Fahrkosten werden erstattet ?

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mike Geisler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrkosten werden erstattet ?

Leider bin ich gelegentlich ohne Fahrrad und möchte mit dem Bus fahren . Dazu kommt meine mehr oder
weniger starke Gehstörung , ich beziehe Sozialhilfe und gelte als Schwerbehinderter mit 50 % Behinderung . Ansich bin ich nicht auffällig krank , muss aber meinen sozialen Umgang suchen . Zahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
mehr oder weniger starke Gehstörung und gelte als Schwerbehinderter mit 50 % Behinderung .


Hast du das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis?

Zitat:
ich beziehe Sozialhilfe


Bist du voll erwerbsgemindert?
Wenn nein, wie alt bist du?

-- Editiert von schneechen am 21.06.2019 08:18

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#2
 Von 
Mike Geisler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

58 Jahre alt . Nein , kein G im Ausweis .

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32821 Beiträge, 17247x hilfreich)

Zahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ? Nein, die sind aus der Regelleistung zu bezahlen.
kein G im Ausweis Dann sollten Sie das Merkzeichen nachträglich beantragen - damit kriegen Sie quasi einen Freifahrtschein vom Versorgungsamt, und das sogar landesweit...

-- Editiert von muemmel am 21.06.2019 13:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Außerdem erhalten Sozialhilfeempfänger das "Beiblatt mit Wertmarke", das neben dem Vorliegen einer Schwerbehinderung und dem Merkzeichen "G" Voraussetzung für die kostenlosen Fahrten mit Bus und Bahn ist, sogar kostenlos.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119472 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Mike Geisler):
Zahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ?

Ja, mit der Sozialhilfe die man monatlich bekommt. Wie man die verwendet ist einem ja nicht vorgeschrieben.

Aber ein "extra" wird es ohne entsprechende medizinisch zwingende Notwendigkeit nicht geben. Und wenn es eine medizinisch zwingende Notwendigkeit wäre, würde vermutlich die Krankenkasse zahlen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119472 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Mike Geisler):
Zahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ?

Ja, mit der Sozialhilfe die man monatlich bekommt. Wie man die verwendet ist einem ja nicht vorgeschrieben.

Aber ein "extra" wird es ohne entsprechende medizinisch zwingende Notwendigkeit nicht geben. Und wenn es eine medizinisch zwingende Notwendigkeit wäre, würde vermutlich die Krankenkasse zahlen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Fragen Sie doch mal bei der örtlichen Stadtverwaltung nach. Als Sozialhilfeempfänger bekommt man recht oft entsprechende Wertmarken.

Bei "nur" einem Merkzeichen G (für daß es aber grundsätzlich schon mehr als eine "mal mehr, mal weniger" Gehstörung braucht) ohne Sozialhilfe, könnte man ggf gegen Zuzahlung von derzeit 80€ für den Rest des Jahres freie Fahrt haben.
G und Sozialhilfe dürfte die ersehnte Freifahrt auch bringen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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