Leider bin ich gelegentlich ohne Fahrrad und möchte mit dem Bus fahren . Dazu kommt meine mehr oder
weniger starke Gehstörung , ich beziehe Sozialhilfe und gelte als Schwerbehinderter mit 50 % Behinderung . Ansich bin ich nicht auffällig krank , muss aber meinen sozialen Umgang suchen . Zahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ?
Fahrkosten werden erstattet ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitat:mehr oder weniger starke Gehstörung und gelte als Schwerbehinderter mit 50 % Behinderung .
Hast du das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis?
Zitat:ich beziehe Sozialhilfe
Bist du voll erwerbsgemindert?
Wenn nein, wie alt bist du?
-- Editiert von schneechen am 21.06.2019 08:18
58 Jahre alt . Nein , kein G im Ausweis .
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ? Nein, die sind aus der Regelleistung zu bezahlen.
kein G im Ausweis Dann sollten Sie das Merkzeichen nachträglich beantragen - damit kriegen Sie quasi einen Freifahrtschein vom Versorgungsamt, und das sogar landesweit...
-- Editiert von muemmel am 21.06.2019 13:57
Außerdem erhalten Sozialhilfeempfänger das "Beiblatt mit Wertmarke", das neben dem Vorliegen einer Schwerbehinderung und dem Merkzeichen "G" Voraussetzung für die kostenlosen Fahrten mit Bus und Bahn ist, sogar kostenlos.
ZitatZahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ? :
Ja, mit der Sozialhilfe die man monatlich bekommt. Wie man die verwendet ist einem ja nicht vorgeschrieben.
Aber ein "extra" wird es ohne entsprechende medizinisch zwingende Notwendigkeit nicht geben. Und wenn es eine medizinisch zwingende Notwendigkeit wäre, würde vermutlich die Krankenkasse zahlen müssen.
ZitatZahlt mir das Sozialamt gelegentliche Bus oder S-Bahnfahrten ? :
Ja, mit der Sozialhilfe die man monatlich bekommt. Wie man die verwendet ist einem ja nicht vorgeschrieben.
Aber ein "extra" wird es ohne entsprechende medizinisch zwingende Notwendigkeit nicht geben. Und wenn es eine medizinisch zwingende Notwendigkeit wäre, würde vermutlich die Krankenkasse zahlen müssen.
Fragen Sie doch mal bei der örtlichen Stadtverwaltung nach. Als Sozialhilfeempfänger bekommt man recht oft entsprechende Wertmarken.
Bei "nur" einem Merkzeichen G (für daß es aber grundsätzlich schon mehr als eine "mal mehr, mal weniger" Gehstörung braucht) ohne Sozialhilfe, könnte man ggf gegen Zuzahlung von derzeit 80€ für den Rest des Jahres freie Fahrt haben.
G und Sozialhilfe dürfte die ersehnte Freifahrt auch bringen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.