Erwerbsminderungsrente Verlängerung, Widerspruch ... Vergleich Angebot, was heißt das ?

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente Verlängerung, Widerspruch ... Vergleich Angebot, was heißt das ?

Hallo

Hatte auf die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente , Widerspruch eingelegt. Jetzt habe ich Post von der DRV bekommen.

Sehr geehrte …..

1.) nachdem wir die Sach- und Rechtslage überprüft haben, unterbreiten wir Ihnen vergleichsweise ein Angebot, um das Widerspruchsverfahren beenden zu können.
Wir erklären uns bereit, volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI über den 30.09.2019 hinaus ohne zeitliche Begrenzung anzuerkennen und die Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente demgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen) zu gewähren.
2.) Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen werden auf Antrag bei Vorlage entsprechender Unterlagen in voller Höhe erstattet (§ 63 SGB XI ).

Unter 1.) , heißt das ich volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bekomme ?

Unter2.) , was bedeutet das ?

Vielen Dank.

Lg Mel

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32772 Beiträge, 17230x hilfreich)

1. Wenn Sie dem Angebot zustimmen - ja.
2. Man erstattet Ihnen Ihre Kosten (z. B. für einen Anwalt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Melanie:

Zitat:
Unter 1.) , heißt das ich volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bekomme ?


Zunächst einmal liest sich das so, ja. Aber,

Zitat:
Wir erklären uns bereit, volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI über den 30.09.2019 hinaus ohne zeitliche Begrenzung anzuerkennen und die Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente demgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen) zu gewähren.


Das klingt für mich nach nem Hintertürchen, ohne das ich jetzt genau sagen könnte, welches das sein soll.

Hast Du den Widerspruch selbst gemacht, oder warst Du anwaltlich vertreten? Wenn letzteres, was sagt der Anwalt?

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Aber da steht doch, ohne zeitliche Begrenzung? Oder können die das im Nachhinein noch begrenzen?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31752 Beiträge, 5603x hilfreich)

Zitat (von Melanie287):
demgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen)

Die gesetzl. Bestimmungen sind diese:
im Abs. 2 des § 43 SGB VI :
(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
1.voll erwerbsgemindert sind,
2.in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3.vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
--->Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
--->Voll erwerbsgemindert sind auch
1.Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und
2.Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.


und in Abs 1, Satz 1, Nr.2 ebd. (trifft aber auf die TE nicht zu)
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1.teilweise erwerbsgemindert sind,
2.in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und


Die TE kann nun Punkt für Punkt sich selbst mit ja oder nein beantworten--- da dürfte sich ein evtl. Hintertürchen für die DRV herausfinden lassen. Oder die volle EM-Rente ist durch----ohne Befristung. Biszur Altersrente.

Ich habe nicht alle Beiträge von Melanie gelesen, aber das JC war lange involviert.
Evtl. gilt hier die *Arbeitsmarktrente*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Ich bekomme seit 3 Jahren Volle Erwerbsminderungsrente wegen Krankheit. Die 3 Punkte im Abs. 2 des § 43 SGB VI , hatte ich damals schon erfüllt.

"Wir erklären uns bereit, volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI über den 30.09.2019 hinaus ohne zeitliche Begrenzung ( Regelaltersgrenze im September 2045) anzuerkennen und die Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente demgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen) zu gewähren.

Sofern eine Mitgliedschaft bei einer Zusatzkasse besteht, wird empfohlen, sich wegen der möglichen Auswirkungen auf die Bezüge mit dem maßgeblichen Leistungsträger in Verbindung zu setzten.

Ist bei mir die VBL.

Lg Mel

-- Editiert von Melanie287 am 20.08.2019 08:19

-- Editiert von Melanie287 am 20.08.2019 08:20

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3477 Beiträge, 552x hilfreich)

Die DRV kann auch Dauerrenten überprüfen. In manch Rentenbescheid steht sogar der zeitliche Ablauf von 2 Jahren, in denen die EMR überprüft wird. Und dies bis zur Altersrente.
Und manchmal wird die Dauerrente erst nach Jahren überprüft oder gar nicht.
Deshalb sind regelmäßige Arztbesuche wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31752 Beiträge, 5603x hilfreich)

Zitat (von Melanie287):
VBL.
Zitat (von Melanie287):
Ist bei mir die VBL.
Zur Sicherheit würde ich dann demnächst genau diesen Bescheid in Kopie zur VBL schicken, den Passus gelb markieren und anfragen, welche möglichen Auswirkungen in deinem Fall in Frage kommen. Was du also tun oder lassen musst.

Da die Altersrente erst in ca 25 Jahren erreicht wird, ist es absehbar, dass bis dahin diese Überprüfungen stattfinden, auf die @Loni 12 hingewiesen hat.
Also in Abständen selbst zum Arzt---wegen der EM.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Dieses "Erwerbsminderungsrente auf Zeit" (A) im Bescheid ist eine Art feststehende Floskel, die im anderen Fall "Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Begrenzung" (B) heißt.

Hier wird ergo nur A von B ersetzt. Die Rente auf Zeit ändert sich in eine unbefristete Rente.

Wenn sich die Themenstarterin unsicher ist, wie es zu interpretieren ist, sollte sie beim auf dem Bescheid vermerkten Sachbearbeiter nachfragen :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Guten Tag

Bin Angestellte beim Land Rheinland-Pfalz, mein Arbeitsverhältnis ruht.
Wird das Arbeitsverhältnis jetzt wegen der unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente gekündigt oder ruht es weiterhin ?

Lg Mel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31752 Beiträge, 5603x hilfreich)

Zitat (von Melanie287):
oder ruht es weiterhin ?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Eine volle und dauerhafte (also zeitlich unbegrenzte) EM-Rente wird bis zur Altersrente gezahlt--- geht dann praktisch über in die Altersrente.
Du wirst deinem AG nun mitteilen müssen, dass die EM-Rente auf Dauer durch ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Melanie, du musst deinen Arbeitgeber über die dauerhafte EM-Rente informieren, das Arbeitsverhältnis wird das aufgelöst!

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