Ergaenzendes ALG2 und Rechnung vom Ehepartner

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Glueckstiger
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
Ergaenzendes ALG2 und Rechnung vom Ehepartner

Hallo,

meine Frau und ich sind beide selbstaendig und erhalten ergaenzendes ALG2.
Normalerweise schreibt jeder seine eigenen Rechnungen und erstellt seine eigene Abrechnung fuer die ARGE und das Finanzamt.

Bei einem neuen Projekt benoetige ich jedoch teilweise ihre Arbeistleistung. Einmal auf Einzelleistungsbasis und einmal auf Lizenzierungsbasis. Wir sind zwar eine BG und wirtschaften innerhalb der Ehe in eine gemeinsame Kasse, aber fuer die ARGE soll eben auch deutlich werden, dass beide Arbeit reinstecken und beide dadurch Einnahmen haben.

Die Frage ist nun: Kann meine Frau mir fuer ihre Arbeitsleistung eine Rechnung stellen und koennen wir diese in den Abrechnungen fuer die ARGE auch beruecksichtigen, ohne dass real Geld fliesst? Da beide Selbstaendigkeiten ueber ein Konto fliessen, kann ich die Rechnung nicht durch eine Umbuchung auf ihr Konto begleichen.

Danke schonmal!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Horstmtl
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

naja kenn mich da zwar nicht aus aber ich könnt drauf wetten das die ARGE nen beweis über die gebrachten leistungen sehen will sonst könnt ja logischerweise jeder kommen ,


vieleicht gehts ja mit eigene rechnung erstellen geld abbuchen und wieder draufbuchen sowie du das mit deinen kunden machst so dürft die Arge eigentlich nicht meckern aber korigiert mich wenns falsch ist

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#2
 Von 
Glueckstiger
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Den "Beweis" erbringen wir schon durch unsere angemeldeten Taetigkeiten. Ich bin der "Techniker" und meine Frau die "Grafikerin". Glaube nicht, dass mir der SB grafische Faehigkeiten unterstellen wird. ;)

Und mit auszahlen lassen und wieder einzahlen... Herzlich willkommen in Buerokratien. ;)

Ich denke, ich werde keine Kontobewegung generieren/provozieren und dem SB in der ersten Abrechung dann den Sachverhalt verdeutlichen.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Glueckstiger:

Eigentlich sehe ich in der Sache nicht wirklich ein Problem. Du hast durch die Rechnung höhere Betriebsausgaben, die Dein anrechenbares Einkommen mindern. Im gleichen Umfang wird allerdings das anrechenbare Einkommen Deiner Frau durch die Einnahme erhöht. So what? Für die ARGE gestaltet sich das ganze kostenneutral.

Allerdings ist zu befürchten, dass irgendso ein Bürokrat wieder ein Haar in der Suppe findet.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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