Erwerbsminderungsrente, Wohngeld und Minijob?

20. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
julo95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente, Wohngeld und Minijob?

Hallo, ich bin 28 Jahre alt und beziehe krankheitsbedingt volle Erwerbsminderungsrente (ich darf täglich nur 3 Stunden arbeiten) und habe letzten Monat Wohngeld beantragt. Da es letzten Monat sehr knapp mit dem Geld war, habe ich einen Minijob begonnen, der befristet ist (voraussichtlich Dezember); das war kurz vor dem Wohngeldantrag. Meine Frage ist nun, was ich tun soll, wenn das Wohngeld im nächsten Monat genehmigt wird und ich dann noch im selben Monat Lohn erhalte. Ich gehe stark davon aus, dass ich nicht jobben darf wenn ich fortan Wohngeld bekomme. Aber da ich noch nicht weiß ob das klappt, muss ich mich gerade über Wasser halten. Diesen Monat ist es bestimmt noch in Ordnung zu jobben, da Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt wird. Ich würde, sobald der Antrag genehmigt ist, den Minijob kündigen. Mir konnte nicht gesagt werden, wie lange die Bearbeitung dauert. Muss ich also, wenn ich es ab nächsten Monat bekommen sollte, das Geld, das ich im nächsten Monat noch verdiene, dann zurückzahlen? Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3210 Beiträge, 1062x hilfreich)

Zitat (von julo95):
Ich gehe stark davon aus, dass ich nicht jobben darf wenn ich fortan Wohngeld bekomme.
Du kannst jobben, wann immer du willst.

Zitat (von julo95):
Ich würde, sobald der Antrag genehmigt ist, den Minijob kündigen.
Warum? Ist doch super eigenes Einkommen und deine verbliebene Leistungsfähigkeit ein wenig zu nutzen statt Sozialleistungen zu beziehen.

Zitat (von julo95):
Muss ich also, wenn ich es ab nächsten Monat bekommen sollte, das Geld, das ich im nächsten Monat noch verdiene, dann zurückzahlen?
Das kann man nicht pauschal beantworten. Einkommen ist natürlich auf das Wohngeld anzurechnen. In welchem Umfang das bei dir dann erfolgt, kann dir nur die zuständige Stelle erläutern. Je nach Verdienst kann es natürlich auch sein, dass du alles zurückzahlen musst.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37012 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von julo95):
beziehe krankheitsbedingt volle Erwerbsminderungsrente (ich darf täglich nur 3 Stunden arbeiten)
Du darfst unter 3 Std. tgl. arbeiten. Manchmal gehts halt ganz genau.
Es ist im Wohngeldgesetz geregelt, wann Änderungen in den Verhältnissen der Wohngeldstelle mitzuteilen sind.
Zu Einkommen:
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Abs. 2--->Wenn sich dein Einkommen aus Rente+Minijob dauerhaft um mehr als 15% erhöht.
Zitat (von julo95):
Ich würde, sobald der Antrag genehmigt ist, den Minijob kündigen.
Vielleicht ist das nicht notwendig, denn arbeiten in geringem Umfang ist dir mit der Rente ja erlaubt. Und zurückzahlen sehe ich auch nicht.
Zitat (von julo95):
Mir konnte nicht gesagt werden, wie lange die Bearbeitung dauert
Weit verbreitet dauert es viele Monate.

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