Hallo,
ich bräuchte wirklich mal einen Rat. Ich hab viel gegoogelt, aber nicht das richtige gefunden.
Meine Familie und ich beziehen Wohngeld und Kindergeldzuschlag für 2 von 3 Kindern.
Ich weiss, dass man mit wohngeld Vermögen haben darf, aber gilt das auch während des Bezuges von Wohngeld ?
Und wie ist es mit dem Kindergeldzuschlag ? Inwiefern kann ich damit rechnen dass eine bald anstehende Auszahlung einer Erbschaft angerechnet wird ?
Vielen Dank im voraus
Erbschaft - Wohngeld - Kindergeldzuschlag - Einkommen oder Vermögen ?
4. September 2016
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Frage vom 4. September 2016 | 15:21
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbschaft - Wohngeld - Kindergeldzuschlag - Einkommen oder Vermögen ?
#1
Antwort vom 4. September 2016 | 22:20
Von
Status: Unbeschreiblich (34274 Beiträge, 17735x hilfreich)
Nein, dürfen Sie nicht: http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohngeldantrag--f81746.htmlZitat:Ich weiss, dass man mit wohngeld Vermögen haben darf
#2
Antwort vom 4. September 2016 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (34274 Beiträge, 17735x hilfreich)
Der entfällt noch viel wahrscheinlicher, weil es den nur gibt, wenn das Vermögen die Kriterien für Hartz 4 nicht überschreitet (§ 6a(1) Nr. 3 BKKG). Vielleicht verraten Sie einfach mal, wieviel Geld Sie erwarten...Zitat:Und wie ist es mit dem Kindergeldzuschlag ?
-- Editiert von muemmel am 04.09.2016 22:52
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#3
Antwort vom 5. September 2016 | 08:05
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Im Moment kann ich nur schätzen. Sicher bin ich mir nur bei etwa 100.00 €.
Von muemmel sehe ich das so: Einzelperson 60.000€, könnte aber auch nicht sein. Mit dem Kindergeldzuschlag verstehe ich.
Und jetzt?
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