Erst Zeitarbeit, jetzt Hartz 4

30. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
plö
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 20x hilfreich)
Erst Zeitarbeit, jetzt Hartz 4

Hallo,
eine Person hat sich im Dezember 04 zum 17.01.2005 arbeitslos gemeldet, also Antrag im Dezember geholt und Pflicht zur Meldung nachgekommen und am 17.01.2005 dann den Antrag abgegeben. Die Person war in einer Zeitarbeitsfirma, die natürlich dämlich zahlen, heisst es gab Abschlag zum Ende des Monats für den Monat und nächsten Monat zum 15. ten den Rest für den Vormonat.
Person bekam demzufolge zum 30.01.2005 den Abschlag und zum 15.02.2005 die Restzahlung für Januar.
Nun nachdem die Person den Nachweis erbrachte über den Zeitraum der Zahlung, verlangt das AA die Gelder, die noch für Lohn gezahlt wurden zurück.
Es erfolgte die nachträgliche Einkommensanrechnung.
Es wird beabsichtigt nach § 43 SGB II in Höhe von 30 v.H. der für Person maßgebenden Regelleistung monatl. aufzurechnen.
Es handelt sich um einen höheren Betrag, als Person bei der Zeitarbeitsfirma überhaupt erhalten hat.

Person hat die Gelder der Zeitarbeitsfirma, an einen Bekannten zurückgezahlt der ihr das Geld für Mietzahlung geliehen hatte. Ist im Kontoauszug ersichtlich (Überweisung rein und Überweisung raus)

Person wurde vorher schon angeschrieben und musste Nachweis erbringen über Ebayverkäufe, welche ebenfalls zum Abzug zu bringen seien. (getragene Kinderklamotten) Davon ist in diesem Schreiben aber nicht mehr die Rede von.

Wie errechnen die Sachbearbeiter eine 400 Euro über der Zeitarbeitsfirma Lohnzahlung?

Ist es ratsam sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, wie bekomme ich Beihilfe für einen Rechtsanwalt oder Prozeßkostenhilfe?

Danke und Gruß Plö


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"plö"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wie die Sachbearbeiter eine Summe errechnen, werden wir hier nur schwer erraten können. Am besten, Sie fragen mal konkret nach, das müssen die Ihnen sagen.

Sie können Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Da bekommen Sie einen Schein, mit dem Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen können.

Sie können sich auch an eine Sozialberatungsstelle wenden, am besten mal bei der Caritas oder Diakonie nachfragen.

Und, Sie sollten unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist im Bescheid einen Widerspruch erheben. Sonst wird der Bescheid rechtskräftig.

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