Hallo an die Experten,
habe folgendes Problem. Ich habe 2012 einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt.
Trotz Medikation geht es mir nicht so gut, das ich arbeiten könnte. Bin auch seit Mai 2011 krank geschrieben.
Die Rente wurde abgelehnt, auch der von mir eingelegte Widerspruch, so dass ich vor dem Sozialgericht eine Klage einreichte.
Jetzt hatte ich beim Gericht einen Termin zur „Erörterung der Rechts- und Sachlage." Dort wurde mir geraten, die Klage zurückzunehmen, weil es nur sehr wenige Befunde von der Zeit gibt. Die Befunde bescheinigen mir komischer Weise eine „den Umständen zufriedenstellende Gesundheit."
Da sich mein Gesundheitszustand ab Ende 2013 dramatisch verschlechterte überweist mich der Rheumatologe Ende April in eine Rheumaklinik.
Auf grund der vorliegenden Befunde empfahl man mir die Klage zurück zu ziehen, den Klinikaufenthalt abzuwarten um, falls keine Besserung eintritt, erneut einen Antrag auf EM zu stellen.
Dies wurde vom Anwalt der Rentenkasse vorgeschlagen.
Ich beziehe Hartz 4 und das Amt zahlt ab 01.01.2011 nicht mehr in die Rentenkasse ein, d.h ich hab in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Meine Frage, kann ich wirklich einen neuen Antrag auf Rente stellen und warum soll ich die Klage zurückziehen. Was wären die Vor- bzw. Nachteile. Mein Anwalt vom Sozialverband schien mit der Situation auch überfordert, meinte nur das müsse ich entscheiden.
Geht es der Rentenkasse um die Nachzahlung EM Rente?
Ändert sich die Höhe der EMR bei einer erneuten Antragstellung?
Wäre schön wenn mir jemand raten könnte. Hab nur ein paar Tage Bedenkzeit bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
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