Hallo.inwieweit muss ich das grusiamt informieren .habe post vom nachlassgericht aber bin nicht genannt im testament.informiert das nachlassgericht automatisch das Grusi amt? Danke
Erbpflichtteil bei Grundsicherung einklagen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Nein.Zitatinformiert das nachlassgericht automatisch das Grusi amt :
Ist was drin im Umschlag? Was schreibt dir das Nachlassgericht ?Zitathabe post vom nachlassgericht :
Ja es kamm dass Testament wo drin steht Schwester als Alleinerbin eingesetzt.mit der Mitteilung Testament Eröffnung der Person XY.ich bekommen ja Grundsicherung. Und weiss nicht ob ich das schreiben dem GRUSI vorlegen muss.ueberhaupt kein plan hab.man bekommt auch nirgendwo auskunft.
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Zitat:informiert das nachlassgericht automatisch das Grusi amt? Danke
Nein. Woher soll das NG wissen, dass du Grundsicherung beziehst?
Zitat:Ja es kamm dass Testament wo drin steht Schwester als Alleinerbin eingesetzt.mit der Mitteilung Testament Eröffnung der Person XY.
Wer ist denn verstorben?
Zitat:ueberhaupt kein plan hab.man bekommt auch nirgendwo auskunft.

-- Editiert von cruncc1 am 07.12.2019 16:34
Wer ist denn verstorben? Mutter oder Vater vermutlich.
ich bekommen ja Grundsicherung. Und weiss nicht ob ich das schreiben dem GRUSI vorlegen muss.ueberhaupt kein plan hab.man bekommt auch nirgendwo auskunft. Also, zumindest beim Alg 2 muß man den Pflichtteil einfordern bzw. man muß das nicht selbst machen, sondern der Anspruch geht auf das Jobcenter über, welches das Geld dann einfordert: https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/arbeitslosengeld.html Ich vermute, dass das bei der Grundsicherung ähnlich ist- insofern sollten Sie das Amt informieren.
-- Editiert von muemmel am 07.12.2019 16:48
So, hier haben wir es noch mal für die Grundsicherung: Ja, der Pflichtteil muß eingefordert werden - befreit hätte einen davon nur ein zu Lebzeiten des verstorbenen Elternteils erklärter Pflichtteilsverzicht. Den gibt es hier aber offenbar nicht. Siehe hier: https://ratgeber.ruby-erbrecht.de/sozialleistungstraeger-zugriff-auf-erbschaft-und-pflichtteil/
Danke für die Auskunft. Also muss ich noch extra den Brief vorlegen? Und kümmern die sich um alles? Danke
-- Editiert von Reginaschatz am 07.12.2019 17:19
Meine mama....
Nein, das musst du tun. Oder wenn du einen Betreuer hast---dann soll der das machen.ZitatUnd kümmern die sich um alles? Danke :
Mein Beileid.
ZitatAlso muss ich noch extra den Brief vorlegen? :
Es dürfte auch eine Kopie reichen.
Das Ganze dem Amt nachweislich mitteilen.
ZitatNein, das musst du tun. Oder wenn du einen Betreuer hast---dann soll der das machen. :
Das ist - wie man lesen kann - schlicht und ergreifend falsch.
Wenn man #6 und #8 komplett liest, wird es richtig.ZitatDas ist - wie man lesen kann - schlicht und ergreifend falsch. :
ZitatDanke für die Auskunft. Also muss ich noch extra den Brief vorlegen? Und kümmern die sich um alles? Danke :
ZitatNein, das musst du tun. Oder wenn du einen Betreuer hast---dann soll der das machen. :
Den Brief vorlegen. Und den Pflichtteil einfordern.--- Muss der TE bzw. ein Betreuer machen.
Das Grusi-Amt fordert keinen Pflichtteil ein. Darum kümmern die sich nicht. Das Grusiamt will anrechnen. Oder Leistungen aufheben.
Ich darf mal aus dem Link in Antwort Nr. 5 zitieren: Der Sozialhilfeträger kann den Pflichtteilsanspruch auf sich überleiten und ihn selbst geltend machen (§ 93 SGB XII). Insofern KANN das Grusiamt den Pflichtteil durchaus selbst einfordern, es kann die Einforderung aber auch der TE überlassen - aber das wird es der TE ja dann mitteilen.
ZitatInsofern KANN das Grusiamt den Pflichtteil durchaus selbst einfordern, es kann die Einforderung aber auch der TE überlassen :
Ich lese da Auf den Grundsicherungsträger geht der Pflichtteilanspruch sogar von Gesetzes wegen über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II)?
Ja - das bezieht sich aber auf das SGB 2, d. h., auf Alg-2-Empfänger. Die TE bezieht offenbar Grundsicherung nach dem SGB 12.
Ja.,ich beziehe Grundsicherung. Und bedanke mich für eure Antworten...
Habe beim grusi den Brief vom Nachlassgericht abgegeben.. Ohne irgendeine weitere info über Rechte +Pflichten oder konsequezen bin ich da wieder weg.... ..was wäre denn wenn i h nicht den ErbPflichtteil einklage. Wird grusi ganz gestrichen oder ? Gekürzt? Wie lang.?_warum weisen die auf nix hin?
noch nicht mal dass i ch einfordern sollte wurde mir gesagt.ZitatHabe beim grusi den Brief vom Nachlassgericht abgegeben.. Ohne irgendeine weitere info über Rechte +Pflichten oder konsequezen bin ich da wieder weg.... ..was wäre denn wenn i h nicht den ErbPflichtteil einklage. Wird grusi ganz gestrichen oder ? Gekürzt? Wie lang.?_warum weisen die auf nix hin? :
noch nicht mal dass i ch einfordern sollte wurde mir gesagt.ZitatHabe beim grusi den Brief vom Nachlassgericht abgegeben.. Ohne irgendeine weitere info über Rechte +Pflichten oder konsequezen bin ich da wieder weg.... ..was wäre denn wenn i h nicht den ErbPflichtteil einklage. Wird grusi ganz gestrichen oder ? Gekürzt? Wie lang.?_warum weisen die auf nix hin? :
Die könnten dir schreiben. Schliesslich sollen sie den Vorgang bearbeiten---also prüfen usw.Zitatwarum weisen die auf nix hin? :
Also bitte abwarten.
Sind ja keine Bratwurstverkäufer, die auf Zuruf arbeiten.
Dankesehr anami
Dankesehr anami
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