wohl kein verwertbares Vermögen.
Ansonsten bedanke ich mich für alle Antworten und kann hier gerne nochmal Rückmeldung geben, was letztlich alles dann passiert ist. Falls Interesse bestehen sollte.
Ich frage das, weil meine Bekannte sehr daran interessiert ist, das Haus für ihren minderjährigen Sohn zu behalten, zu vermieten, um die restlichen Schulden zu begleichen Und dass diese Mieteinnahmen dann schlicht als Einkommen vom Bürgergeld abgezogen werden, ist ihr offenbar nicht bekannt?
-- Editiert von User am 25. April 2026 21:00
-- Editiert von User am 25. April 2026 21:03
@muemmel:
Zitat:Dann hat die Bedarfsgemeinschaft jetzt doch verwertbares Vermögen,
Wenn überhaupt (#7 lässt gewisse Zweifel aufkommen), dann hat das Kind jetzt verwertbares Vermögen.
Zitat:das dürfte dann das Ende des Bürgergeldbezugs bedeuten...
Aber allenfalls für das Kind. Kinder müssen im SGB II nicht für den Lebensunterhalt der übrigen BG-Mitglieder aufkommen.
Zitat:Und dass diese Mieteinnahmen dann schlicht als Einkommen vom Bürgergeld abgezogen werden, ist ihr offenbar nicht bekannt?
Von den Mieteinnahmen sind allerdings zuerst mal die laufenden Unterkunftskosten zu decken. Lediglich der Rest ist dann als Einkommen auf den Bedarf des Kindes anzurechnen, nicht auf den der übrigen BG. Das schlimmst was in der Beziehung passieren könnte - vorausgesetzt die Mieteinnahmen wären hoch genug - wäre, dass das Kindergeld nicht mehr beim Kind, sondern beim kindergeldberechtigten Elternteil angerechnet wird.
@ip:
Zitat:Das Haus hat einen Wert von 60.00, die Schulden die der Erblasser hinterlassen hat bezogen sich auf 65.000 Euro.
Ein Haus mit einem Wert von 60.000 Euro? Schwer vorstellbar.
Und Schulden im Umfang von 65.000 Euro durch rückständige Gebühren, Abgaben und Krankenkassenbeiträge? Ohne dass es bisher zur Zwangsversteigerung gekommen ist? Auch schwer vorstellbar.
Deine Antworten in #4 lassen vermuten, dass das Jobcenter sich über einen sehr langen Zeitraum massiv rechtswidrig verhalten hat. Jedem JC-Sachbearbeiter ist doch klar, dass auch für eine Eigenheim immer laufende Kosten anfallen, die im Rahmen der KdU zu übernehmen sind. Wenn diese Kosten nie geltend gemacht worden sind, wäre es schon Sache des Jobcenters gewesen, hier mal nachzufragen und den Leistungsberechtigten entsprechend zu informieren und zu beraten. Nur helfen wird diese Erkenntnis jetzt nicht mehr. Die Ansprüche können nun nicht mehr geltend gemacht werden. Schon gar nicht für 20 Jahre rückwirkend und auch nicht durch die Erben.
Ein Anwalt kann weiterhin Sinn machen. Bei der diesbezüglichen Beratung sollte es m.E. aber mehr darum gehen, wie der Erbe vermeiden kann, für die Schulden des Erblassers aufkommen zu müssen. Der Erhalt der Immobilie unter Beteiligung und Mithilfe des Jobcenters erscheint mir völlig unrealistisch und - bei einem Wert von nur 60.000 Euro und dementsprechend relativ offensichtlich massiven Sanierungsstau - auch nicht wirklich erstrebenswert.
Gruß,
Axel
Wirklich schwierig die ganze Sache ... ich bin mir auch nicht sicher, ob sie mir alles sagt, was sie noch an Problemen bezüglich dem Erbe hat. Mir kam das von Anfang an seltsam vor.
Ursprünglich wollte sie auch gerne in das Haus einziehen. Auf den Gedanken muss man erstmal kommen.
Das Haus steht in einer Ortschaft, wo nicht mal ein Bus fährt. Da ist so gut wie gar nichts los.
Das Wertgutachten ist aus dem Jahre 2020, weil dort tatsächlich einmal eine Zwangsversteigerung stattgefunden hatte, wegen nicht gezahltem Strom.
Daran kann ich mich noch erinnern, wie meine Bekannte mir das erzählt hatte. Doch damals hatte sie es tatsächlich geschafft, ihn wieder aus der Sache herauszubekommen, dass das Haus nicht versteigert wird.
Allerdings frage ich mich da, ob das Gutachten von 2020 überhaupt noch Gültigkeit hat und das Haus nicht inzwischen schon einen anderen Wert hat.
Ob da nun was sanierungsbedürftig ist, kann ich nicht sagen. Bis jetzt habe ich das Haus noch nicht gesehen. Ich weiß nur von ihr, dass darin wohl keine Heizung ist und nur ein Ofen (Wieder so eine Sache, wo man sich fragt, warum der Besitzer eigentlich nur mit einem Ofen in einem Zimmer gelebt hat und der Rest des Hauses im Winter kalt war...).
Ich gebe dir da auch bezüglich der Schulden Recht. Im Jahr 2020 hätte das Haus eigentlich schon zwangsversteigert sein müssen, zumal Stromrechnungen vom Jobcenter nicht übernommen werden und der Besitzer kaum Geld hatte. Ich vermute nur, dass diese Schulden mit Wasser und Grundstückssteuer erst im letzten Jahr entstanden sind und das sich einfach lange hingezogen hat.
Es ist nur wirklich sehr traurig zu hören, dass da nie etwas geschehen ist, was die Übernahme, der Gebühren vom Wasser durch das Jobcenter angeht. Er wusste wohl nicht, dass er diese Kosten bekommen würde und hat das selbst bezahlt - auch was Schornsteinfeger und die Grundstückssteuer anging.
Meine Bekannte möchte ja nicht, dass das Jobcenter für das Haus aufkommen soll. Sie hatte nur gemeint, ob man die Kosten nicht rückwirkend (für die Schulden vom Wasser) bekommen könnte, dass sie so diese Schulden nicht hätte, weil diese Schulden zu seinen Lebzeiten entstanden waren und er hätte Zahlungen für Wasser bekommen müssen.
Jedenfalls bin persönlich gespannt, was da nun bei rauskommt. Ich glaube ja auch, dass das Haus letztlich zwangsversteigert wird, da sie definitiv die Schulden nicht tragen kann.
Die Schulden in der genannten Höhe sind mit Sicherheit nicht im letzten Jahr entstanden. Da hat sich über viele Jahre was angehäuft mit unbekanntem Ursprung. Im übrigen hatte ich doch schon weiter oben geschrieben, sie kann die Unterlagen doch auch jetzt noch bei dem JC einreichen. Das ist doch das kleinste Problem und dürfte nur ein Bruchteil der Schulden sein, die sich da wie auch immer angehäuft haben. Und wovon will man denn die nächsten Jahre die Unterhaltskosten für das Haus zahlen, ein Haus, das man nicht bewohnt und was ohne Heizung unbewohnbar und damit unvermietbar sein dürfte.
Es erschließt sich mir nicht, was der Grund ist, dieses Haus, welches letztlich unbewohnbar ist, zu halten, wenn denn ein Schuldenberg da ist, der den Wert des Hauses übersteigt. Denn ein Haus ohne Heizung ist unbewohnbar. Und dieses Haus will man vermieten? Wer soll die Sanierungskosten tragen? Es wäre unglaublich hilfreich, wenn Ihr mal auf dem Boden der Tatsachen ankommt. Wenn das nicht geschieht, dann kann es durchaus passieren, dass das Haus weg ist, der glückliche Erbe aber zusätzlich auf einem Haufen Schulden sitzt.
Ab zum Anwalt, und zwar sofort!
wirdwerden
Da sowohl erbrechtliche als auch sozialrechtliche Fragen betroffen sind, sollte man bei der Wahl des Anwalts nicht vorschnell ein Mandat vergeben. Wenn du dich an Anwaltskosten beteiligen willst, könnte evtl. auch eine Erstberatung unter deine Teilnahme etwas Licht ins Chaos und die Bereitschaft des Anwalts bringen.
Wenn der minderjährige Sohn jetzt mit seiner Mutter zusammen in einer BG lebt, ist sie diejenige, die dem JC nun endlich mal den ---Erbfall-- mitteilen sollte. Zunächst mal das.
Ich meine, nein, das JC wird einem Verstorbenen keine Kosten für Wasser und sonstige Unterkunftskosten zahlen. Und dem Sohn als Erbe auch nicht.
Wer über 20 Jahre lange Sozialleistungen bezieht und nicht weiß, dass es außer *Kohlengeld* für Immobilieneigentümer noch etliche andere Hilfen auf Antrag gibt, hat so quasi immer und alles falsch gemacht, was nur möglich ist. Oder er wollte es so. Wahrscheinlich war irgendwann das Schonvermögen des Verstorbenen aufgebraucht, dann entstehen halt auch Schulden.
Wie alt ist der Sohn? bzw. wann wird er erwachsen?Zitat :Ich frage das, weil meine Bekannte sehr daran interessiert ist, das Haus für ihren minderjährigen Sohn zu behalten, zu vermieten, um die restlichen Schulden zu begleichen, sodass er etwas hat, wenn er Erwachsen ist, um nicht möglicherweise auch Bürgergeld beziehen zu müssen.
Eigentlich ist es doch die Regel, dass Kinder ihre Erwachsenen-Laufbahn mit Schulabschluss, Ausbildung und Erwerbstätigkeit gehen...und eben nicht schon für Minderjährige geplant wird, eine Immobilie zu haben, um nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
Bei einer netten, gepflegten Immo ist so ein Szenario (mit Vermietung) überlegenswert. Aber diese Unterkunft??
Ich halte es für eine irrwitzige Idee, ein solches Haus unter den geschilderten Umständen im Erb-Eigentum halten zu wollen, ohne es auch nur im Mindestmaß unterhalten zu können oder es gar vermietbar zu machen.
Die Idee--- sie zieht dort ein--- ist theoretisch denkbar. Kommt drauf an, ob sie sich wohnungsmäßig verbessert. Das ist ja nach den Schilderungen fast nicht vorstellbar. Der Sohn müsste erst rechtmäßiger Erbe sein, damit er seiner Mutter die Unterkunft vermieten könnte. Wo wohnt denn der Sohn zur Zeit?
Also die hier geschilderte Problematik erfordert doch nicht mehr als juristische Grundkenntnisse. Die hat nun wirklich jeder Anwalt im Griff. Abgesehen davon, viele Rechnungen, Bescheide bei Hauseigentum kommen doch erst im Nachhinein. Auch die Nebenkostenabrechnungen in Mietverhältnissen kommen doch im Nachhinein und werden bei Bedarf vom JC übernommen. Also, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid auch die Nebenkosten für das Haus umfasst, dann werden vermutlich auch die jetzt in Rechnung gestellten Forderungen auch beglichen werden. Aber das ist ja wohl das kleinere Problem. Es geht um die geordnete Abwicklung des gesamten Erbes mit dem Unterpunkt, was über das JC reguliert werden kann.
Wichtiger scheint mir, die Freundin (Kindsmutter) von ihren wohl recht unrealistischen Vorstellungen abzubringen. Beim Anwalt sollte z.B. auch der Punkt Nachlassinsolvenz angesprochen werden.
wirdwerden
Der Erbfall trat im Dezember 2025 ein.
Gern kann die Bekannte oder die TE einen Anwalt mit Grundkenntnissen zur Bearbeitung chaotischer und lückenhafter Fallgestaltung mandatieren.
Ich meine keineswegs, dass das morgen früh passieren sollte.
Da seit dem Tod des Erblassers mehrere Monate vergingen und zwischenzeitlich andere Erben irgendwas entwendet oder vernichtet haben (oder bezahlt haben??), könnten das durchaus Rechnungen von Versorgern bzw. dem FA gewesen sein.
Betrifft ja nun wirklich nicht den jungen Erben oder den Erbfall.Zitat :Auch die Nebenkostenabrechnungen in Mietverhältnissen kommen doch im Nachhinein und werden bei Bedarf vom JC übernommen.
Man liest, dass der Erblasser alles selbst zahlte außer Kohlengeld, deshalb wird das JC nichts begleichen und auch kein evtl. nicht mehr beantragtes Kohlengeld (Heizungskosten)Zitat :Also, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid auch die Nebenkosten für das Haus umfasst,
Man liest aber auch, dass es um Nebenkostenabrechnungen geht. Die nicht bezahlt wurden. Und es gibt durchaus Fristen in unserem Rechtssystem, nach welchen Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können, zumindest nicht erfolgreich. Und bei der Situation kann auch möglicherweise schon ein Versteigerungsverfahren laufen, man weiss es nur nicht. All das ist abzuklären, und zwar schnell.
wirdwerden
War der Erblasser irgendwann mal selbstständig?
Könnte zumindest die Schulden bei der KK erklären...
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