Erbschaft Bürgergeld

10. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
AM97
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Bürgergeld

Guten Abend,
Ich befinde mich in einer schwierigen Situation.
Mein Vater verstarb im Juli an meinem Geburtstag schnell und Recht unerwartet.
Derzeit beziehe ich noch ALG2 und habe einen Minijob.
Den Erbschein habe ich schon bekommen ein Teil des Hauses meines Vaters wurden mir schon Überschrieben.
Durch die Selbstständigkeit die GmbH die bis zum Tod bestand, hatte ich viele bürokratischen Dinge zu erledigen damit die Hallen geleert werden.
Nun möchte ich mit meinem Sohn zum 1.11 in das Haus ziehen.
Dem Jobcenter habe ich noch nichts mitgeteilt, da ich schlichtweg keine Gedanken dafür hatte nun wird's quasi ernst.
Geld hätte ich Zugriff drauf, aber bestehen noch offene Forderungen durch Arzt Behandlungen und es kommen noch kosten wie Steuerberater, Finanzamt usw weshalb ich nicht an die Konten gehe.
Die Schließung der GmbH dauert auch einige Monate durch den Notar.

Da wahrscheinlich aber etwas übrig bleiben wird. Und ich zum 1.11 auch eine Teilzeit Beschäftigung nachgehen werde wollte ich mich gänzlich vom Jobcenter und deren Leistungen abmelden, da ich einfach nicht mehr vom Jobcenter abhängig sein will.

Ist das jetzt möglich oder muss ich mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen.
Ich war wirklich die letzten Wochen schlicht weg überfordert mit dieser ganzen Situation.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35096 Beiträge, 5996x hilfreich)

Zitat (von AM97):
Ich befinde mich in einer schwierigen Situation.
Wieso? Du hast es selbst zu verantworten, monatelang keine Veränderung/Erbfall mitzuteilen. Da nützen deine Ausreden nichts, du hast anderes doch auch selbst organisiert.
Zitat (von AM97):
Dem Jobcenter habe ich noch nichts mitgeteilt,
Dann wirds Zeit. Es genügt ja vorerst die kurze und lapidare Mitteilung, dass am xxDatum ein Erbfall eingetreten ist.
Weiteres ergibt sich von allein und später.
Zitat (von AM97):
Ist das jetzt möglich oder muss ich mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen.
Du hast mind. eine OWi bereits begangen.

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-erbschaft-und-erben/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13141 Beiträge, 4462x hilfreich)

Zitat:
Mein Vater verstarb im Juli


Mein Beileid.

Zitat:
Den Erbschein habe ich schon bekommen ein Teil des Hauses meines Vaters wurden mir schon Überschrieben.


Wann war das? Was heißt, ein Teil des Hauses wurde bereits überschrieben? Gibt es außer Dir weitere Erben?

Zitat:
Durch die Selbstständigkeit die GmbH die bis zum Tod bestand, hatte ich viele bürokratischen Dinge zu erledigen damit die Hallen geleert werden.


Das heißt, es handelt sich nicht um eine reine Wohnimmobilie, sondern auch um Gewerbe- und/oder Lagerräume? Oder sind das getrennte Immobilien?

Zitat:
Nun möchte ich mit meinem Sohn zum 1.11 in das Haus ziehen.


Wenn Du jetzt zur Miete wohnst, dürfte das grundsätzlich eine gute Idee sein. Ist die Mietwohnung bereits gekündigt? Bedenke bitte die Kündigungsfrist.

Zitat:
Dem Jobcenter habe ich noch nichts mitgeteilt, da ich schlichtweg keine Gedanken dafür hatte nun wird's quasi ernst.


Schon der Erbfall, also der Tod Deines Vaters, hätte dem Jobcenter zeitnah mitgeteilt werden müssen. Verbunden mit dem Hinweis, dass derzeit noch kein Vermögenszufluss stattgefunden hat.

Der Erhalt des Erbscheines und die tatsächlich Teil-Übertragung der Immobilie hätte ebenfalls mitgeteilt werden müssen und muss - weil das alles während des Leistungsbezuges geschehen ist - auch jetzt noch mitgeteilt werden.

Zitat:
Geld hätte ich Zugriff drauf,


Und trotzdem wurde das nicht mitgeteilt. Das ist schlecht. Seit wann hast Du Zugriff und von was für Beträgen sprechen wir?

Zitat:
aber bestehen noch offene Forderungen durch Arzt Behandlungen und es kommen noch kosten wie Steuerberater, Finanzamt usw weshalb ich nicht an die Konten gehe.


Nachvollziehbar, dass Du da derzeit noch nicht dran willst. Mitgeteilt werden hätte es trotzdem müssen. Nachlassverbindlichkeiten sind selbstredend vom Nachlass in Abzug zu bringen, bevor es zu einer Anrechnung kommt. Allerdings wäre vermutlich Leistungen nur noch als Darlehen gewährt worden, bis zur abschließenden Klärung.

Zitat:
Die Schließung der GmbH dauert auch einige Monate durch den Notar.


Ist die GmbH noch wirtschaftlich aktiv?

Zitat:
wollte ich mich gänzlich vom Jobcenter und deren Leistungen abmelden,


Das kannst Du ohne Weiteres machen und müsstest das (theoretisch) nicht einmal begründen. Das Jobcenter wird bei einer entsprechenden Mitteilung die Leistungen einstellen.

Da aber der Erbfall und - jedenfalls teilweise - auch der Zufluss des Erbfalls während des Leistungsbezuges eingetreten ist, muss auch das immer noch mitgeteilt werden. Je nach Höhe der Erbschaft und deren Verwertbarkeit, passiert entweder gar nichts, bis hin zu, die Leistungen ab Erbzufluss werden vollständig zurückgefordert. Wenn am Ende eine Anrechenbarkeit des Erbes als Vermögen - trotz der derzeitigen Karenzzeit mit hohen Freibeträge - bleibt, würde es mich auch nicht überraschen, wenn noch ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges oder zumindest ein Ordnungswidrigkeitenverfahren folgt.

Und bevor Du jetzt auf die Idee kommst, bei den drohenden Konsequenzen lieber gar nichts zu sagen, sondern dich einfach nur unbegründet abzumelden, vergiss es lieber gleich wieder. Die Wahrscheinlichkeit, dass das - entsprechend zeitvrzögert - rauskommt, ist sehr hoch. Und dann werden die Konsequenzen umso bitterer.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.