Erbschaft - Wohngeld - Kindergeldzuschlag - Einkommen oder Vermögen ?

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbschaft - Wohngeld - Kindergeldzuschlag - Einkommen oder Vermögen ?

Hallo,

ich bräuchte wirklich mal einen Rat. Ich hab viel gegoogelt, aber nicht das richtige gefunden.

Meine Familie und ich beziehen Wohngeld und Kindergeldzuschlag für 2 von 3 Kindern.
Ich weiss, dass man mit wohngeld Vermögen haben darf, aber gilt das auch während des Bezuges von Wohngeld ?

Und wie ist es mit dem Kindergeldzuschlag ? Inwiefern kann ich damit rechnen dass eine bald anstehende Auszahlung einer Erbschaft angerechnet wird ?

Vielen Dank im voraus

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Zitat:
Und wie ist es mit dem Kindergeldzuschlag ?
Der entfällt noch viel wahrscheinlicher, weil es den nur gibt, wenn das Vermögen die Kriterien für Hartz 4 nicht überschreitet (§ 6a(1) Nr. 3 BKKG). Vielleicht verraten Sie einfach mal, wieviel Geld Sie erwarten...

-- Editiert von muemmel am 04.09.2016 22:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Moment kann ich nur schätzen. Sicher bin ich mir nur bei etwa 100.00 €.
Von muemmel sehe ich das so: Einzelperson 60.000€, könnte aber auch nicht sein. Mit dem Kindergeldzuschlag verstehe ich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.