Erwerbsminderungsrente/Krankengeld/Arbeitslosengeld 1

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fragezeichen0910
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderungsrente/Krankengeld/Arbeitslosengeld 1

Liebes Forum,

ich habe schon viel im Forum nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, jedoch keinen identischen Fall zu meinem Anliegen gefunden.

Kurz zur Chronologie der Ereignisse:
Ich bin 53 Jahre alt und habe seit 2005 de Diagnose Morbus Parkinson. 2013 wurde ich in eine Akutklinik eingewiesen und mir wurde graten, anschliessend Erwerbsminderungsrente zu beantragen, was ich auch tat. Diese wurde mir 2014 zu 50% positiv beschieden, allerdings bekam ich die Auskunft, dass die Rente nicht ausbezahlt wird, da meine Gehalt zu hoch wäre (50.000/Jahr für 26 Stunden /Woche, die ich seither noch arbeite). Seit Juni 2018 bin ich jedoch AU geschrieben, da mir im Beruf ein neues Tätigkeitsfeld zugewiesen wurde, das ich mit M. Parkinson nicht mehr bewältigen kann. Ich habe mich auch in eine Spezialklinik einweisen lassen, um meinen Zustand zu verbessern, jedoch wäre es laut meines behandelnden Neurologen fatal, jetzt zum Arbeitsplatz zurückzukehren. Laut seiner Einschätzung ist in 6 Monaten eventuell abermals ein Klinikaufenthalt notwendig und ich kann damit rechnen, wenn überhaupt, dann in ca 1 Jahr wieder arbeiten zu können. Sollte das nicht der Fall sein, würde das bedeuten, dass ich ja kein Krankengeld mehr bekäme und damit höchstens Anspruch auf die ERwerbsminderungrente hätte. Ich kann natürlich einen Antrag auf Frührente stellen. Was aber , wenn ich dennoch die Chance nutzen möchte, eventuell wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren? Habe ich dann nach Ablauf Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Ich hoffe, eine Antwort auf meine Frage zu finden. Vielen Dank schon mal vorab.

VG Fragezeichen




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 6613x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen0910):
Habe ich dann nach Ablauf Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Moin, wenn du von 2014 bis 2018 als TZ-Mitarbeiter sv-pflichtig beschäftigt warst, dürftest du Anspruch haben.
Der Anspruch erlischt 4 Jahre nach Entstehung.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html

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