Erwerbsunfähig, Umzug

15. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Luanana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsunfähig, Umzug

Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich bin 20, erwerbsunfähig und habe mich von meinem Partner getrennt, dadurch musste ich wieder bei meiner Mutter einziehen. Aufgrund schwerwiegender Probleme kann ich nicht hier bleiben, allerdings erhalte ich nur Kindergeld und keine weiteren Leistungen. Ich hätte bereits eine Wohnung aber zuerst muss abgeklärt werden wie ich diese bezahlen werde. Kann mir jemand sagen worauf ich Anspruch hätte und wie ich vorgehen sollte? Vielen Dank im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Luanana:

Zitat:
Ich bin 20, erwerbsunfähig


Zuerst mal ist das klärungsbedürftig.

Wer hat diese Erwerbsunfähigkeit festgestellt? Besteht eine volle, oder eine Teil-Erwerbsminderung? Besteht diese auf Dauer, oder nur zeitlich befristet?

Je nach Antwort auf diese Fragen ist entweder das Jobcenter (ALG II) oder das Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) zuständig.

Mindestens das Jobcenter wird aber zunächst auf den Verbleib im Haushalt der Mutter verweisen, solange Du unter 25 bist. Um gleichwohl eine eigene Wohnung bezahlt zu bekommen, muss ein wichtiger Grund nachgewiesen werden, der es Dir unzumutbar macht, dort wohnen zu bleiben. Du brauchst auf jeden Fall vor Unterschrift des Mietvertrages die schriftliche Zusicherung des zuständigen Leistungsträgers, dass die Unterkunftskosten übernommen werden. Ansonsten bekommst Du nach dem Umzug zwar die (reduzierte) Regelleistung abzgl. Kindergeld aber eben keine KdU.

Für den Nachweis des wichtigen Grundes wird zumeist eine Bestätigung des Jugendamtes (das ist auch für Heranwachsende noch zuständig) oder eines Psychologen benötigt.

Ob diese Einschränkung für unter 25-jährige im SGB XII ebenso gelten, bin ich grad nicht sicher.

Gruß,

Axel

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Luanana):
Kann mir jemand sagen worauf ich Anspruch hätte
Es könnte durchaus deine Mutter sein, die dir evtl. noch zu Unterhalt verpflichtet ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und es könnte auch sein, dass der Vater zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Wieso ist man erwerbsunfähig? Wer hat das festgestellt?

wirdwerden

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