Erwerbsminderung Rente abgelehnt. Widerspruch erheben.

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)
Erwerbsminderung Rente abgelehnt. Widerspruch erheben.

Mein Bekannter. Hat Antrag auf Rente gestellt.
Vor kurzen hat der die Antwort bekommen.

Zitat:
"Ihren Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können wir leider nicht entsprechen, weil Sie die medizinischen Vorraussetzungen nichtz erfüllen"

So weit so gut.

Er miente zu mir , dass nicht alle Krankheiten die er hat dort aufgelistet sind.

Es sind folgende Sachen aufgelistet:

Arterielle Hypertonie (Bluthochdruck),
Chronische Bronchitis.
Adipositas Grad 1 ( zu Fett )
Und noch irgendwas mit Synkopen (Ohnmachten).

Zitat:
Die Einschrenkungen die sich aus ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf eine Rente wegen Errwerbsminderung. Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können Sich noch mindesens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedinungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein


So ein Quatsch,, Der Typ ist ein Wrack ;) , er wird 55.

er Wurde vor 2 Jahren im Hals bereich aber an der Würbelsäule operiert, Matalplatte mit Schrauben hat er jetzt da,kann sien Kopf nicht richtig bewegen. Kann ohne Schmerzmittel nicht mehr leben.. und das ist garnicht aufgelistet.
Ausserdem hat er noch ein Splitter der Wirbelsäule, was auch garnicht aufgelistet ist..

Wie soll er sich dagegen wahren ?






-- Editier von Bigsiwy am 10.12.2015 11:00

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13141 Beiträge, 4463x hilfreich)

@Bigsiwy:

Zitat:
Wie soll er sich dagegen wahren ?


Meiner Meinung nach auf jeden Fall mit Hilfe eines Fachwanwaltes für Sozialrecht, der gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegt und entsprechende begründet. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sind dann ggf. weitere medinzinische Unterlagen einzureichen oder der Rentenversicherungsträger veranlasst eine gutachterliche Untersuchung.

Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, bleibt noch die Klage vor dem Sozialgericht.

Die Erfolgsaussichten sowohl des Widerspruchs, als auch ggf. der Klage kann hier niemand zuverlässig einschätzen, weil die maßgeblichen medizinischen Unterlagen nicht bekannt sind und auch medizinische Kenntnisse fehlen dürften.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.178 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.513 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.