In diesem Jahr wurde überprüft ob das Kind im gleichen Haushalt lebt, wie der der das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Mein Ex war das bisher, weil er im öffentlichen Dienst arbeitet. Jedenfalls teilt er der FK mit das Kind bei mir wohnt. Jetzt musste ich also einen neuen Antrag stellen. Soweit so gut.
Jetzt behauptet er, sein Anwalt hätte ihm die Auskunft erteilt, das ihm die Hälfte des kG zustecht.
Kind ist alle zwei Wochen für das We bei ihm. Und ehrlich gesagt dachte ich, das das KG im Unterhalt abgerechnet ist?
Wie ist es denn nun richtig?
Lg
Ex behauptet das ihm die Hälfte des Kindergeldes zusteht.
10. Oktober 2019
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Frage vom 10. Oktober 2019 | 15:44
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex behauptet das ihm die Hälfte des Kindergeldes zusteht.
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 16:06
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
das ist Familienrecht.
#2
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47495 Beiträge, 16808x hilfreich)
Richtig ist, dass auf den Kindesunterhalt, den Dein Ex zu zahlen hat das halbe Kindergeld angerechnet wird.
Daher gibt es in der Düsseldorfer Tabelle auf der ersten Seite eine Tabelle mit den Unterhaltsansprüchen und am Ende die Tabellen mit den Zahlbeträgen.
Dein Ex muss nur den Zahlbetrag an Dich auszahlen und damit ist sein Anspruch auf das halbe Kindergeld erfüllt.
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