Erwerbsminderungsrente und staatliche Leistungen

4. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tante Lilo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente und staatliche Leistungen

Hallo.

Ich bin ein wenig verzweifelt.
Ich bekomme eine befristete Erwerbsminderungsrente und zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeit Rente. Darf ich hier Zahlen nennen?
Nun steht mir eine Trennung bevor.
Ich Versuche im Netz herauszufinden, was mir zusteht. Komme aber nicht wirklich voran.
Meine Frage...was steht mir zu? Ich ziehe nur mit einem Bett aus....alles andere gehört ihm.
Steht mir eine Erstausstattung zu?
Wie ist das mit Kaution?
Wohngeld kann ich sicherlich beantragen.

Durch meine Rentensumme plus die andere Summe, steht mir laut Internet gar nichts zu.
Ich habe einen Hund, den ich mitnehmen. Dieser ist auch versichert .
Ich habe nun auch noch Versicherungen, eine Autofinanzierung.
Bekomm ich da auch Unterstützung bzgl. der Versicherungen oder muss ich alle Kosten selber tragen?

Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.
Meine Angst ist, das mir nix zusteht und das mein finanzieller Ruin wird.

Ganz liebe Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Tante Lilo):
Ich bekomme eine befristete Erwerbsminderungsrente und zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeit Rente. Darf ich hier Zahlen nennen?

Ja, bitte.
Zitat (von Tante Lilo):
Steht mir eine Erstausstattung zu?
Wie ist das mit Kaution?
Wohngeld kann ich sicherlich beantragen.
das hängt von der Summe der Einnahmen ab..davon kann man noch bestimmte Dinge abziehen, aber zuerst Mal müsste man "Zahlen sehen".
Zitat (von Tante Lilo):
Bekomm ich da auch Unterstützung bzgl. der Versicherungen oder muss ich alle Kosten selber tragen?
das hängt davon ab, ob sie als bedürftig anzusehen sind. Wenn nicht, das heißt also wenn keine Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, dann müssen Sie die Kosten natürlich selber tragen. Gegebenenfalls kann man die Kaution als Darlehen vom Jobcenter bekommen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Tante Lilo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi.

Danke für die Antwort.
Rente ist 920€ und die Zusatz 70€.
Ich bin 42 Jahre und durch einigen WirbelsäulenOPs zum Rentner operiert.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Ob und worauf du Anspruch hast, lässt sich anhand des Einkommens (und Vermögens) herausfinden.
Das ist die Frage nach der Bedürftigkeit.

Zitat (von Tante Lilo):
befristete Erwerbsminderungsrente
Bis wann befristet?
Zitat (von Tante Lilo):
Durch meine Rentensumme plus die andere Summe, steht mir laut Internet gar nichts zu.
Wofür gar nichts?

Variante 1: Wohngeld
Variante 2: ergänzende Leistungen nach SGB II
Variante 3: ergänzende Leistungen nach Kap. 4 SGB XII vom Sozialamt.

Zitat (von Tante Lilo):
Ich ziehe nur mit einem Bett aus....alles andere gehört ihm.
Das habt ihr als Trennungsvereinbarung auch so festgehalten? Das ist auch erklärbar? Es gäbe auch keinen Unterhaltsanspruch?

Für die 3 Varianten gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Man sollte auf jeden Fall wissen, was die nächste Wohnung kostet.

-Bei Wohngeld würde das Einkommen (beide Renten) im Verhältnis zu den Wohnkosten und der jeweiligen Mietstufe geprüft. Aber es gäbe keine Erstausstattung und die Kosten für Hund und Auto würden auch nicht interessieren. Die Kaution müsstest du selbst zahlen.
- Bei Ergänzung nach SGB II (wieder erwerbsfähig nach der Befristung) ist der Bedarf relevant. Der liegt derzeit bei 432,-+ angemessene Wohnkosten. Es würde uU eine Erstausstattung geben. Die Mietkaution würde als Darlehen gegeben. Kosten für Hund und Auto würden mit einem kleinen pauschalen Freibetrag *bedient*.
-Bei GruSi nach SGB XII ist auch dieser Bedarf relevant. Da ist auch das Vermögen relevant, ein finanziertes Auto gehört zum Vermögen, welches insgesamt auf 5.000,- begrenzt ist. Da würde es uU eine Erstausstattung und die Mietkaution als Darlehen geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tante Lilo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ob und worauf du Anspruch hast, lässt sich anhand des Einkommens (und Vermögens) herausfinden.
Das ist die Frage nach der Bedürftigkeit.

Zitat (von Tante Lilo):
befristete Erwerbsminderungsrente

Bis wann befristet? Bis Januar 2021....laut der Ärzte kann ich nie wieder arbeiten.

Durch meine Rentensumme plus die andere Summe, steht mir laut Internet gar nichts zu.
Wofür gar nichts? Erstausstattung

Variante 1: Wohngeld
Variante 2: ergänzende Leistungen nach SGB II
Variante 3: ergänzende Leistungen nach Kap. 4 SGB XII vom Sozialamt.

Zitat (von Tante Lilo):
Ich ziehe nur mit einem Bett aus....alles andere gehört ihm.
Das habt ihr als Trennungsvereinbarung auch so festgehalten? Das ist auch erklärbar? Hat er gekauft und es ist seine.

Es gäbe auch keinen Unterhaltsanspruch? Nein, wir sind nicht verheiratet.

Für die 3 Varianten gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Man sollte auf jeden Fall wissen, was die nächste Wohnung kostet.

-Bei Wohngeld würde das Einkommen (beide Renten) im Verhältnis zu den Wohnkosten und der jeweiligen Mietstufe geprüft. Aber es gäbe keine Erstausstattung und die Kosten für Hund und Auto würden auch nicht interessieren. Die Kaution müsstest du selbst zahlen. Wovon soll ich die Zahlen?

- Bei Ergänzung nach SGB II (wieder erwerbsfähig nach der Befristung) ist der Bedarf relevant. Der liegt derzeit bei 432,-+ angemessene Wohnkosten. Es würde uU eine Erstausstattung geben. Die Mietkaution würde als Darlehen gegeben. Kosten für Hund und Auto würden mit einem kleinen pauschalen Freibetrag *bedient*.
-Bei GruSi nach SGB XII ist auch dieser Bedarf relevant. Da ist auch das Vermögen relevant, ein finanziertes Auto gehört zum Vermögen, welches insgesamt auf 5.000,- begrenzt ist. Da würde es uU eine Erstausstattung und die Mietkaution als Darlehen geben.


Hmmm und nur?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Tante Lilo:

Entscheidend für eventuelle Berechnungen ist - neben dem Einkommen - zunächst einmal die Höhe der künftigen Unterkunftskosten. Hast Du bereits eine Wohnung gefunden? Wenn ja, wurde der Mietvertrag bereits unterschrieben? Wie hoch ist die zukünftige Miete, wie hoch die Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen? Du ziehst dort alleine ein? Ist die Wohnung angemessen im Sinne der Regelungen des örtlichen Jobcenters bzw. Sozialamtes? Welcher Mietstufe unterliegt Dein Wohnort (ggf. bitte googeln, oder den Ort nennen)?

Die Frage nach einem eventuellen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Mann ist vorrangig zu klären. Ebenso die Frage, ob wirklich - mit Ausnahme des Bettes - alles ihm gehört und Du wirklich nichts davon mitnehmen kannst. Das ist schon relativ ungewöhnlich. Hat er alles bereits besessen, bevor Ihr geheiratet habt? Was für einen Güterstand habt Ihr vereinbart?

Wenn alle Ansprüche gegen Deinen Mann geklärt sind und da tatsächlich rein gar nichts zu holen ist, kämen - solange Du noch die befristete Erwerbsminderungsrente erhälst - entweder Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII in Betracht.

ALG II (vom Jobcenter) scheidet wegen fehlender Erwerbsfähigkeit aus, Leistungen nach dem Vierte Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhälst Du nicht, solange Deine Rente befristet ist.

Die Aussage,

Zitat:
Kosten für Hund und Auto würden mit einem kleinen pauschalen Freibetrag *bedient*.


ist in dieser Form nicht ganz korrekt. Was @Anami vermutlich meint ist, dass beim Bezug von ALG II auf das vorhandene Renteneinkommen eine Versicherungspauschale in Höhe von 30,- € gewährt wird, die also nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet wird.

Im Geltungsbereich des SGB XII - und nur der kommt (außer Wohngeld) derzeit in Betracht, gibt es diese Versicherungspauschale nicht.

Zitat:
Hmmm und nur?


Und nun beantwortest Du bitte erstmal die gestellten Nachfragen. Dann kann man weitersehen.

Ich sage allerdings schon jetzt, dass ich bei 990,- € Gesamteinkommen hinsichtlich der SGB XII Leistungen und damit auch hinsichlich Mietkaution und Erstausstattung ziemlich schwarz sehe. Es dürfte allenfalls Wohngeld infrage kommen, wenn überhaupt. Vielleicht könnte es - trotz eines kleinen Einkommensüberhangs - einen Zuschuss zur Erstausstattung geben.

Zum Abschluss: Bei Deiner Antwort bitte nicht den gesamten vorherigen Beitrag zitieren. Das macht die Sache unglaublich unübersichtlich.

Entweder einfach antworten, ohne zu zitieren, oder nur den Teil des Beitrages zitieren, auf den Du konkret antworten willst. Dafür gehst Du zuerst auf antworten, markierst dann den zu zitierenden Teil des vorherigen Beitrages und klickst dann oberhalb des Antwortfeldes auf die Anführungszeichen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tante Lilo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Axel.

Sorry...hab das mit dem zitieren noch nie gemacht.
Eine Wohnung habe ich noch nicht. Ich muss ja erstmal in Erfahrung bringen, wie hoch die Miete mit NK sein darf.
Die Mietstufe ist 2.
Wir sind nicht verheiratet, leben nur zusammen. Das meiste hat er gekauft. Deshalb hab ich da keinen Anspruch drauf. Ich habe noch nicht Mal Kapital, um irgendwas zu kaufen.

Ich habe mir schon gedacht, das es für mich übel kommen wird.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Tante Lilo:

Zitat:
Eine Wohnung habe ich noch nicht. Ich muss ja erstmal in Erfahrung bringen, wie hoch die Miete mit NK sein darf.
Die Mietstufe ist 2.


Dann sieht's tatsächlich nicht gut aus. Im Rahmen des Wohngeldes ist in Mietstufe 2 eine Brutto-Kaltmiete in Höhe von max. 351,- € berücksichtigungsfähig. Wesentlich höher wird die angemessene Miete im Sinne des SGB II/SGB XII sicher auch nicht sein, eher sogar geringer. Aber selbst wenn Du von diesen 351,- € ausgehst, kommst Du inklusive Heizkosten auf einen angemessenen Betrag von irgendwo zwischen 400 und 450,- €. Dein Gesamtbedarf (Regelleistung + KdU/H) würde demnach maximal 882,- € betragen.

Du hättest demnach einen Einkommensüberhang von rund 110,- € monatlich. Laufende Leistungen nach dem SGB XII wird es in der Konstellation nicht geben und damit auch keine Mietkaution. Erstausstattung vielleicht und mit Glück, zumindest einen kleinen Betrag, oder vielleicht als Darlehen. Einen Versuch wäre es zumindest wert. Ansonsten bleiben an der Stelle nur caritative Einrichtungen, oder der örtliche Kleinanzeigenmarkt, wo ja schonmal gebrauchte Möbel für ganz wenig Geld verkauft, oder auch verschenkt werden.

Tut mir leid, aber eine andere Antwort kann ich dir nicht geben.

Gruß.

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tante Lilo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Axel.

Danke für Deine Antwort. Die treibt mir Tränen in die Augen.
D.h. Wohngeld kann ich dann auch nicht beantragen?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Tante Lilo:

Beantragen kannst Du grundsätzlich alles. Nicht nur Wohngeld, sondern auch (wenn Du eine Wohnung gefunden hast) eine Erstausstattung. Es ist zwar fraglich, ob da irgendwas bewilligt wird, das sollte Dich aber nicht an einer Antragstellung hindern.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tante Lilo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi.

Wenn mir nix bewilligt wird, dann kann ich nicht überleben. Mit Miete und den monatlichen Kosten geh ich ins Minus. Da habe ich noch nicht Mal Essen und Trinken.

Kann doch echt nicht wahr sein.
Wie soll man das denn schaffen?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Wohngeld beantragen?
Wenn du weißt, wie hoch die Miete für die noch anzumietende Wohnung ist, kannst du doch mit einem Wohngeldrechner prüfen, ob du Anspruch auf einen Mietzuschuss hast.

Zitat (von Tante Lilo):
Durch meine Rentensumme plus die andere Summe, steht mir laut Internet gar nichts zu.
Womit hast du denn herausgefunden, dass dir nichts zusteht---und was nicht?

Du weißt doch dein Einkommen aus den Renten. Mietstufe ist auch schon bekannt.


https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html

http://1ngo.de/web/Wohngeld.html

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

"Mit Miete und den monatlichen Kosten geh ich ins Minus. Da habe ich noch nicht Mal Essen"
Und einen wie teuren Palast gedenken Sie da anzumieten? Andere Menschen in D kommen nämlich durchaus mit 1.000 Euro im Monat aus - und ja, die zahlen Essen UND Miete davon...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
"Mit Miete und den monatlichen Kosten geh ich ins Minus. Da habe ich noch nicht Mal Essen"
Und einen wie teuren Palast gedenken Sie da anzumieten? Andere Menschen in D kommen nämlich durchaus mit 1.000 Euro im Monat aus - und ja, die zahlen Essen UND Miete davon...


Das sehe ich auch so. Was geht den Steuerzahler deine privaten Vergnügen wie Hund und Auto an.
Ansonsten ist eBay Kleinanzeigen und FB Gruppen für die Suche nach günstigen gebrauchten Möbeln gut.

0x Hilfreiche Antwort

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