Hallo
Hatte auf die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente , Widerspruch eingelegt. Jetzt habe ich Post von der DRV bekommen.
Sehr geehrte …..
1.) nachdem wir die Sach- und Rechtslage überprüft haben, unterbreiten wir Ihnen vergleichsweise ein Angebot, um das Widerspruchsverfahren beenden zu können.
Wir erklären uns bereit, volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI
über den 30.09.2019 hinaus ohne zeitliche Begrenzung anzuerkennen und die Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente demgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen) zu gewähren.
2.) Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen werden auf Antrag bei Vorlage entsprechender Unterlagen in voller Höhe erstattet (§ 63 SGB XI
).
Unter 1.) , heißt das ich volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bekomme ?
Unter2.) , was bedeutet das ?
Vielen Dank.
Lg Mel
Erwerbsminderungsrente Verlängerung, Widerspruch ... Vergleich Angebot, was heißt das ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
1. Wenn Sie dem Angebot zustimmen - ja.
2. Man erstattet Ihnen Ihre Kosten (z. B. für einen Anwalt).
@Melanie:
Zitat:Unter 1.) , heißt das ich volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bekomme ?
Zunächst einmal liest sich das so, ja. Aber,
Zitat:Wir erklären uns bereit, volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI über den 30.09.2019 hinaus ohne zeitliche Begrenzung anzuerkennen und die Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente demgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen) zu gewähren.
Das klingt für mich nach nem Hintertürchen, ohne das ich jetzt genau sagen könnte, welches das sein soll.
Hast Du den Widerspruch selbst gemacht, oder warst Du anwaltlich vertreten? Wenn letzteres, was sagt der Anwalt?
Gruß,
Axel
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aber da steht doch, ohne zeitliche Begrenzung? Oder können die das im Nachhinein noch begrenzen?
Zitatdemgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen) :
Die gesetzl. Bestimmungen sind diese:
im Abs. 2 des § 43 SGB VI :
(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
1.voll erwerbsgemindert sind,
2.in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3.vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
--->Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
--->Voll erwerbsgemindert sind auch
1.Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und
2.Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
und in Abs 1, Satz 1, Nr.2 ebd. (trifft aber auf die TE nicht zu)
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1.teilweise erwerbsgemindert sind,
2.in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
Die TE kann nun Punkt für Punkt sich selbst mit ja oder nein beantworten--- da dürfte sich ein evtl. Hintertürchen für die DRV herausfinden lassen. Oder die volle EM-Rente ist durch----ohne Befristung. Biszur Altersrente.
Ich habe nicht alle Beiträge von Melanie gelesen, aber das JC war lange involviert.
Evtl. gilt hier die *Arbeitsmarktrente*?
Hallo
Ich bekomme seit 3 Jahren Volle Erwerbsminderungsrente wegen Krankheit. Die 3 Punkte im Abs. 2 des § 43 SGB VI
, hatte ich damals schon erfüllt.
"Wir erklären uns bereit, volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI
über den 30.09.2019 hinaus ohne zeitliche Begrenzung ( Regelaltersgrenze im September 2045) anzuerkennen und die Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente demgemäß (nach den gesetzlichen Bestimmungen) zu gewähren.
Sofern eine Mitgliedschaft bei einer Zusatzkasse besteht, wird empfohlen, sich wegen der möglichen Auswirkungen auf die Bezüge mit dem maßgeblichen Leistungsträger in Verbindung zu setzten.
Ist bei mir die VBL.
Lg Mel
-- Editiert von Melanie287 am 20.08.2019 08:19
-- Editiert von Melanie287 am 20.08.2019 08:20
Die DRV kann auch Dauerrenten überprüfen. In manch Rentenbescheid steht sogar der zeitliche Ablauf von 2 Jahren, in denen die EMR überprüft wird. Und dies bis zur Altersrente.
Und manchmal wird die Dauerrente erst nach Jahren überprüft oder gar nicht.
Deshalb sind regelmäßige Arztbesuche wichtig.
ZitatVBL. :
Zur Sicherheit würde ich dann demnächst genau diesen Bescheid in Kopie zur VBL schicken, den Passus gelb markieren und anfragen, welche möglichen Auswirkungen in deinem Fall in Frage kommen. Was du also tun oder lassen musst.ZitatIst bei mir die VBL. :
Da die Altersrente erst in ca 25 Jahren erreicht wird, ist es absehbar, dass bis dahin diese Überprüfungen stattfinden, auf die @Loni 12 hingewiesen hat.
Also in Abständen selbst zum Arzt---wegen der EM.
Dieses "Erwerbsminderungsrente auf Zeit" (A) im Bescheid ist eine Art feststehende Floskel, die im anderen Fall "Erwerbsminderungsrente ohne zeitliche Begrenzung" (B) heißt.
Hier wird ergo nur A von B ersetzt. Die Rente auf Zeit ändert sich in eine unbefristete Rente.
Wenn sich die Themenstarterin unsicher ist, wie es zu interpretieren ist, sollte sie beim auf dem Bescheid vermerkten Sachbearbeiter nachfragen
Guten Tag
Bin Angestellte beim Land Rheinland-Pfalz, mein Arbeitsverhältnis ruht.
Wird das Arbeitsverhältnis jetzt wegen der unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente gekündigt oder ruht es weiterhin ?
Lg Mel
Das kann ich mir nicht vorstellen.Zitatoder ruht es weiterhin ? :
Eine volle und dauerhafte (also zeitlich unbegrenzte) EM-Rente wird bis zur Altersrente gezahlt--- geht dann praktisch über in die Altersrente.
Du wirst deinem AG nun mitteilen müssen, dass die EM-Rente auf Dauer durch ist.
Melanie, du musst deinen Arbeitgeber über die dauerhafte EM-Rente informieren, das Arbeitsverhältnis wird das aufgelöst!
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