Eu Rente bewilligt, Nachzahlung

20. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Heike67
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Eu Rente bewilligt, Nachzahlung

Guten Tag,

Ich hätte mal eine Frage:

Mir wurde die volle EU Rente rückwirkend zum
01.06.2019 bewilligt.

Bekomme ich da Zinsen auf die Nachzahlung?

Die Deutsche Rentenversicherung hat mir geschrieben,
Das ich meine Leistungen, welche ich vom 01.06.2019 bis jetzt,
Nachweisen muss und zukommen lassen.
Ich habe nur meine Witwenrente und Wohngeld erhalten.
Muss ich die Wohngeldbescheide zur Rentenstelle hinschicken?

Verrechnet die Rentenstelle das mit der Wohngeldstelle?

Oder muss ich das selber regeln?

Danke

Liebe Grüße

Heike

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Die Zinsen werden berechnet, wenn die aufgelaufene Nachzahlung tatsächlich ausgezahlt/verrechnet wird.

In der Regel werden beim Wohngeld und auch bei der Witwenrente weiteres Einkommen (teilweise) angerechnet.
Sofern die Rentenversicherung von diesen Leistungen noch nichts weiss, müssen diese dort angegeben werden. Also ja, die Leistungen müssen der Rentenversicherung angegeben werden.

Dann wird die Rentenversicherung mit den anderen Stellen verrechnen.
Ein evtl. Restbetrag aus der Nachzahlung wird danach an Einen selbst ausgezahlt
Abschließend sind die Zinsen zu berechnen.

Sollte man dies nicht nach angemessener Zeit von allein erhalten (spätestens 6 Monate nach Restauszahlung), sollte man nachhaken.
Die anderen Stellen - Wohngeld und Witwenrente - werden nach Kenntnis von der EM-RENTE ihre Leistungen neu berechnen.
Selber muss man denen die laufende EM-RENTE sowieso mitteilen.

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