Erstattungsansprüche Grundsicherungsamt gegenüber Jobcenter KDU

28. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bimi53
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattungsansprüche Grundsicherungsamt gegenüber Jobcenter KDU

Hallo ,bei Altersrentnerin Aufstockung Grundsicherung wurde durch ein Fehler die Volle KDu bezahlt . Rentnerin wohnt mit volljährige Tochter zusammen die SGB 2 Leistung bezieht ( 53 J ist ) und eigenen Bedarf hat . Nun bekommt die Mutter nur noch die Hälfte der Kdu , den rest Kopfteil erhält die Tochter vom Jobcenter . Nun fordert das Grundsicherungsamt ( Sozialamt ) bei der Mutter den Beweilligungsbescheid des JC der Tochter ein ,obwohl nur die Hälfte der KDU bezahlt wird . Wozu braucht man hier den Bewilligungsbescheid .
Nach Unterlagen vom letzten Jahr teilte man mit das Erstattungsansprüche gegenüber dem Jobcenter nicht verwirken .,da wurden noch die volle Miete bezahlt. Was bedeutet dies ? Erstattungsanspruch gegenüber Jobcenter ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Erstattungsanspruch bedeutet, dass sich das Sozialamt zuviel gezahlte Leistungen beim Jobcenter wiederholen will, was in der vorliegenden Konstellation aber eher nicht funktionieren wird.

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#2
 Von 
Bimi53
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Erstattungsanspruch bedeutet, dass sich das Sozialamt zuviel gezahlte Leistungen beim Jobcenter wiederholen will, was in der vorliegenden Konstellation aber eher nicht funktionieren wird.


Danke für die Antwort. Warum wird das hier nicht funktionieren ? Rentnerin hatte bis Aug die vollen KDu bekommen .Könnten Sie das noch beim Jobcenter was ja nicht erbracht wurde ,zurück fordern ? Wozu brauchen die dann den Bescheid der Tochter und drohen mit SGB 1 § 66 könnte dann die Rentnerin garkeine Aufstockende Leistungen mehr erhalten ?

-- Editiert von User am 29. Dezember 2022 00:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Weil das Sozialamt für einen eigentlich zuständigen Leistungsträger (Jobcenter) vorgeleistet haben muss. Hat es aber nicht, weil das JC für deine Mutter nicht zuständig ist. Und für dich hat das Sozialamt nicht geleistet, also kann es keine Erstattung für deine halbe Miete anmelden.

Warum man den Bescheid haben will, sollte deine Mutter einfach mal nachfragen. Vielleicht will man prüfen, ob du tatsächlich nicht unterhaltsfähig bist. Oder wieviel Miete das Jobcenter anteilig für dich berücksichtigt, keine Ahnung.

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