Erbschaft und Hartz 4

15. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
nisi0712
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Erbschaft und Hartz 4

Hallo ..

meine Tante ist vor 2 Wochen verstorben und nun hab ich erfahren, dass ich zur Hälfte erben werde (andere Hälfte Schwester).
Wie viel Geld das sein wird, wird uns dann wahrscheinlich erst bei der Testamentseröffnung gesagt ..
was wir schonmal wissen ist, dass wir das Haus gemeinsam erben werden.
Jetzt die Frage, wie man da vorgehen soll ..
Muss ich dem Jobcenter sagen, dass ich erbe und wie viel oder reicht es, vor Eingang des Geldes mitzuteilen, dass ich auf ALG II verzichte?
Habe viel gelesen dazu, aber irgendwie blicke ich da nicht durch, weil einmal steht, man sollte mitteilen dass man erbt, dann wieder nicht, etc.

Liebe Grüße

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-- Editiert von Moderator am 16.01.2015 09:58

-- Thema wurde verschoben am 16.01.2015 09:58




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1745x hilfreich)


Das ist vielmehr ein sozialrechtliches Problem als ein erbrechtliches.

Die Erbschaft müssen Sie dem Jobcenter aber unverzüglich mitteilen, nicht erst dann, wenn das Geld da ist. Dabei können Sie ja angeben, dass Sie noch kein Geld erhalten haben und zunächst noch auf (Darlehens-)Leistungen angewiesen sind. Wenn Sie irgendwann mal wieder ALG2 beantragen müssen, weil das Erbe aufgebraucht und noch immer kein Job da ist, wird das JC ja sowieso wissen wollen, wovon Sie in der Zwischenzeit gelebt haben.
Ich würde also möglichst bald alles mitteilen, was ich selber weiß und somit ansonsten drohendem Ärger in weitem Bogen aus dem Weg gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50142 Beiträge, 17563x hilfreich)

quote:
Wie viel Geld das sein wird, wird uns dann wahrscheinlich erst bei der Testamentseröffnung gesagt ..


Nein, so etwas erfährt man bei der Testamentseröffnung nicht. Eine Testamentseröffnung in Deutschland läuft übrigens so ab, dass der Rechtspfleger beim Nachlassgericht das Testament eröffnet, ein Protokoll davon erstellt und beides den Erben in Kopie per Post zuschickt.

quote:
Muss ich dem Jobcenter sagen, dass ich erbe


Du hast bereits mit dem Tod Deiner Tante geerbt, nicht erst, wenn irgendwann das Testament eröffnet ist und Du noch später auf das gerbte Geld zugreifen kannst.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13260 Beiträge, 4512x hilfreich)

@nisi:

quote:
Muss ich dem Jobcenter sagen, dass ich erbe und wie viel


Wie @hh schon schrieb, tritt das Erbe bereits mit dem Tod des Erblassers ein und ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. So weit als möglich sind auch zu dieser Zeit bereits Angaben zu Art und Umfang der Erbschaft zu machen. Verfügbar und damit anrechenbar ist die Erschaft selbstverständlich erst dann, wenn Du tatsächlich - ggf. in Teilbeträgen - darüber verfügen kannst.

quote:
oder reicht es, vor Eingang des Geldes mitzuteilen, dass ich auf ALG II verzichte?


Aus dem vorgenannten Grund wird genau das nicht funktionieren.

quote:
Habe viel gelesen dazu, aber irgendwie blicke ich da nicht durch, weil einmal steht, man sollte mitteilen dass man erbt, dann wieder nicht, etc.


Diejenigen, die empfehlen, die Erbschaft nicht mitzuteilen, sind dann wohl diejenigen, die aktive Beihilfe zum Betrug betreiben wollen/würden. Eine Erbschaft stellt ohne jeden Zweifel - weil bereits vom Bundessozialgericht so entschieden - anrechenbares Einkommen dar und ist - wie bereits gesagt - dem Jobcenter umgehend mitzuteilen. Mit allem anderen bist Du sehr schnell im Bereich einer Betrugstat.

Wenn darüber hinaus absehbar ist, dass die Erbschaft zumindest vorübergehend zum Wegfall Deines Leistungsanspruchs führen wird, wird aller Voraussicht nach das Jobcenter die laufende Leistungsbewilligung aufheben und Leistungen zunächst nur noch als Darlehen erbringen. Nach tatsächlichem Erhalt der Erbschaft wird dann die konkrete Anrechnung und Auswirkung auf den Leistungsbezug geprüft, was bei geerbtem Bargeld sehr viel einfacher ist als bei Sachwerten, wie z.B einer Immobilie.

Ist schon bekannt, was Deine Schwester und Du mit der Immobilie machen werdet? Soll die verkauft/vermietet werden? Wird einer von Euch, oder beide, dort einziehen? Bezieht Deine Schwester auch Leistungen, wenn nein, wäre sie ggf. in der Lage und Willens, Dir Deinen Eigentumsanteil auszuzahlen?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nisi0712
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

okay, danke. Das wusste ich so nicht.
Ich will natürlich keinen Ärger haben oder gar irgendeine Strafe, in welcher Form auch immer, aber wenn man sich in dem Gebiet nicht auskennt, passiert das schnell.

Habe nicht gewusst, dass ich dem Jobcenter jetzt schon mitteilen muss, dass ich erbe.
Also heißt, ich schreibe denen einen Brief, dass ich in Zukunft erbe oder wie verfasse ich das am besten? Hab ehrlich gesagt keine Lust da jetzt noch 10x hinzulaufen, habe immer gedacht man meldet eben, dass man jetzt kein Geld mehr benötigt und gut ist ..
Ein Job ist jetzt auch wieder in Aussicht und bin ehrlich gesagt froh, da weg zu sein...
die wollen sowieso immer zu viel wissen, deswegen sage ich da schon kaum noch was, was irgendwann vielleicht mal gegen mich verwendet werden kann. ^^

Was mit der Immobilie passieren soll, ist noch unklar. Unsere Tante hat, so gesehen als letzter Wunsch, mitgeteilt, dass 6 Monate erstmal nichts verändert werden soll .. ist zwar nirgends festgelegt, soweit ich weiß, aber solange wir sowieso nicht genau wissen, wie wir das machen, auch besser so.
Entweder vermieten oder verkaufen.
Schwester hatte kurzzeitig überlegt einzuziehen, aber ist dann wohl nicht damit einverstanden mich auszuzahlen, weil sie mir schon vorgeschlagen hatte mit dort einzuziehen.

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-- Editiert nisi0712 am 17.01.2015 22:44

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13260 Beiträge, 4512x hilfreich)

@nisi:

quote:
Also heißt, ich schreibe denen einen Brief, dass ich in Zukunft erbe


Verabschiede Dich bitte von dem Gedanken, dass Du zukünftig erben wirst. Auch wenn's unlogisch erscheint: Du HAST bereits geerbt, nämlich mit dem Tod Deiner Tante. Das Erbe ist nur aktuell für Dich noch nicht verwert- bzw. verfügbar.

Teile also dem Jobcenter mit, dass und wann Deine Tante verstorben ist das Du jetzt erfahren hast, dass Du gemeinsam mit Deiner Schwester Erbin bist. Teile weiterhin mit, dass Du zum genauen Umfang der Erbschaft noch keine Angaben machen kannst, es sich im Wesentlichen aber wohl um eine Immobilie handelt. Auch solltest Du dazu schreiben, dass Dir derzeit noch keinerlei Mittel aus der Erbschaft verfügbar sind und Du vorerst weiterhin auf ALG II angewiesen bist.

Und dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als zunächst die Reaktion des Jobcenters abzuwarten und Dich dann ggf. wieder zu melden, wenn es Probleme gibt.

Gruß,

Axel

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