Die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland ist ja schön und gut....da es aber jedoch kein Recht auf eine Krankenversicherung gibt, die einen nimmt, ist es quasi unmöglich
Meine Freundin, 58 Jahre, völlig mittellos und ohne Krankenversicherung, findet keine Kasse, die sie nimmt.
Sozialamt würde Beiträge zahlen, jedoch gibt es keine Kasse, die über 55 noch aufnimmt
Es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung, jedoch kein Recht auf eine
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Was sie bisher privat versichert?
Dann evtl. den Basistarif wählen.
Nein. Da es ja die KV-Pflicht gibt.Zitatist es quasi unmöglich :
Und wie lautet deine Frage?
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Zitatjedoch gibt es keine Kasse, die über 55 noch aufnimmt :
Die Aussage ist schlichtweg falsch.
War sie zuletzt in der GKV, wird sie auch in der GKV aufgenommen, da die 55 Jahre Grenze nur für Wechsler gilt.
War sie zuletzt in der PKV, hat sie Anspruch auf den brancheneinheitlichen Basistarif. Den kann sie bei jedem PKV-Unternehmen beantragen.
Berry
Hallo, nein sie war nicht in der gesetzlichen.
Sie war privat, irgendwie über ihren Mann, dann auch nicht angestellt, sondern jahrelanges Lodderleben sozusagen.
So ca 10 Jahre lang war sie jetzt nicht versichert, oder noch bisschen länger.
Jetzt will sie ihr Leben in den Griff bekommen, aber wir?
Du stellst eine "irgendwie" Frage (nichts genaues weiss man nicht), erwartest aber eine Antwort auf den Punkt? Wie soll das funktionieren?
Entweder wie war mal in einer gesetzliche Krankenkasse versichert, dann ist das der Ansatzpunkt, oder sie war irgendwie anderweitig versichert, dann ist das der Ansatzpunkt.
wirdwerden
ZitatHallo, nein sie war nicht in der gesetzlichen. :
Sie war privat, irgendwie über ihren Mann, dann auch nicht angestellt, sondern jahrelanges Lodderleben sozusagen.
Wenn sie privat versichert war, war sie nicht über ihren Mann versichert, da es die Familienversicherung nur in der GKV gibt.
Trotzdem haben wir den entscheidenden Fakt der belegt, dass sie sich nicht mehr in der GKV versichern lassen kann.
Sie muss sich an ein privates Versicherungsunternehmen wenden, und dort den Basistarif (§ 152 VAG ) beantragen. Welches Unternehmen ist egal, denn der Basistarif ist ein Verbandstarif.
Das Unternehmen ist zum Abschluss des Basistarifes verpflichtet (§ 193 VVG ).
Sie soll sich nicht an einen Versicherungsvermittler wenden, denn die helfen ihr nicht weiter (nur Arbeit - keine Provision).
Von sehr hohen Risikozuschlägen soll sie sich nicht beeindrucken lassen, denn die gelten nur bei einem späteren Wechsel in einen Normaltarif.
Sie wird ab Beginn den Höchstbeitrag zahlen müssen.
Bei der PPV gab es vor Jahren bei schuldhafter Nichtversicherung Leistungseinschränkungen für einen bestimmten Zeitraum. Obs immer noch so ist weiss ich nicht. Ist zu lange her, dass ich mich damit befasst habe.
Die Regelungen zur Pflegeversicherung findest Du im SGB XI.
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 10.09.2019 23:01
Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Allgemeine Orts-Krankenkasse dazu verpflichtet.
Genauso wie sie die Behandlung von nicht versicherten zahlen muss wenn diese als medizinischer Notfall erkannt wurden
Nein, die AOK ist genauso wenig wie die anderen KK verpflichtet, einen Unversicherten aufzunehmen oder seine Behandlung zu finanzieren.
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