Erstattet das Sozialamt Zwischenabrechnungskosten?

22. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2022 16:45:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattet das Sozialamt Zwischenabrechnungskosten?

Hallo Allerseits,

ich hatte vom Sozialamt ein Schreiben bekommen, in der um eine geänderte Fassung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gebeten wurde. Ich war aus dieser Wohnung ausgezogen, die meinen Eltern gehörte und die Abrechnung galt daher für einen längeren Zeitraum, so, dass eine Extra-Abrechnung benötigt wird.

Die Hausverwaltung will natürlich für die Abrechnung bezahlt werden und daher wollte ich wissen ob die 30,00 Euro von mir oder vom Amt gezahlt werden.

Ich bedanke mich im Voraus bei denen, die helfen oder es zumindest versuchen.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Frosch-Chor):
in der um eine geänderte Fassung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gebeten wurde

Bitten muss man nicht erfüllen ...
Um was konkret wurde denn da gebeten?



Zitat (von Frosch-Chor):
Ich war aus dieser Wohnung ausgezogen, die meinen Eltern gehörte und die Abrechnung galt daher für einen längeren Zeitraum,

Der Satz ist unlogisch, denn Heiz- und Nebenkostenabrechnungen werden nachträglich erstellt.
Du hast eine eigene Heiz- und Nebenkostenabrechnung erhalten?
Bitte mal detailliert und mit genauem Datum schildern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Frosch-Chor):
. Ich war aus dieser Wohnung ausgezogen, die meinen Eltern gehörte und die Abrechnung galt daher für einen längeren Zeitraum, so, dass eine Extra-Abrechnung benötigt wird.
Was heißt denn das genau?

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#3
 Von 
guest-12328.07.2022 16:45:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich tippe mal einen Teil des Schreibens ab:

"Sehr geehrte Frau X,

am 09.06.2022 ist bei uns Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.08.2021 eingegangen. Aus dieser Abrechnung ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 8,56 €. Bei der Durchsicht Ihrer Akte ist jedoch aufgefallen, dass Sie seit dem 01.06.2021 in der Wohnung in der X-Straße, Stadt X wohnhaft sind.

Ich bitte Sie daher mit Ihrem alten Vermieter Kontakt aufzunehmen und eine korrigierte Abrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.05.2021 anfertigen zu lassen.

Bitte reichen Sie die Unterlage bis dann und dann ein."

Die Abrechnungszeit galt für die Zeit, wo die Wohnung noch meinen Eltern gehörte, diese wurde verkauft, nachdem ich ausgezogen war. Deshalb wollte auch das Sozialamt eine Neu-Abrechnung haben.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frosch-Chor):
Aus dieser Abrechnung ergibt sich ein Guthaben in Höhe von 8,56 €.
Für ein Guthaben, was dann (nach Korrektur) evtl. für die Monate 06-08 nur eine Minimaldifferenz ergäbe, würde ich keinen Finger rühren.
ODER
Ich würde dem Amt schriftlich mitteilen, dass die HV für die Nachberechnung/Korrektur 30,- verlangt.
Wenn das Sozialamt diese Kosten übernimmt, könnte man die Nachberechnung beauftragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Frosch-Chor):
am 09.06.2022 ist bei uns Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.08.2021 eingegangen
Zitat (von Frosch-Chor):
Bei der Durchsicht Ihrer Akte ist jedoch aufgefallen, dass Sie seit dem 01.06.2021 in der Wohnung in der X-Straße, Stadt X wohnhaft sind.

Dein Vermieter hat offenbar eine falsche Nebenkostenabrechnung erstellt, diese hat er kostenfrei zu korrigieren. Das sollte er dann wegen der drohenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen recht schnell machen und zwar kostenlos.
Vorausgesetzt, das Ende Deines Mietvertrages war der 31.05.2021.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dein Vermieter hat offenbar eine falsche Nebenkostenabrechnung erstellt, diese hat er kostenfrei zu korrigieren. Das sollte er dann wegen der drohenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen recht schnell machen und zwar kostenlos.
Und Vermieter sind hier doch wohl die Eltern des TE. Warum dieser also mit der HV kommuniziert ... ?

@Frosch-Chor: Wenn Du seit 1.6. dort nicht mehr wohnst, ist Dein Vermieter in der Pflicht, eine NK Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.5. zu erstellen.

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#7
 Von 
guest-12328.07.2022 16:45:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich würde dem Amt schriftlich mitteilen, dass die HV für die Nachberechnung/Korrektur 30,- verlangt.
Wenn das Sozialamt diese Kosten übernimmt, könnte man die Nachberechnung beauftragen.


Und da liegt halt das Problem. Der Hausverwalter hat die Neu-Abrechnung vorgenommen, ohne vorher mitzuteilen, dass und was die Kostet und gleich die Rechnung anbei geschickt. Ich muss also für etwas zahlen, dass das Amt haben wollte und ich fürchte eben, dass ich auf diesen Kosten sitzen bleiben werde.

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#8
 Von 
guest-12328.07.2022 16:45:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dein Vermieter hat offenbar eine falsche Nebenkostenabrechnung erstellt, diese hat er kostenfrei zu korrigieren. Das sollte er dann wegen der drohenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen recht schnell machen und zwar kostenlos.


Meine Eltern haben damit nichts zu tun, das sind Privatpersonen. Mir kann nur der Hausverwalter so eine Abrechnung erstellen. Mein Vater hatte das schon mal versucht, weil wir deshalb dauernd mit dem Amt Ärger hatten und die haben das nicht akzeptiert.

Die Abrechnung der Hausverwaltung war korrekt, nur wollten die vom Amt eben eine haben, die spezifisch für den Zeitraum ist, in dem ich da gewohnt hatte.

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#9
 Von 
guest-12328.07.2022 16:45:56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
@Frosch-Chor: Wenn Du seit 1.6. dort nicht mehr wohnst, ist Dein Vermieter in der Pflicht, eine NK Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.5. zu erstellen.


Und das können meine Eltern nicht. Die sind Privatpersonen und das Amt akzeptiert so eine von Hand abgeschriebene Aufstellung nicht. Hatte mein Vater schon mal versucht. Und wie sollen meine Eltern das denn berechnen? Die haben davon keine Ahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Frosch-Chor):
Meine Eltern haben damit nichts zu tun, das sind Privatpersonen.

Komisch, zuvor waren es noch Deine Vermieter ...



Zitat (von Frosch-Chor):
Die Abrechnung der Hausverwaltung war korrekt

Nein, denn wenn sie es gewesen wäre, hätte das Amt sie akzeptiert.



Zitat (von Frosch-Chor):
nur wollten die vom Amt eben eine haben, die spezifisch für den Zeitraum ist, in dem ich da gewohnt hatte.

Nein, die wollten einfach eine haben die korrekt ist.



Zitat (von Frosch-Chor):
das Amt akzeptiert so eine von Hand abgeschriebene Aufstellung nicht.

Dazu ist es aber verpflichtet wenn die Abrechnung korrekt ist.



Zitat (von Frosch-Chor):
Und das können meine Eltern nicht.

Zitat (von Frosch-Chor):
Und wie sollen meine Eltern das denn berechnen? Die haben davon keine Ahnung.

Die Lösung ist ganz einfach, entweder man beseitigt seine Kompetenzmängel in der Angelegenheit selber oder man delegiert das ganze an Fachleute.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Frosch-Chor):
Und das können meine Eltern nicht. Die sind Privatpersonen und das Amt akzeptiert so eine von Hand abgeschriebene Aufstellung nicht. Hatte mein Vater schon mal versucht. Und wie sollen meine Eltern das denn berechnen? Die haben davon keine Ahnung.
Zitat (von Frosch-Chor):
Ich war aus dieser Wohnung ausgezogen, die meinen Eltern gehörte
Deine Eltern waren doch Deine Vermieter ... also sind die auch für die korrekte NK Abrechnung verantwortlich. Und wenn die HV das im Auftrag Deiner Eltern macht, dann sollen sich Deine Eltern mit der HV auseinandersetzen.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht um die ordnungsgemäße Abrechnung eines Mietverhältnisses. Um nicht mehr und nicht weniger. Wenn man man das selbst nicht kann, obwohl man dazu gesetzlich/vertraglich verpflichtet ist, dann muss man sich fachliche Hilfe ins Boot holen oder aber sich ein Betätigungsfeld suchen, welches man mit allen Konsequenzen beherrscht. Oder eben fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Jedenfalls hat das JC einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung. Und muss nicht die Unfähigkeit des Vermieters akzeptieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jedenfalls hat das JC einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung. Und muss nicht die Unfähigkeit des Vermieters akzeptieren.

Und deshalb gibt es auch keinen Erstattungsanspruch an das JC.


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