Erwerbsminderungsrente - worauf bezieht sich der Abschlag?

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rene1951
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente - worauf bezieht sich der Abschlag?

Ich erhalte seit fast drei Jahren eine volle Erwerbsminderunsgrente.

Da ich im März 2011 60 Jahre werde und dauerhaft behindert bin, könnte ich gemäß der Gesetzgebung mit 60 in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent.
Jetzt erhebt sich für mich die Frage, ob der Abschlag sich bei Umstellung auf die Höhe der bis dato gezahlten Erwerbsminderungsrente bezieht.

Wäre nett, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

vielen Dank
Rene

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

nein, der Abschlag bezieht sich auf den Anspruch auf Altersrente. Allerdings darf diese nicht niedriger sein als die vorherige EU-Rente. Insofern könnte es durchaus auf die bisherige Rente minus Abschlag hinauslaufen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.