Erbpflichtteil bei Grundsicherung einklagen

7. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbpflichtteil bei Grundsicherung einklagen

Hallo.inwieweit muss ich das grusiamt informieren .habe post vom nachlassgericht aber bin nicht genannt im testament.informiert das nachlassgericht automatisch das Grusi amt? Danke

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27396 Beiträge, 5056x hilfreich)

Zitat (von Reginaschatz):
informiert das nachlassgericht automatisch das Grusi amt
Nein.
Zitat (von Reginaschatz):
habe post vom nachlassgericht
Ist was drin im Umschlag? Was schreibt dir das Nachlassgericht ?

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#2
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja es kamm dass Testament wo drin steht Schwester als Alleinerbin eingesetzt.mit der Mitteilung Testament Eröffnung der Person XY.ich bekommen ja Grundsicherung. Und weiss nicht ob ich das schreiben dem GRUSI vorlegen muss.ueberhaupt kein plan hab.man bekommt auch nirgendwo auskunft.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7324 Beiträge, 4323x hilfreich)

Zitat:
informiert das nachlassgericht automatisch das Grusi amt? Danke

Nein. Woher soll das NG wissen, dass du Grundsicherung beziehst?
Zitat:
Ja es kamm dass Testament wo drin steht Schwester als Alleinerbin eingesetzt.mit der Mitteilung Testament Eröffnung der Person XY.

Wer ist denn verstorben?
Zitat:
ueberhaupt kein plan hab.man bekommt auch nirgendwo auskunft.

:augenroll:

-- Editiert von cruncc1 am 07.12.2019 16:34

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31447 Beiträge, 16787x hilfreich)

Wer ist denn verstorben? Mutter oder Vater vermutlich.
ich bekommen ja Grundsicherung. Und weiss nicht ob ich das schreiben dem GRUSI vorlegen muss.ueberhaupt kein plan hab.man bekommt auch nirgendwo auskunft. Also, zumindest beim Alg 2 muß man den Pflichtteil einfordern bzw. man muß das nicht selbst machen, sondern der Anspruch geht auf das Jobcenter über, welches das Geld dann einfordert: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/arbeitslosengeld.html Ich vermute, dass das bei der Grundsicherung ähnlich ist- insofern sollten Sie das Amt informieren.

-- Editiert von muemmel am 07.12.2019 16:48

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31447 Beiträge, 16787x hilfreich)

So, hier haben wir es noch mal für die Grundsicherung: Ja, der Pflichtteil muß eingefordert werden - befreit hätte einen davon nur ein zu Lebzeiten des verstorbenen Elternteils erklärter Pflichtteilsverzicht. Den gibt es hier aber offenbar nicht. Siehe hier: https://ratgeber.ruby-erbrecht.de/sozialleistungstraeger-zugriff-auf-erbschaft-und-pflichtteil/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Auskunft. Also muss ich noch extra den Brief vorlegen? Und kümmern die sich um alles? Danke

-- Editiert von Reginaschatz am 07.12.2019 17:19

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#7
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine mama.... :sad:

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27396 Beiträge, 5056x hilfreich)

Zitat (von Reginaschatz):
Und kümmern die sich um alles? Danke
Nein, das musst du tun. Oder wenn du einen Betreuer hast---dann soll der das machen.

Mein Beileid.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109528 Beiträge, 38317x hilfreich)

Zitat (von Reginaschatz):
Also muss ich noch extra den Brief vorlegen?

Es dürfte auch eine Kopie reichen.
Das Ganze dem Amt nachweislich mitteilen.



Zitat (von Anami):
Nein, das musst du tun. Oder wenn du einen Betreuer hast---dann soll der das machen.

Das ist - wie man lesen kann - schlicht und ergreifend falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27396 Beiträge, 5056x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist - wie man lesen kann - schlicht und ergreifend falsch.
Wenn man #6 und #8 komplett liest, wird es richtig.

Zitat (von Reginaschatz):
Danke für die Auskunft. Also muss ich noch extra den Brief vorlegen? Und kümmern die sich um alles? Danke

Zitat (von Anami):
Nein, das musst du tun. Oder wenn du einen Betreuer hast---dann soll der das machen.

Den Brief vorlegen. Und den Pflichtteil einfordern.--- Muss der TE bzw. ein Betreuer machen.

Das Grusi-Amt fordert keinen Pflichtteil ein. Darum kümmern die sich nicht. Das Grusiamt will anrechnen. Oder Leistungen aufheben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31447 Beiträge, 16787x hilfreich)

Ich darf mal aus dem Link in Antwort Nr. 5 zitieren: Der Sozialhilfeträger kann den Pflichtteilsanspruch auf sich überleiten und ihn selbst geltend machen (§ 93 SGB XII). Insofern KANN das Grusiamt den Pflichtteil durchaus selbst einfordern, es kann die Einforderung aber auch der TE überlassen - aber das wird es der TE ja dann mitteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109528 Beiträge, 38317x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Insofern KANN das Grusiamt den Pflichtteil durchaus selbst einfordern, es kann die Einforderung aber auch der TE überlassen

Ich lese da Auf den Grundsicherungsträger geht der Pflichtteilanspruch sogar von Gesetzes wegen über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II)?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31447 Beiträge, 16787x hilfreich)

Ja - das bezieht sich aber auf das SGB 2, d. h., auf Alg-2-Empfänger. Die TE bezieht offenbar Grundsicherung nach dem SGB 12.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja.,ich beziehe Grundsicherung. Und bedanke mich für eure Antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe beim grusi den Brief vom Nachlassgericht abgegeben.. Ohne irgendeine weitere info über Rechte +Pflichten oder konsequezen bin ich da wieder weg.... ..was wäre denn wenn i h nicht den ErbPflichtteil einklage. Wird grusi ganz gestrichen oder ? Gekürzt? Wie lang.?_warum weisen die auf nix hin?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Reginaschatz):
Habe beim grusi den Brief vom Nachlassgericht abgegeben.. Ohne irgendeine weitere info über Rechte +Pflichten oder konsequezen bin ich da wieder weg.... ..was wäre denn wenn i h nicht den ErbPflichtteil einklage. Wird grusi ganz gestrichen oder ? Gekürzt? Wie lang.?_warum weisen die auf nix hin?
noch nicht mal dass i ch einfordern sollte wurde mir gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Reginaschatz):
Habe beim grusi den Brief vom Nachlassgericht abgegeben.. Ohne irgendeine weitere info über Rechte +Pflichten oder konsequezen bin ich da wieder weg.... ..was wäre denn wenn i h nicht den ErbPflichtteil einklage. Wird grusi ganz gestrichen oder ? Gekürzt? Wie lang.?_warum weisen die auf nix hin?
noch nicht mal dass i ch einfordern sollte wurde mir gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27396 Beiträge, 5056x hilfreich)

Zitat (von Reginaschatz):
warum weisen die auf nix hin?
Die könnten dir schreiben. Schliesslich sollen sie den Vorgang bearbeiten---also prüfen usw.
Also bitte abwarten.

Sind ja keine Bratwurstverkäufer, die auf Zuruf arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankesehr anami

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Reginaschatz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankesehr anami

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