Erwerbsminderungsrente - Sozialrechtsanwalt

27. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mia59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente - Sozialrechtsanwalt

Ich bin von der Reha zurück und wurde von dort so eingestuft, dass ich nur noch 3-6 Std. tgl. arbeiten kann. Ich sollte somit einen Antrag auf Erw.rente stellen.
Vom Sozialberater wurde mir gesagt, dass der Antrag zur Reha schon für den Rentenantrag genommen werden kann.
Wenn ich jetzt beim Rentenberater eine Rente beantrage, sollte ich ihn darauf hinweisen? Wie ist das gemeint?
Man wird oft an den VdK verwiesen, dass er bei Rentenklagen hilft. Ich habe eine Rechtschutzversicherung, gibt es auch Sozialanwälte die sich mit Klagen gegen Rentenbescheide beschäftigen? Wenn ja, wie finde ich diese?

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"Mia"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mia

ja, die reha und somit der antrag kann dafür angerechnet werden. aber warum willst du das tun? das übergangsgeld ist zwar nicht üppig, gibt aber rentenpunkte da es wie eine sozialversicherungspflichtige arbeit gewertet wird. bei erwerbsminderungsrente muss man eh schon den abschlag hinnehmen, da sollte man nicht auf einen cent verzichten.

auch wenn die rehaklinik dich so eingestuft hat, heißt das nicht, dass die drv bund das hinnimmt. das nur vorab. bei mir hatte die drv bund sogar gegen die eigenen gutachter entschieden und das verfahren verzögert.

stell den antrag, formlos, dann schickt man dir die formulare, die du ausfüllst. dann wartest du das procedere einfach ab. mit höchster wahrscheinlichkeit beauftragt die drv bund gutachter, achte du nur darauf, dass sie aus dem fachgebiet sind, die deine grunderkrankung und die evtl folgeschäden beurteilen können.

das verfahren benötigt keinen anwalt. das läuft einfach.
ein anwalt beschleunigt das auch nicht. erst wenn die rente abgelehnt, der widerspruch ebenfalls und du ins klageverfahren gehst, würde ich evtl zum anwalt gehen.
soweit ich weiß, deckt die rechtschutz nicht das rentenverfahren, aber wenn du mitglied im vdk bist, kannst du für einen recht kleinen preis dich durch anwalt betreuen lassen. der preis war mal 160€ für das gesamte verfahren bis zum landessozialgericht.

so ein rentenverfahren dauert gut und gern mal 3 jahre. muss aber nicht.

ein gdb (grad d. behinderung) ist immer nützlich, wenn du den nicht hast, beantrage auch den formlos beim versorgungsamt. ist kostenlos.

ein anwalt f. sozialrecht beschäftigt sich (auch) mit rentenangelegenheiten, da er/ sie alle sgb 'betreut'. frag aber vorher nach, welches sgb das spezialgebiet des advokaten ist.

eine persönliche meinung: der rentenberater mag nett und hilfsbereit sein, aber nützen wird er dir nix. sie versuchen (weil sie müssen) gern zu einer umschulung o. teilhabe zu überreden. soltest du DAS wollen, darfst du z.zeit keinen antrag auf rente wg erwerbsminderung stellen, dann ist tatsächlich der rentenberater der beste ansprechpartner.

sunbee

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Klagen vor dem Sozialgericht werden von der RS-Versicherung abgedeckt, das Verfahren davor wird von einigen Rechtsschutzversicherungen ebenfalls bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

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