Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir helfen:
Ich habe von Februar 2013-August 2014 Krankengeld bezogen, Grund war eine psychische Erkrankung. Nun gehe ich seit Mai 2015 voll arbeiten und wurde während der Zeit Neurologisch behandelt, wie jetzt leider raus kam, falsch. Nach wie vor bin ich in Behandlung. Ich habe Angst, dass es wieder so schlimm wird, das ich nicht arbeiten kann. Nun zu meiner Frage: Wann und wie habe ich erneut Anspruch auf Krankengeld, wenn es sich quasi um die selbe Erkrankung handelt? Auf diese Frage kam bei meiner Krankenkasse nur: Das können wir erst prüfen wenn sie wirklich krank geschrieben sind, dann wird das der ärztliche Dienst prüfen und ggf. Krankengeld genehmigen. Sonst Arbeitslosengeld.
Danke für eure Mühe.
LG J.
-- Editiert von Moderator am 20.02.2017 13:04
-- Thema wurde verschoben am 20.02.2017 13:04
Erneutes Krankengeld nach Aussteuerung
20. Februar 2017
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Frage vom 20. Februar 2017 | 12:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneutes Krankengeld nach Aussteuerung
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#1
Antwort vom 20. Februar 2017 | 17:32
Von
Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3080x hilfreich)
Wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt, haben sie nach 3 Jahren wieder Anspruch auf Krankengeld, vorher nicht.
Erläuterung: http://lmgtfy.com/?q=Blockfrist
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