Erwerbsminderungsrente trotz mehr als 6 Stunden Arbeit

30. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dila
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente trotz mehr als 6 Stunden Arbeit

Ich habe aufgrund Dialyse den Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt.
Aufgrund eines längeren Ausfalls meiner Kollegin kann ich momentan nicht weniger arbeiten. Da ich in der Abendschicht dialysiert werde, gehe ich an einem Tag 1,5 Stunden früher und komme an 2 Tagen 2,5 Stunden später zur Arbeit.
Ich arbeite nach wie vor an 4 Tagen mehr als 6 Stunden.
Jetzt bekomme ich plötzlich meinen Rentenbescheid zugesendet, mit der Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Muss von der Rentenversicherung nicht geprüft werden, wieviel Stunden ich tatsächlich arbeite?
Außer ein Formular, das mein Nephrologe ausfüllen musste, wurde nichts angefordert.
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin ja froh dass ich die Bewilligung erhalten habe, aber mir kommt das etwas merkwürdig vor.
Danke im Voraus.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Dila):
Aufgrund eines längeren Ausfalls meiner Kollegin kann ich momentan nicht weniger arbeiten.
Zweifelsfrei können Sie das. In dem Fall dass bei Ihnen medizinische/gesundheitliche Belange an erster Stelle stünden würden Sie es sogar tatsächlich tun: Weniger arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Dila):
Aufgrund eines längeren Ausfalls meiner Kollegin kann ich momentan nicht weniger arbeiten.
Doch, das kannst du.
Zitat (von Dila):
Ich arbeite nach wie vor an 4 Tagen mehr als 6 Stunden.
Was bedeutet denn ---längerer Ausfall---?

Die EM-Rente erhältst du wegen deiner Erkrankung und verminderten Leistungsfähigkeit.
Die Kollegin darf nicht dauerhaft ausfallen und du darfst nicht dauerhaft mehr arbeiten.
Vorübergehend ist solche Mehrarbeit möglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Dila):
Ich arbeite nach wie vor an 4 Tagen mehr als 6 Stunden.

Dann gibt es eben keine EMR.
Sie müssen doch der Rentenkasse melden, wie viel Stunden sie arbeiten. Evtl. kommen noch Formulare.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 922x hilfreich)

Arbeitet der Bezieher einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung tatsächlich täglich 6 beziehungsweise 3 Stunden und mehr, kann die tatsächliche Arbeitsleistung ein Beweismittel sein, das die medizinische Beurteilung widerlegt. Nach Feststellung des BSG ist „im allgemeinen davon auszugehen, dass derjenige, der eine Arbeit tatsächlich verrichtet, dazu auch gesundheitlich in der Lage ist" (Urteil BSG vom 23. 04.1990, AZ.: 5 RJ 84/89). Dies bedeutet, dass der tatsächlichen Berufsausübung ein höherer Beweiswert zukommt, als den medizinischen Befunden. Ein höherer Beweiswert ergibt sich ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die tatsächliche Berufsausübung unter unzumutbaren Schmerzen oder unter einer unzumutbaren Anstrengung der Willenskraft oder auf Kosten der Restgesundheit, das heißt unter der unmittelbaren und konkreten Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgt (siehe AGEM 1/2019, TOP 12.1).

(aus dem Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.