Erziehungsgeld bei eheähnlicher Gemeinschaft mit einem arbeitslosen

3. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2009 15:56:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsgeld bei eheähnlicher Gemeinschaft mit einem arbeitslosen

Hallo,
hoffe hier kann mir jemand meine Fragen beantworten.
Ich hätte gern ein Kind mit meinem Freund und würde gern wissen wie das mit dem Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld usw aussieht.
Mein Freund erhält derzeit Hartz 4 und hat nen 1 Eurojob. Wir wohnen noch nicht zusammen würden das aber in Erwägung ziehen.
Ist es dann so, das ich für seinen Unterhalt mit aufkommen muß?
Wir würden es auch so machen wollen das er den Erziehungsurlaub nimmt und ich weiterhin auf Arbeit gehe. Das einzige was uns davon abhält ist eigentlich die Geldfrage. Mit Kind ist ja dann doch etwas anderes. Wie wäre es wenn wir heiraten würden?

-- Editiert von Steffi27 am 03.06.2005 12:17:08

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn Du mit Deinem Freund zusammen ziehst, musst Du Unterhalt an ihn zahlen, soweit Du dazu in der Lage bist.

Das Mutterschaftsgeld richtet sich nur nach Deinem Nettoeinkommen. Das Erziehungsgeld richtet sich nach Eurem gemeinsamen Einkommen während der Elternzeit.

Wenn Ihr zusammen zieht, dann wird also Deinem Freund das ALG II gestrichen. Den Unterhalt an Deinen Freund kannst Du dann bis zu einer Höhe von 7.680€ im Jahr von der Steuer absetzen.

Wenn Ihr heiratet, hat das für die Sozialleistungen die gleichen Auswirkungen, wie eine eheähnliche Gemeinschaft.

Bei der Steuer ändert sich die Steuerklasse von 1 in 3, so dass Du ein entsprechend höheres Nettogehalt erhäst.

Wieviel das genau ausmacht, kannst Du mit einem Gehaltsrechner ermitteln, z.B. hier:
http://www.nettogehalt.de/

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