Erstausstattung Kinderzimmer

26. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Erstausstattung Kinderzimmer

Mutter trennt sich und zieht mit 3-jährigem Kind aus der Wohnung des Expartners und Vater des Kindes aus. Die Wohnung war bei Einzug komplett möbliert. Nach der Trennung beantragt sie das erste Mal im Leben die Erstausstattung für die neue Wohnung incl. Kinderzimmer. Vor 3 Jahren ist die Baby-EA beantragt worden.
Das Jobcenter lehnt ab mit der Begründung, da wären ja Möbel vorhanden.
Aufgrund des geteilten Sorgerechts und weil der Vater sowieso das alleinige Sorgerecht einklagen will, gibt er keine Möbel heraus. Er rechnet ja damit, dass das Kind zurückkommt.
Hat die Mutter Anspruch auf eine EA für das Kinderzimmer?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@hamburgerin:

Also ich würde eher einen Anspruch gegen den Kindsvater auf Herausgabe der Möbel sehen, als einen Anspruch gegen das Jobcenter.

Das Argument, dass der Vater das alleinige Sorgerecht geltend machen will, kann m.E. nicht zählen, weil aktuell das Kind nunmal bei der Mutter und nicht beim Vater lebt, der darüber hinaus ja auch noch unterhaltspflichtig ist.

Sofern ein regelmäßiges Umgangsrecht vereinbart ist und vom Vater auch dergestalt wahrgenommen wird, dass das Kind regelmäßig auch beim Vater übernachtet, könnte das Ganze etwas anders aussehen, weil der Vater die vorhandenen Möbel dann selber benötigt. In dem Fall denke ich, dass ein Erstausstattungsanspruch bestehen müsste.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Axel, danke für deine Antwort!
Seufz. Der unterhaltspflichtige Vater lebt von AlgII und eine Zusammenarbeit mit ihm ist nicht möglich, er hat bisher eine Anzeige bei der Polizei und eine beim Jugendamt gegen die Mutter gemacht. Als ehemaliger Zuhälter weiß er genau, welche Strippen er ziehen muß, damit die Behörden aktiv werden.
Nebenbei verfolgt er die Mutter und versucht sie ca. 100 mal täglich anzurufen. Ich hab die Liste der nicht angenommenen Anrufe gesehen.
Da Möbel rauszuholen ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.
Ich weiß, den Rest diskutiere ich lieber unter Strafrecht.



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich verstehe den Anfang nicht so ganz. Ist sie zu ihrem Ex in eine komplett möblierte Wohnung gezogen? Oder er zu ihr in eine komplett möblierte Wohnung?

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie war damals zu ihm in die möblierte Wohnung gezogen.

Ich könnte :kotz: , das JC hat dem Expartner auch noch ihren neuen Bewilligungsbescheid zugeschickt, obwohl es genau weiß, wo die Frau lebt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun, das sollte man vielleicht mal deutlich rüberbringen, war hier auch so ein Wischiwaschi. Sie hatte noch nie eigene Möbel. Kein einziges Teil. Ihm gehört alles. Das ist ja wohl, wie auch hier, da nicht so klar formuliert worden.

wirdwerden

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Na ja, die Mitarbeiterin des Jobcenters hatte das schon gleich verstanden und den Antrag dann auch bewilligt, als wir einfach beim zweiten Besuch danach gefragt haben.
Es hakt nur an dem Punkt, dass da ja nun ein Kinderbett ist und das reicht. Egal wo das Bett steht.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nochmals: der Antrag ist bewilligt worden, mit Ausnahme eines Kinderbettes? Oder wie?

wirdwerden

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Antrag ist, das weiß ich seit heute, ich hab heute den Bewilligungsbescheid gesehen, incl. Kinderzimmerausstattung für 229,-€ bewilligt worden.
Die Mitarbeiterin des JC meinte ja im persönlichen Gespräch, die EA fürs Kinderzimmer könnte nicht bewilligt werden, aber sie würde mal mit ihrem Chef sprechen.
Ich meinte dann, sonst gäbe es ja noch das Widerspruchsverfahren bei einer Ablehnung. Kann auch sein, dass sie darauf keine Lust hatte. Sie wollte ja die Akte umgehend an das zukünftig zuständige JC weiterleiten...

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#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Was hat sie mit dem Geld für die Babyerstausstattung gemacht?
Dass nicht zweimal eine Erstausstattung fürs Kind gezahlt wird, ist ja wohl einleuchtend.

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nochmal: Die Kinderzimmerausstattung ist bewilligt worden, vor 3 Tagen ist das Geld eingegangen.

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