Erhöhungsantrag = Weiterbewilligungsantrag?

18. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Katta Kombè
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhungsantrag = Weiterbewilligungsantrag?

Mein Wohngeld+ ist bis einschließlich August genehmigt. Wegen einer längeren Krankheit mit Krankengeldbezug habe ich jetzt im Juli einen Erhöhungsantrag gestellt. Gilt dieser gleichzeitig als Weiterbewilligungantrag oder muss ich den extra stellen und genau die gleichen Unterlagen, nur mit nem Kreuz an anderer Stelle(Weiterbewilligung statt Erhöhung), nochmal hinschicken?
Danke fürs Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34295 Beiträge, 5907x hilfreich)

Wenn du weiterhin Wohngeld benötigst, musst du jetzt einen Weiterbewilligungsantrag für die Zeit ab September stellen.
Du könntest nachträglich der Wohngeldstelle mitteilen, dass dein *Erhöhungsantrag* auch als Weiterbewilligungsantrag zu verstehen ist und nicht nochmal alle Nachweise/Unterlagen hinschicken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gwen1511
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn sich durch dein Krankengeld das Wohngeld erhöht wird ab Erhöhungsantrag wieder für 12 Monate Wohngeld bewilligt. Daher wäre in dem Fall kein Weiterleistungsantrag nötig.

Wenn sich dein Wohngeld durch das Krankengeld nicht erhöht kannst du frühestens 8 Wochen vor Ende deiner Bewilligung einen Weiterleistungsantrag stellen.

Und nein in der Regel gilt der Erhöhungsantrag mit Ablehnung als erledigt und wird nicht auch noch als Weiterleistungsantrag gewertet. Aber das ist natürlich abhängig von deinem Sachbearbeiter.

1x Hilfreiche Antwort

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