Erwerbsminderungsrente übergangweise

18. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
LotteMaria
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente übergangweise

Hallo zusammen,
ich habe Ende 2020 einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gestellt. Ich musste diesen Antrag stellen, da ich ALG 1 (Nahtlosigkeit) nach Aussteuerung Krankenkasse (Krankengeldauslauf) gestellt hatte. Ich bin seit 2019 ununterbrochen AU. Im Januar 2022 war ich beim Gutachter der Rentenversicherung. Der meinte ich wäre arbeitsfähig 3-6 Std. täglich. Ich habe zuvor schon eine Eingliederungsversuch bei meinem Arbeitgeber gestartet, den ich leider abbrechen musste. Jetzt fragt die Rentenversicherung bei meinem Arbeitgeber an, ob eine Teilzeitstelle möglich ist. Mein
gesundheitlicher Zustand lässt aktuell auch keine Teilzeitstelle zu. Mein Arzt sieht das ebenso. Ich möchte sobald es möglich ist, wieder auf meine Arbeitsstelle zurückkehren. Das wird noch einige Zeit brauchen. Seit September 2021 ist mein ALG 1 ausgelaufen. Seitdem finanziere ich meine monatlichen Kosten einschließlich KV über Ersparnisse. Meine Ersparnisse sind bald aufgebraucht. Ich es möglich, die volle Erwerbsminderungsrente übergangsweise zu erhalten?
Wenn ja wie geht das? An wen wende ich mich bei der Rentenversicherung? Soll ich noch einmal um einen Termin beim Gutachter bitten? Oder reicht ein Attest von meinem Hausarzt /Facharzt aus?
Viele Grüße
Lotte

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Der meinte ich wäre arbeitsfähig 3-6 Std. täglich.


Gibt es bisher nur diese Aussage/dieses Gutachten, oder gibt es hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente bereits einen Ablehnungsbescheid der DRV? Wenn es einen Bescheid gibt, von wann ist der?

Zitat:
Seit September 2021 ist mein ALG 1 ausgelaufen. Seitdem finanziere ich meine monatlichen Kosten einschließlich KV über Ersparnisse. Meine Ersparnisse sind bald aufgebraucht.


Hast Du schonmal über die Möglichkeit nachgedacht, vorübergehend ALG II zu beantragen? Wenn nein, solltest Du diesen Antrag schnellstmöglich stellen. Hinsichtlich der restlichen, noch nicht verbrauchten Ersparnisse, gibt es Freibeträge. Derzeit gelten noch die Regelungen des § 67 SGB II zur vereinfachten Antragstellung und zur Aussetzung der Vermögensprüfung, sofern kein erhebliches Vermögen vorliegt. Die bloße Angabe, dass dieses nicht der Fall ist, reicht aus. Als erheblich gilt Vermögen erst ab 60.000 Euro.

Zitat:
Ich es möglich, die volle Erwerbsminderungsrente übergangsweise zu erhalten?


Die erstmalige Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente erfolgt fast immer befristet. Das prüft die DRV automatisch und ein gesonderter Antrag ist dazu nicht möglich. Was den Gesundheitszustand/die Leistungsfähigkeit betrifft, gelten für die befristete Rente die selben Voraussetzungen, wie für eine unbefristete, nur das bei der befristeten eben eine Besserung zu erwarten ist.

Wenn es bereits einen Ablehnungsbescheid der DRV gibt und die Monatsfrist noch nicht um ist, kannst Du dagegen Widerspruch einlegen und das Gutachten in Zweifel ziehen.

Du kannst auch einfach einen neuen Antrag stellen.

Die Erfolgsaussichten sind in beiden Fällen - ohne ggf. später folgendes Klageverfahren - recht gering, weil die DRV sich weiterhin auf das vorliegende Gutachten berufen wird. Widerspruchs- und Klageverfahren werden sich über mehrere Monate, bzw. inkl. Klageverfahren über voraussichtlich mindestens 2 bis 3 Jahre hinziehen. Eine wie auch immer geartete Möglichkeit, kurzfristig eine Rente zu bekommen, sehe ich nicht.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Für später :

Bei 3-6 Std wäre ggf. eine Teilrente möglich. Erst ab über 6 Stunden entfällt eine Rente komplett. Vielleicht wird diese zuerkannt, Sie müssten dann Ihr Restleistungsvermögen entsprechend einsetzen.

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