Erwerbsminderungsrente und neue Wohnung

28. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
LittleAngel666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente und neue Wohnung

Hallo, ich habe ein paar Fragen aufgrund meiner aktuellen Situation. Ich beziehe Bürgergeld und bin Wohnungslos. Zusätzlich habe ich ein neues sozialmedizinisches Gutachten erhalten aus dem hervorgeht, dass ich vorraussichtlich über 6 Monate täglich weniger als 3 Stunden leistungsfähig bin. Zudem habe ich ein Schwerbehindertenausweis mit 50 Prozent, aber ohne Buchstaben, da bei mir seelische Leiden und Diabetes ausschlaggebend waren oder sind. Hier meine erste Frage: Steht mir hier ein Mehrbedarf zu? Dann hat man mir gesagt, dass ich Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Ich habe aber kaum gearbeitet, ist es nicht sinnvoller direkt Grundsicherung zu beantragen oder ist das dass gleiche?
Außerdem bin ich aktuell auf Wohnungssuche und obdachlos. Muss ich mich trotzdem nach der KDU richten oder ist es nicht wichtiger die Wohnungslosigkeit zu beenden? Ich Frage nur für den Fall, falls die Miete meinetwegen 30 Euro mehr kostet,als in der KDU angegeben?
Umso mehr ich Versuche mich einzulesen, umso größer wird der Knoten in meinem Kopf, und erhoffe mir hier Hilfe. Vielen Dank

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31768 Beiträge, 16896x hilfreich)

Hier meine erste Frage: Steht mir hier ein Mehrbedarf zu? Nein.
Dann hat man mir gesagt, dass ich Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Ich habe aber kaum gearbeitet, ist es nicht sinnvoller direkt Grundsicherung zu beantragen oder ist das dass gleiche? Nein. Im Übrigen ist Grundsicherung nachrangig - wenn Sie also Anspruch auf EMR haben, wird man Sie ggf. zwingen, diese zu beantragen.
Muss ich mich trotzdem nach der KDU richten oder ist es nicht wichtiger die Wohnungslosigkeit zu beenden? Anderenfalls kriegen Sie gar keine Kostenübernahme - wer wird Ihnen da wohl eine Wohnung vermieten? Im Übrigen müssen Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen, ob bei Obdachlosen evtl. höhere KdU-Grenzen gelten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2922 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von LittleAngel666):
Ich habe aber kaum gearbeitet, ist es nicht sinnvoller direkt Grundsicherung zu beantragen oder ist das dass gleiche?

Um eine EMR zu erhalten, muss man in den letzten 5 Jahren 36 Monate lang Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Ist das nicht der Fall wird sie abgelehnt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36649 Beiträge, 13624x hilfreich)

Es ist doch hier im Augenblick völlig einerlei, aus welcher Kasse Du bezahlt wirst. Angesichts Deiner fehlenden Anwartschaften auf eine Rente wird es immer auf denselben Betrag hinaus laufen. Und selbst wenn eine Mini-Rente rauskommen sollte, wird die aus anderen Kassen wieder auf denselben Betrag aufgestockt werden. Also angemessene Mietkosten + den Dir zustehenden Betrag zum leben. Solle einer der Zahlungsträger der Ansicht sein, jemand anderes sei zuständig, dann wird schon drauf verwiesen werden, auch darauf, was man tun muss. wo man Kontakt aufnehmen muss.

Nun zur Wohnung. Ich sehe im Augenblick keinen Ansatzpunkt, irgendwelche Sonderregelungen bewilligt zu bekommen. Natürlich kann die Wohnung auch über dem Satz in Deiner Kommune liegen, dann wirst Du eben den überschießenden Betrag selbst aus Deinem sonstigen Budget tragen müssen. Machen viele, wirklich.

Ich glaube nicht, dass Du das alleine gebacken bekommst. Es gibt doch in fast allen größeren Kommunen eine Obdachlosenberatung, Sozialbehörden, die auch bei der Wohnungssuche helfen. Und, wenn man eh nicht arbeitet, auf Dauer auch nicht arbeiten kann, dann sollte auch der Wechsel in eine Gegend, in welchen es weniger Wohnungsprobleme gibt, möglich sein.

wirdwerden



-- Editiert von User am 28. März 2023 16:33

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#4
 Von 
LittleAngel666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Um eine EMR zu erhalten, muss man in den letzten 5 Jahren 36 Monate lang Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Ist das nicht der Fall wird sie abgelehnt.
Genau, das bedeutet doch, dass ich Grundsicherung erhalte. Kann ich dann nicht gleich direkt zum Sozialamt oder wer dafür zuständig ist oder muss ich den Weg über die Rentenversicherung gehen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31768 Beiträge, 16896x hilfreich)

Kann ich dann nicht gleich direkt zum Sozialamt Sicher - aber wie ich schon schrieb, werden Sie ggf. zusätzlich einen Rentenantrag stellen müssen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2922 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von LittleAngel666):
Genau, das bedeutet doch, dass ich Grundsicherung erhalte

Nehme an, dass Sozialamt will es von der Rentenkasse schriftlich, dass wg. fehlender Pflichtbeiträge keine EMR genehmigt wird.
EMR beantragen, Ablehnung abwarten und dann können sie Grundsicherung beantragen.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31768 Beiträge, 16896x hilfreich)

EMR beantragen, Ablehnung abwarten und dann können sie Grundsicherung beantragen. Und wovon soll die TE in der Zwischenzeit leben? Selbstverständlich muss sie erst einmal Grundsicherung beantragen - eventuelle Rentennachzahlungen werden dann halt verrechnet.

-- Editiert von User am 28. März 2023 17:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28245 Beiträge, 5144x hilfreich)

1. Nein, einen Mehrbedarf kannst du wegen Diabetes und seelischer Leiden nicht erhalten.

2. Die Frage zu KDU ist hier, wo hast du vorher gewohnt? Hast du dort Leistungen von einem JC und auch KDU bezogen?

3. Du solltest dich beim Wohnungsamt, Abtlg. Wohnungslosenhilfe melden. Trotzdem auch selbst suchen.
Grundsätzlich zahlt das JC zunächst auch *etwas teurere* Unterkunftskosten, wird aber dann irgendwann zur Kostensenkung auffordern. Es kommt auf die Differenz zu angemessenen KDU an.

4. EM-Rente kannst du bei der DRV zunächst formlos beantragen. Eine RV-Nummer oder Steuer-ID-Nr. hast du vermutlich. Damit findet die DRV dich und deinen (keinen) Renten-Anspruch. Das wird die DRV dir schreiben. Und das wirst du als Nachweis dem JC vorlegen können.

5. Aber die DRV befindet auch über eine Erwerbsminderung--- teilweise oder voll, und befristet oder dauerhaft. Das geht auch ohne Rentenanspruch.

6. A) Es gibt die Grundsicherung für Erwerbsfähige---> nach SGB II, vom Jobcenter, nennt sich jetzt Bürgergeld statt Hartz 4 oder ALG2
B) Es gibt auch die Sozialhilfe für voll Erwerbsgeminderte und wegen Rentenalter---> nach SGB XII, vom Sozialamt, nennt sich Grusi

Du bist jetzt bereits ein Fall für A)---> fürs JC und Bürgergeld. Bekommst nur keine KDU.

(Unfug editiert)


-- Editiert von Moderator am 28. März 2023 22:46

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2922 Beiträge, 455x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 28. März 2023 19:00

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#10
 Von 
LittleAngel666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Nehme an, dass Sozialamt will es von der Rentenkasse schriftlich, dass wg. fehlender Pflichtbeiträge keine EMR genehmigt wird.
EMR beantragen, Ablehnung abwarten und dann können sie Grundsicherung beantragen.

Super. Danke

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#11
 Von 
LittleAngel666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
2. Die Frage zu KDU ist hier, wo hast du vorher gewohnt? Hast du dort Leistungen von einem JC und auch KDU bezogen?[/quote

Flensburg

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31768 Beiträge, 16896x hilfreich)

Wer nicht erwerbsfähig ist, kriegt kein Bürgergeld mehr. Also muss die TE jetzt Grusi beantragen und nicht erst, wenn in einem halben Jahr mal die EMR abgelehnt - wovon soll sie denn sonst leben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Also muss die TE jetzt Grusi beantragen und nicht erst, wenn in einem halben Jahr mal die EMR abgelehnt - wovon soll sie denn sonst leben?


Bitte mal RICHTIG lesen!

Zitat (von LittleAngel666):
Ich beziehe Bürgergeld und bin Wohnungslos. Zusätzlich habe ich ein neues sozialmedizinisches Gutachten erhalten aus dem hervorgeht, dass ich vorraussichtlich über 6 Monate täglich weniger als 3 Stunden leistungsfähig bin.


Die TE bezieht JETZT Bürgergeld und das JC muss solange leisten (auch wenn einige gerne vorab einstellen, was rechtswidrig ist!!) bis das Sozialamt die Grundsicherung leistet! Die Ämter unter sich regeln das dann mit den Erstattungsansprüchen!

Übrigens, bei mir ist es so, dass bei Obdachlosigkeit ein KDU-Mehrbedarf bis zu 20 oder gar 30% gewährt wird, weil diese es aufgrund der Besonderheiten leider oft noch schwerer haben, eine Wohnung anmieten zu können :-/

P.S.: Unbedingt und sofort einen WBS beantragen!

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31768 Beiträge, 16896x hilfreich)

Die TE bezieht JETZT Bürgergeld und das JC muss solange leisten (auch wenn einige gerne vorab einstellen, was rechtswidrig ist!!) bis das Sozialamt die Grundsicherung leistet! Da sind wir einer Meinung - nur gab es ja den höchst fahrlässigen Ratschlag, eben KEINE Grundsicherung zu beantragen: Mit wem soll das JC das dann verrechnen. Ich meine Ratschläge wie diesen hier:

Zitat:
EMR beantragen, Ablehnung abwarten und dann können sie Grundsicherung beantragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36649 Beiträge, 13624x hilfreich)

So langsam kommt der Thread in die richtige Spur. Auch ich war davon ausgegangen, dass der Fragesteller derzeit Bezüge vom JC erhält. So, dieses Geld bekommt er so lange, bis jemand anderes vorrangig für ihn leisten muss. Das könnte die Rentenkasse sein (hier wohl eher nicht) oder aber das Sozialamt. Nur, er bekommt keinen Cent mehr, nur weil der Leistungsträger wechselt. Deshalb ist mir die Intention des Fragestellers nicht so ganz klar. Für ihn ändert sich doch nichts. Er bekommt weder schneller eine Wohnung, noch darf er auf höhere Zuwendungen hoffen. Wenn das JC meint, er müsse in Zukunft vom Sozialamt finanziert werden, dann wird es das mitteilen.

Im übrigen sollte er seine Energien auf die Wohnungssuche konzentrieren. Und da Erfolg zu haben, das ist nicht davon abhängig, von wem er finanziert wird. Entsprechende Hinweise sind von meinen Vorschreibern gegeben worden.

wirdwerden

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28245 Beiträge, 5144x hilfreich)

Niemand hat bisher festgestellt, dass er --nicht erwerbsfähig bzw voll erwerbsgemindert-- ist. Deshalb erhält er weiterhin Leistungen vom JC, bis eine befugte Stelle etwas anderes feststellt.

Solche Verfahren bis zur Feststellung der vollen Erwerbsminderung (auch die ohne EM-Rente) dauern lange und so lange zahlt das JC.
Erwerbsunfähig--- ist gar kein verwendeter Ausdruck mehr. Es geht um Erwerbsminderung.

Und wenn der TE meint, mit einem Gutachten >6 Monate unter 3 Std. tgl. leistungsfähig ---gleich zum Sozialamt als voll erwerbsgemindert gehen zu können--- dann irrt er.
Sozialhilfe als Grundsicherung nach SGB XII vom Sozialamt bekommt er noch lange nicht.

@TE: Hast du in Flensburg Leistungen vom JC und KDU bezogen? Bist du jetzt in einer anderen Stadt?







-- Editiert von Moderator am 29. März 2023 17:57

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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