Mein Wohngeld+ ist bis einschließlich August genehmigt. Wegen einer längeren Krankheit mit Krankengeldbezug habe ich jetzt im Juli einen Erhöhungsantrag gestellt. Gilt dieser gleichzeitig als Weiterbewilligungantrag oder muss ich den extra stellen und genau die gleichen Unterlagen, nur mit nem Kreuz an anderer Stelle(Weiterbewilligung statt Erhöhung), nochmal hinschicken?
Danke fürs Antworten.
Erhöhungsantrag = Weiterbewilligungsantrag?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wenn du weiterhin Wohngeld benötigst, musst du jetzt einen Weiterbewilligungsantrag für die Zeit ab September stellen.
Du könntest nachträglich der Wohngeldstelle mitteilen, dass dein *Erhöhungsantrag* auch als Weiterbewilligungsantrag zu verstehen ist und nicht nochmal alle Nachweise/Unterlagen hinschicken.
Wenn sich durch dein Krankengeld das Wohngeld erhöht wird ab Erhöhungsantrag wieder für 12 Monate Wohngeld bewilligt. Daher wäre in dem Fall kein Weiterleistungsantrag nötig.
Wenn sich dein Wohngeld durch das Krankengeld nicht erhöht kannst du frühestens 8 Wochen vor Ende deiner Bewilligung einen Weiterleistungsantrag stellen.
Und nein in der Regel gilt der Erhöhungsantrag mit Ablehnung als erledigt und wird nicht auch noch als Weiterleistungsantrag gewertet. Aber das ist natürlich abhängig von deinem Sachbearbeiter.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
17 Antworten
-
4 Antworten