Ich habe aufgrund Dialyse den Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt.
Aufgrund eines längeren Ausfalls meiner Kollegin kann ich momentan nicht weniger arbeiten. Da ich in der Abendschicht dialysiert werde, gehe ich an einem Tag 1,5 Stunden früher und komme an 2 Tagen 2,5 Stunden später zur Arbeit.
Ich arbeite nach wie vor an 4 Tagen mehr als 6 Stunden.
Jetzt bekomme ich plötzlich meinen Rentenbescheid zugesendet, mit der Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Muss von der Rentenversicherung nicht geprüft werden, wieviel Stunden ich tatsächlich arbeite?
Außer ein Formular, das mein Nephrologe ausfüllen musste, wurde nichts angefordert.
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin ja froh dass ich die Bewilligung erhalten habe, aber mir kommt das etwas merkwürdig vor.
Danke im Voraus.
Erwerbsminderungsrente trotz mehr als 6 Stunden Arbeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zweifelsfrei können Sie das. In dem Fall dass bei Ihnen medizinische/gesundheitliche Belange an erster Stelle stünden würden Sie es sogar tatsächlich tun: Weniger arbeiten.ZitatAufgrund eines längeren Ausfalls meiner Kollegin kann ich momentan nicht weniger arbeiten. :
Doch, das kannst du.ZitatAufgrund eines längeren Ausfalls meiner Kollegin kann ich momentan nicht weniger arbeiten. :
Was bedeutet denn ---längerer Ausfall---?ZitatIch arbeite nach wie vor an 4 Tagen mehr als 6 Stunden. :
Die EM-Rente erhältst du wegen deiner Erkrankung und verminderten Leistungsfähigkeit.
Die Kollegin darf nicht dauerhaft ausfallen und du darfst nicht dauerhaft mehr arbeiten.
Vorübergehend ist solche Mehrarbeit möglich.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIch arbeite nach wie vor an 4 Tagen mehr als 6 Stunden. :
Dann gibt es eben keine EMR.
Sie müssen doch der Rentenkasse melden, wie viel Stunden sie arbeiten. Evtl. kommen noch Formulare.
Arbeitet der Bezieher einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung tatsächlich täglich 6 beziehungsweise 3 Stunden und mehr, kann die tatsächliche Arbeitsleistung ein Beweismittel sein, das die medizinische Beurteilung widerlegt. Nach Feststellung des BSG ist „im allgemeinen davon auszugehen, dass derjenige, der eine Arbeit tatsächlich verrichtet, dazu auch gesundheitlich in der Lage ist" (Urteil BSG vom 23. 04.1990, AZ.: 5 RJ 84/89). Dies bedeutet, dass der tatsächlichen Berufsausübung ein höherer Beweiswert zukommt, als den medizinischen Befunden. Ein höherer Beweiswert ergibt sich ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die tatsächliche Berufsausübung unter unzumutbaren Schmerzen oder unter einer unzumutbaren Anstrengung der Willenskraft oder auf Kosten der Restgesundheit, das heißt unter der unmittelbaren und konkreten Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgt (siehe AGEM 1/2019, TOP 12.1).
(aus dem Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten