Erwerbsminderungsrente und noch zustehende Gelder , etc

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Waldkind
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente und noch zustehende Gelder , etc

Guten Abend ,

ich bekomme seit Okt 2017 eine volle Erwerbsminderungsrente . Heute habe ich den Bescheid der Weiterbewilligung bis März 2021 erhalten und nun einige Fragen :

#Bisher ruht mein bestehendes Arbeitsverhältnis , wird dieses nun aufgelöst werden oder bleibt das weiter ruhend bestehen , gibt es da Vorgaben wie das gehandhabt werden muss?

# Ich habe in 2017 vor meiner AU gearbeitet und bin Mitte Mai dann ins Krankengeld "gerutscht" , wie gestaltet sich das mit meinem Urlaubsanspruch ? Ich konnte den Urlaub ja aufgrund der Erkrankung nicht nehmen. Habe ich für die Zeit bis zum Krankengeld einen Urlaubsanspruch oder für das komplette Kalenderjahr , oder bis zur Rente die ab Okt dann begann?

# Ich habe auch noch Überstunden auf meinem Zeitkonto , diese würde ich mir nun gerne auszahlen lassen . Ich habe bereits einmal bei meinem AG darum gebeten ( März 2018) - dieser hat das aber verweigert mit der Begründung ,er müsse das nicht so lang meine Rente befristet ist .

Es tut mir leid wenn das vielleicht etwas chaotisch klingt oder ich mich blöd ausgedrückt habe ,meine Erkrankung erschwert mir das denken sehr und es ist nicht einfach für mich in Worte zu fassen was ich meine . Ich hoffe sehr das mir trotzdem jemand meine Fragen beantworten kann .

Vielen Dank



PS : Ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 100 mit Merkzeichen B und einen Pflegegrad 2 , falls das noch wichtig wäre zu wissen . Aufgrund meiner Erkrankung habe ich ein Fahrverbot- dieses kann erst aufgehoben werden von ärztlicher Seite wenn ich 2 Jahre komplett anfallsfrei bin . Mein Führerschein ist für die Ausübung meiner Tätigkeit wichtig

-- Editiert von Waldkind am 13.12.2018 20:56

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2799 Beiträge, 919x hilfreich)

Gehört wohl eher in den Arbeitsrechtsbereich, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Der Urlaub steht einem trotz langer Krankheit zu, verfällt allerdings nach 15 Monaten, genauer gesagt zum 31. März des übernächsten Jahres. Der Sinn dahinter ist, dass vermieden werden soll das Arbeitnehmer jahrelang Urlaub ansparen.

Zitat:
Arbeitnehmer haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn sie wegen Krankheit befristet eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht, so die Richter des BAG.

Urlaub kann bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres angesammelt werden
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch steht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG , wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22.11.2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/bundesarbeitsgericht-urlaubsanspruch-auch-bei-erwerbsminderungsr_144_130536.html


Was die Überstunden angeht, weiß ich es leider nicht so genau. Die befristete Erwerbsminderungsrente ist ja irgendwo so ein gewisser Zwischenzustand. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beendet das Arbeitsverhältnis im Normalfall, bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente kehren Sie ja normalerweise bzw oft wieder zurück und könnten dann Ihre Überstunden geltend machen. Es kann also durchaus sein, dass Sie ihre Überstunden erst dann geltend machen können, wenn Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wird. Aber vielleicht meldet sich diesbezüglich noch jemand.


Ach so, fast vergessen die befristete Erwerbsminderungsrente löst das Arbeitsverhältnis nicht per sé auf. Bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente endet das Arbeitsverhältnis, bei einer befristeten bleibt es normalerweise bestehen und ruht.

-- Editiert von fb367463-2 am 14.12.2018 16:23

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.203 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.