Erneuter Anspruch auf ALG1

1. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.03.2023 22:25:47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Erneuter Anspruch auf ALG1

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich ALG1.

Meine Mutter ist im November 2016 arbeitslos geworden und hatte einen Anspruch auf 15 Monate ALG1, zuzüglich ein paar Monate da Sie eine durch das Arbeitsamt geförderte Weiterbildung/Ausbildung absolviert hat.

Im Juli 2017 hat Sie einen neuen Job angefangen und wurde nach 2 Monaten innerhalb der Probezeit gekündigt. Da Sie aus den 2 Monaten keinen neuen Anspruch auf ALG1 hatte, wurde der restliche Anspruch aus der vorherigen Arbeitslosigkeit weiter gewährt.

Ab Febrauer 2018 hat Sie wieder eine Stelle gehabt und wird nun leider zum Ende des Jahres oder Ende Januar 2019 erneut arbeitslos. (Aktuell ist noch ein alter von ca. 5 Monaten offen. )

Jetzt stellt sich für uns die Frage, wie es nun mit einem Anspruch auf ALG1 aussieht.

Sollte Sie zum 31.01.19 gekündigt werden, ist es ja ziemlich eindeutig, dass nach 12 Monaten Beschäftigung ein erneuter Anspruch auf 6 Monate ALG1 besteht.

Ist es korrekt, dass auch jetzt schon ein Ansprcuh auf 6 Monate ALG1 besteht, da Sie ja in den letzten 2 Jahren mehr als 12 Monate gearbeitet hat ? (Juni-August 2017 und Februar-November 2018)
Wir waren uns nicht ganz sicher inwieweit jetzt schon ein erneuter Anspruch besteht.

Aber da die 2 Monate aus 2017 ja noch zu keinem Anspruch geführt haben, müsste ja auch jetzt schon der Anspruch bestehen oder?

Als zweite Frage, die offenen ~ 5 Monate aus dem ürsprünglichen Anpruch von 2016 werden doch auch zusätzlich zu den neuen 6 Monaten gewährt?

Ich würde mich freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten kann :) Vielen Dank schonmal :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von jss04fan):
ist es korrekt, dass auch jetzt schon ein Ansprcuh auf 6 Monate ALG1 besteht, da Sie ja in den letzten 2 Jahren mehr als 12 Monate gearbeitet hat ?
Es gilt der § 143 SGB III .
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html
Sie hat bis jetzt (30.11.) innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren mind. 13 Monate gearbeitet. Damit einen neuen Anspruch von 6 Monaten erworben.
Der (alte) nicht verbrauchte Anspruch von 5 Monaten kommt hinzu, weil er noch innerhalb der letzten 4 Jahre liegt. Nach § 161 (2) SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html
Zitat (von jss04fan):
Juni-August 2017
Sind das nur 2 Monate?
Zitat (von jss04fan):
Februar-November 2018)
Das sind 10 Monate.
Wenn sie zum Jahresende gekündigt wird, sind es 13, bei Kündigung zum 31.01.2019 wären es 14 Monate.

Da heute der 1.12. ist und die Mutter offenbar noch keine Kündigung hat, dürften für 2018 mind. 13 Monate zusammenkommen.

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