Es zählt der Monat des Geldeingangs des Einkommens?

29. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Standi9
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Es zählt der Monat des Geldeingangs des Einkommens?

Hallo,

im Oktober 2018 wurde ich gekündigt und habe meine letzte Lohnzahlung Anfang November 2018 erhalten.

Das Jobcenter hat mir die ALG 2 Zahlung für November 2018 verweigert mit der Begründung, dass mein Lohn im Monat November eingegangen ist und ich deshalb erst zum Dezember meine erste Leistung erhalte.

Stimmt das Vorgehen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von Standi9):
Stimmt das Vorgehen?
Ja.
Dein letzter Lohn ist im November zugeflossen.
Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen.

§ 11 SGB II

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119923 Beiträge, 39797x hilfreich)

Wieso stellst Du die Frage eigentlich nochmal? Die Rechtslage hat sich nicht geändert, gestern nicht und vorgestern auch nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Standi9
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe das nicht.

Zum Beispiel:
Oktober gearbeitet, aber Lohn erst Anfang November bekommen.
Nur im November arbeitslos, aber bekomme ich von Jobcenter kein Geld. Hier fehlt mir das November-Einkommen.
Im Dezember arbeite ich wieder, bekomme den Lohn aber erst Anfang Januar.

Ich wäre doch hier im November arbeitslos, weshalb bekomme ich keine Unterstützung vom Jobcenter.
Umgekehrt zahlt ja das Jobcenter auch nicht für Dezember, da im Dezember zwar kein Lohn geflossen ist, ich allerdings nicht arbeitslos war.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

Weil das Job-Center nicht die Arbeitsagentur ist. Wir haben es hier mit einer Sozialleistung zu tun, die nur gezahlt wird, wenn andere Einnahmen/Zuflüsse nicht da sind. Und die sind im laufenden Monat da. Ob dann im drauffolgenden Monat, wenn keine Zuflüsse da sind, ALG II zu zahlen ist, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Natürlich würde das JC im Dezember zahlen - dafür muß man nämlich gar nicht arbeitslos sein. Von "Aufstockern" haben Sie vermutlich schon mal gehört - die sind auch nicht arbeitslos...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von Standi9):
Ich verstehe das nicht.
Es gilt das Zufluss-Prinzip.
Einkommen ist in dem Monat anzurechnen/zu berücksichtigen, in dem es dir zufließt. Egal, für wann es gezahlt wurde.

Zitat (von Standi9):
Oktober gearbeitet, aber Lohn erst Anfang November bekommen.
Also Zufluss im November. Deshalb Berücksichtigung im November.
Zitat (von Standi9):
Im Dezember arbeite ich wieder, bekomme den Lohn aber erst Anfang Januar.
Also Zufluss im Januar. Deshalb Berücksichtigung im Januar.

Selbst, wenn jemand den Aprillohn leider erst im Dezember aufs Konto bekommt---wird im Dezember angerechnet. Der Dezember ist der Zuflussmonat.
Zitat (von Standi9):
weshalb bekomme ich keine Unterstützung vom Jobcenter.
Weil du vermutlich keinen Hartz-4-Bedarf hast--- du hast ja den Lohn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Standi:

Zitat:
weshalb bekomme ich keine Unterstützung vom Jobcenter.


Du bekommst vom Jobcenter die Unterstützung, die Dir zusteht und das ist ALG II ohne Anrechnung von Einkommen für den Monat Dezember, weil Du im Dezember keinen Lohnzufluss hast. Am Ende bekommst Du jedenfalls genau so viel, wie Du bekommen würdest, wenn Du im November Leistungen erhalten würdest.

Gruß,

Axel

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