Hallo, ich bin 28 Jahre alt und beziehe krankheitsbedingt volle Erwerbsminderungsrente (ich darf täglich nur 3 Stunden arbeiten) und habe letzten Monat Wohngeld beantragt. Da es letzten Monat sehr knapp mit dem Geld war, habe ich einen Minijob begonnen, der befristet ist (voraussichtlich Dezember); das war kurz vor dem Wohngeldantrag. Meine Frage ist nun, was ich tun soll, wenn das Wohngeld im nächsten Monat genehmigt wird und ich dann noch im selben Monat Lohn erhalte. Ich gehe stark davon aus, dass ich nicht jobben darf wenn ich fortan Wohngeld bekomme. Aber da ich noch nicht weiß ob das klappt, muss ich mich gerade über Wasser halten. Diesen Monat ist es bestimmt noch in Ordnung zu jobben, da Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt wird. Ich würde, sobald der Antrag genehmigt ist, den Minijob kündigen. Mir konnte nicht gesagt werden, wie lange die Bearbeitung dauert. Muss ich also, wenn ich es ab nächsten Monat bekommen sollte, das Geld, das ich im nächsten Monat noch verdiene, dann zurückzahlen? Danke im Voraus.
Erwerbsminderungsrente, Wohngeld und Minijob?
20. September 2023
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Frage vom 20. September 2023 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente, Wohngeld und Minijob?
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#1
Antwort vom 20. September 2023 | 15:25
Von
Status: Bachelor (3210 Beiträge, 1062x hilfreich)
Du kannst jobben, wann immer du willst.ZitatIch gehe stark davon aus, dass ich nicht jobben darf wenn ich fortan Wohngeld bekomme. :
Warum? Ist doch super eigenes Einkommen und deine verbliebene Leistungsfähigkeit ein wenig zu nutzen statt Sozialleistungen zu beziehen.ZitatIch würde, sobald der Antrag genehmigt ist, den Minijob kündigen. :
Das kann man nicht pauschal beantworten. Einkommen ist natürlich auf das Wohngeld anzurechnen. In welchem Umfang das bei dir dann erfolgt, kann dir nur die zuständige Stelle erläutern. Je nach Verdienst kann es natürlich auch sein, dass du alles zurückzahlen musst.ZitatMuss ich also, wenn ich es ab nächsten Monat bekommen sollte, das Geld, das ich im nächsten Monat noch verdiene, dann zurückzahlen? :
#2
Antwort vom 20. September 2023 | 15:33
Von
Status: Unbeschreiblich (37012 Beiträge, 6227x hilfreich)
Du darfst unter 3 Std. tgl. arbeiten. Manchmal gehts halt ganz genau.Zitatbeziehe krankheitsbedingt volle Erwerbsminderungsrente (ich darf täglich nur 3 Stunden arbeiten) :
Es ist im Wohngeldgesetz geregelt, wann Änderungen in den Verhältnissen der Wohngeldstelle mitzuteilen sind.
Zu Einkommen:
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Abs. 2--->Wenn sich dein Einkommen aus Rente+Minijob dauerhaft um mehr als 15% erhöht.
Vielleicht ist das nicht notwendig, denn arbeiten in geringem Umfang ist dir mit der Rente ja erlaubt. Und zurückzahlen sehe ich auch nicht.ZitatIch würde, sobald der Antrag genehmigt ist, den Minijob kündigen. :
Weit verbreitet dauert es viele Monate.ZitatMir konnte nicht gesagt werden, wie lange die Bearbeitung dauert :
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