Hallo,
ich beziehe seit dem 2005-01-01 AlG II. Bis Mitte November 2004 habe ich AlG I bezogen. Von Januar bis April 2005 habe ich AlG II zum Regelsatz i. H. v. 345 € bezogen. Jetzt seit Mai bekomme ich zusätzlich 160 €, aufgrund des vorherigen AlG I-Bezugs!
Ist die Berechnung von Januar bis April falsch gewesen und kann ich 4 x 160 € nachfordern?
Was hat es mit den 160 € auf sich, die ich jetzt zusätzlich bekomme?
Bitte um eure Antworten!
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Erst AlG II ohne AlG I-Anrechnung, dann mit!?
21. Mai 2005
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Frage vom 21. Mai 2005 | 20:13
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 30x hilfreich)
Erst AlG II ohne AlG I-Anrechnung, dann mit!?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2005 | 21:37
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Die zusätzlichen 160 € sind der sogenannte 'Armutsgewöhnungszuschlag'.
Wer in den letzten beiden Jahren vor Bezug von ALG II Arbeitslosengeld bekommen hat, das höher war als jetzt ALG II, bekommt die Differenz, höchstens eben die 160 € im 1. Jahr und 80 € im 2. Jahr; jeweils bezogen auf den letzten Zahlungstermin von Arbeitslosengeld.
Dieser Betrag müsste dir für die ersten Monate nachgezahlt werden; zur Not einen Antrag nach § 44 SGB X
stellen.
#2
Antwort vom 22. Mai 2005 | 18:29
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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