Guten Tag ,
ich habe im 2015 Leistung bekommen vom Jobcenter fuer die Erstausstattung für Wohnung. ich habe damals gearbeitet und neue Wohnung bekommen, aber zu wenig Verdient und Leistung bekommen. nach einem Monat hat Arbeitgeber das Gehalt erhöht und ich musste die ganze Leistung zurückzahlen , aber ich zahle es bis heute in Raten zurueck an der Stadtkasse. Ich bin seit 1 Jahr Arbeitslos und bekomme die Leistung vom Jobcenter. Frage: wenn ich die Leistung fuer die Erstausstattung für Wohnung theoretisch damals bekommen habe , aber musste zurückzahlen, kann ich jetzt diese Leistung neu beantragen ?
Danke im Voraus
Erstausstattung für Wohnung bekommen und musste zurueckzahlen
Bescheid anfechten?
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Du hast doch eine Erstausstattung.
Warum sollte man dir denn noch eine bezahlen?
weil ich zuerst die Leistung bekommen habe und dann zurück bezahlt.Die Leistung habe ich technisch bekommen , aber praktisch nicht , deswegen die Frage
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Zitatweil ich zuerst die Leistung bekommen habe und dann zurück bezahlt.Die Leistung habe ich technisch bekommen , aber praktisch nicht :
Man schaut aber nicht auf die Leistung, sondern auf die Ausstattung. ErstAusstattung bekommt man, wenn man etwas noch nie hatte (oder der Hausrat durch Brand o.ä. abhanden gekommen ist - Härtefall).
Es mag ungewöhnlich erscheinen, aber ich glaube, die meisten Bürger dieses Landes haben noch NIE diese Leistung "Erstausstattung" bekommen. Und die allermeisten von denen haben auch keinen Anspruch drauf.
Die Erstausstattung ist eine Leistung für Leute, die das halt nicht haben und es nicht selbst bezahlen können.
Beachte das "und".
Du hast eine Erstausstattung. Sei doch froh, dass du die nicht beantragen musst!
@isonorm:
Die Leistung "Erstausstattung" ist bedarfsorientiert. Das heist, wenn ein Bedarf an Dingen die zur Erstausstattung gehören (z.B. Waschmaschine) besteht und das was benötigt wird bei Dir noch nie vorhanden war, dann kann ein entsprechender Antrag erfolgversprechend gestellt werden. Nur weil Du damals erhaltene Leistung zurückzahlen musstest, entsteht dadurch kein neuer Bedarf.
Soviel zu Deiner eigentlichen Frage.
Fraglich erscheint mir allerdings, warum Du die Erstausstattung zurückzahlen musst. Hast Du diese seinerzeit nur als Darlehen erhalten? Mit welcher Begründung, bzw. mit welcher Begründung wird die sonst zurück gefordert?
Gruß,
Axel
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